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Lotteriefondsgelder gehören der Zürcher Bevölkerung

Die Erträge der interkantonalen Landeslotterie werden nach einem klar definierten Schlüssel auf die Kantone verteilt. Der Kanton Zürich verwendet dieses Geld immer wieder zur Finanzierung von Projekten in anderen Kantonen, obwohl diese ebenfalls Lotteriefondsgelder erhalten. Noch problematischer ist, dass der Kanton Zürich auch Mittel aus dem Lotteriefonds ins Ausland transferiert.
Die SVP fordert deshalb mit einem parlamentarischen Vorstoss eine Gesetzesänderung, mit der festgeschrieben wird, dass die Mittel des vom Kanton geführten Lotteriefonds ausschliesslich für Projekte und Institutionen im Kanton Zürich eingesetzt werden können. Ausgenommen sind Beiträge an die Instandstellung nach Unwettern und Naturkatastrophen in der ganzen Schweiz. Eine Verwendung der Zürcher Lotteriefondsgelder im Ausland ist ohne Ausnahme zu unterbinden, denn Auslandhilfe ist Sache des Bundes und nicht des Kantons. Die Schweiz gibt heute rund ein halbes Prozent des Bruttonationalproduktes für Entwicklungshilfe aus. Eine Verwendung der Mittel des Zürcher Lotteriefonds für Projekte im Ausland ist daher nicht zu rechtfertigen – sie sollten ausschliesslich im Kanton Zürich verwendet werden.
Mit einem weiteren Vorstoss fordert die SVP-Kantonsratsfraktion, dass mindestens sieben Prozent der jährlich im Lotteriefonds zur Verfügung stehenden Mittel zweckgebunden für Projekte und Massnahmen zur Wiedereingliederung von über-50- jährigen Arbeitslosen in den Arbeitsmarkt im Kanton Zürich eingesetzt werden. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über 50 Jahre stehen auf dem Arbeitsmarkt seit einigen Jahren zunehmend unter Druck und haben, falls sie arbeitslos werden, mehr Mühe als junge Arbeitnehmende, wieder eine Stelle zu finden. Einer der Hauptgründe dafür ist die Masseneinwanderung, die zu einem Überangebot insbesondere an jungen Arbeitskräften führt, welche weniger hohe Lohnforderungen als ältere Arbeitnehmende haben und diese auf dem Arbeitsmarkt daher vermehrt verdrängen. Der Lotteriefonds, dessen Mittel gemäss Gesetz ausschliesslich für «wohltätige und gemeinnützige Zwecke» verwendet werden dürfen, drängt sich als Quelle zur Finanzierung solcher Projekte geradezu auf: da der Lotteriefonds nicht aus Steuergeldern gespeist wird, würden weder der Staatshaushalt noch der Steuerzahler zusätzlich belastet. Ausserdem würden Arbeitsmarktmassnahmen für über-50-jährige dabei helfen, zusätzliche Sozialhilfekosten zu vermeiden.
Die Lotteriefondsgelder gehören der Zürcher Bevölkerung. Die SVP fordert die Regierung und das Parlament auf, diesem selbstverständlichen Grundsatz inskünftig nachzukommen.
Medienmitteilung als PDF
Kontakt für Rückfragen:

  • KR Konrad Langhart, Präsident SVP des Kantons Zürich, 079 428 24 12
  • KR Ueli Bamert, Mitglied Kommission für Wirtschaft und Abgaben, 079 742 60 21
  • KR Jürg Sulser, Mitglied Finanzkommission, 079 416 17 00

 

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