Linke Kuscheljustiz und linker Therapiestaat trägt Mitverantwortung
Gemäss neusten Medienberichten sind die 3 mutmasslichen Täter, welche in München mehrere Personen zum Teil schwer verletzt haben, bereits einschlägig vorbestraft. Gemäss TA-Online reichen die Delikte von Diebstahl und Hausfriedensbruch bis zu einfacher Körperverletzung und Raubversuch und Angriff mittels Faustschlag und Fusstritten.
Die Kuscheljustiz im Kanton Zürich hat gemäss TA Online die Jugendlichen mit persönlichen Leistungen zwischen neun Tagen und vier Wochen bestraft. Von Strafe kann hier wohl kaum mehr die Rede sein. Täter, welche mit solch lächerlichen Strafen belohnt werden, werden geradezu ermuntert, ihr Treiben fortzusetzen. Zusätzlich ist auch die angeordnete deliktorientierte Therapie zu hinterfragen, welche offensichtlich nicht gefruchtet hat. Die teure Psychiatriegläubigkeit der Zürcher Justiz ist hinlänglich bekannt und hat schon mehrfach zu folgenschweren Tötungsdelikten geführt.
Die SVP des Kantons Zürich hat sich stets für eine Verschärfung der Strafen für schwere Gewaltdelikte ausgesprochen. Gerade im Rahmen der letzten Nationalratsdebatte konnte dabei gegen den Willen des Bundesrates und der linken Parteien SVP-Motionen und Postulate für Strafverschärfungen überwiesen werden.
Die SVP des Kantons Zürich wird weiterhin engagiert gegen den Kuschel- und Therapiestaat kämpfen, welcher vor allem von den beiden SP-Regierungsräten Notter und Aeppli gehegt und gepflegt wird. Ihr Ziel ist offensichtlich die Schaffung von unzähligen neuen Stellen für linke Sozialarbeiter in den Bereichen Schule und Justiz. Die tragischen Ereignisse dieser Woche zeigen auf, dass nicht der Therapiestaat Schweiz die Gewaltprobleme löst, sondern nur ein verschärftes Strafrecht, welches auch gewalttätige Ersttäter hart bestrafen muss, damit die Grenzen gezogen und Rückfälle vermieden werden können.
Die SVP wird weitere Vorstösse in der Herbstsession im Parlament einreichen. Jugendliche Gewalttäter sind nicht mit persönlichen Leistungen und Therapiegesprächen zu bestrafen, sondern mit unbedingten Haftstrafen.
Medienmitteilung zur schweren Gewaltstraftat von Zürcher Schülern