Linke Bürgerrechtsverordnung von bürgerlichem Regierungsrat durchgewunken
Unglaublich, was der bürgerliche Regierungsrat aufgrund einer Medienmitteilung vom vergangenen 31. August beschlossen hat: Auf Antrag der linksgeführten Direktion der Justiz und des Innern (DJI) hat er eine Bürgerrechts-Verordnung erlassen, welche die Gemeinden praktisch vollständig aushebelt und die Prüfung des Einzelfalls komplett obsolet macht. Die Regierung hat hier leider ihren – durchaus bestehenden – Spielraum nicht ausgenützt.
Unter dem gut klingenden Titel „Fair, objektiv, einheitlich“ hat es ein auf beiden Augen blinder Regierungsrat fertiggebracht, dass im Kanton Zürich das Bürgerrecht ab Anfang 2018 schlicht und einfach verscherbelt wird. Der oder die Einbürgerungswillige muss zwar immer noch Integrationskriterien erfüllen und Kompetenzen in der deutschen Sprache nachweisen, aber eben nur noch grundsätzlich. Bei allen Anforderungen steht nun aber neu in der Verordnung: „Der Nachweis gilt als erbracht, wenn…“ und dann kommt z.B. eine bestimmte Anzahl Jahre. Keine Prüfung mehr, gar nichts! Das wäre etwa gleich, wie wenn wir bei der Autoprüfung sagen würden: „Der Nachweis der Fahrkompetenz gilt als erbracht, wenn der oder die Prüfungswillige 10 Fahrstunden absolviert hat“ oder bei jedwelchem Studium an einer Zürcher Hochschule: „Das Diplom wird dann ausgestellt, wenn der Student oder die Studentin 10 Semester studiert hat.“ Keine Prüfungen mehr, gar nichts!
Die SVP ist empört, dass sich ein bürgerlicher Regierungsrat zu solch laschem Verhalten, zu einer derartigen Verschleuderung des Bürgerrechts hinreissen lässt und wird entsprechende Massnahmen prüfen. Sicher werden wir uns anlässlich der in Kürze anstehenden Revision des Bürgerrechtsgesetzes entsprechend einbringen.
Diese Fraktionserklärung wurde von Fraktionspräsident Jürg Trachsel anlässlich der heutigen Kantonsratssitzung verlesen.