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Massnahmen statt Kuschelpädagogik

Die Zürcher Volksschule war jahrzehntelang Garantin für Chancengleichheit. Jedes Kind ob arm oder reich, ob aus Akademiker- oder Arbeiterfamilie hatte die Möglichkeit durch eigene Leistung eine weiterführende Schule zu besuchen oder eine gute Lehrstelle zu finden. Diese Chancengleichheit und somit die Volksschule ist heute in Frage gestellt. Vor einigen Jahren galt das Motto: „Rette sich wer kann“, und Familien mit schulpflichtigen Kindern aus Quartieren mit  so genannten Problemschulen zogen in die Agglomeration weg.

Heute nun im Jahre 2007 stellen wir fest, dass sich ein Umzug auch in die Agglomerationsgemeinden kaum mehr lohnt. Kaum eine Schule mehr im Kanton Zürich, welche keine Probleme mit Gewalt, Erpressung und Diebstahl kennt.

Die Negativspirale an den Volksschulen dreht seit Jahren immer schneller und dies obwohl erhebliche Mittel für Schulsozialarbeit, Gewaltpräventionisten und Pausenplatzmediatoren ausgegeben wird.  Kannte man vor einigen Jahrzehnten faktisch ausschliesslich das Leistungsprinzip an den Zürcher Schulen, so wird heute auch die Sozialkompetenz bewertet und beurteilt. Was in der Theorie schön klingen mag, hat in der Praxis leider versagt. Gewalttäter beherrschen heute die Kampfzone Schulhaus. Nicht mehr die Lehrerinnen und Lehrer oder die guten Schülerinnen und Schüler gelten als Vorbilder in der Schule, sondern diejenigen, welche sich mit roher Gewalt durchsetzen können.

Die Kinder im Kanton Zürich sind unsere Zukunft. Ihre Ausbildung und ihr zukünftiges Wissen sind die Garanten für eine erfolgreiche Schweiz sei dies im Gewerbe, in der Wirtschaft oder in der Forschung.

Der Kanton Zürich muss deshalb alles daran setzen, dass sich die Zustände an den Zürcher Schulen verbessern.

Die SVP fordert deshalb:

1. Korrektionsanstalt für den Kanton Zürich
2. Landesverweis für ausländische jugendliche Straftäter bei schweren Straftaten.

Das heutige Volksschulgesetz kennt zwar Disziplinarmassnahmen. Diese gehen aber zu wenig weit. Die Schulen des Kantons Zürich müssen die Möglichkeit haben, schneller und wirksamer einzugreifen. Deshalb ist die Schaffung einer Korrektionsanstalt notwendig. Die Schulen sollen die Möglichkeit haben, schwere Störenfriede für eine gewisse Zeit unbürokratisch in diese zu schaffende Korrektionsanstalt einzuweisen. Diese Massnahme wird dazu führen, dass die Volksschule beruhigt wird. Gleichzeitig können Querulanten in der Korrektionsanstalt geschult werden. Auch die fehlende Disziplin kann dort vermittelt werden.  Eine solche Massnahme ist zwar ein Eingriff in die persönliche Freiheit eines Jugendlichen, doch geschieht dies ausschliesslich zum Wohle aller Schülerinnen und Schüler.

Das Time Out oder die Wegweisung von der Schule sind für Jugendliche keine Lösung.  Jugendliche, welche von der Schule weg gewiesen werden, hängen irgendwo herum und werden vielfach straffällig und gewalttätig, da die Eltern ihrer Verantwortung nicht nachkommen. Eine Korrektionsanstalt kann diesen Jugendlichen die Augen öffnen und sie auf den rechten Weg zurückbringen.

Bereits die Tatsache, dass eine solche unerfreuliche Massnahme angeordnet werden kann, hat eine präventive Wirkung auf das Verhalten in der Schule. 

Ausländische jugendliche Straftäter, welche schwere Straftaten begehen, haben die Schweiz zu verlassen. Es ist absehbar, dass dies die kommende jahrzehntelange Kundschaft für die Fürsorge, IV  oder den Strafvollzug sein wird. Die Schweiz kann
sich diese „Kundschaft“ jedoch nicht leisten.

Es ist der SVP klar, dass eine Korrektionsanstalt nicht gratis zu haben ist. Die Eltern von eingewiesenen Jugendlichen müssen deshalb zumindest einen Teil der Kosten übernehmen. Kosten für die heutige Schulsozialarbeit und Gewaltpräventionisten können aber reduziert werden. Mit anderen Worten:  Die Ausgaben für die heutige  Kuschelpädagogik müssen in die harte Massnahme der Korrektionsanstalt investiert werden.

Referat: Kantonsrat Alfred Heer, Zürich

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