Massnahmenplan Ammoniak Kanton Zürich
Auch in Naturschutzgebieten sollte nicht zu viel Ammoniak vorhanden sein, denn auch dort ist zu viel Stickstoff als Nährstoff unerwünscht, weil die Artenvielfallt leidet.

Die Pflicht der Gülleausbringung mit dem Schleppschlauch ist eine der Massnahmen des Bundesamtes für Landwirtschaft. Bild: Adobe stock
Ammoniak (NH3) ist ein stickstoffhaltiges Gas, welches unter anderem in der Landwirtschaft entsteht und durch Emissionen insbesondere aus der Tierhaltung in die Luft entweichen kann. In der Luft wird dieses durch den Wind in Gebiete verfrachtet, wo es nicht hingehört. Man nennt diesen Vorgang Eutrophierung. Zu viel Ammoniak in Waldböden verhindert, dass die Wurzeln der Bäume in die Tiefe wachsen.
Kantonsinterner Massnahmenplan
In der nationalen Agrarpolitik ist die Thematik Ammoniak schon länger bekannt. Eine Vielzahl an Massnahmen sind durch das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) erarbeitet worden. Die Pflicht der Gülleausbringung mit dem Schleppschlauch ist ein Beispiel dazu. Die Zürcher Regierung mit Martin Neukom als Vorsteher der Baudirektion hat nun, parallel zu den Anstrengungen des Bundes, einen kantonsinternen Massnahmenplan erarbeitet, mit welchem die Ammoniakemissionen bis ins Jahr 2030 um 20% reduziert werden sollten. Die Grundlage für diesen Plan liefert unter anderem ein Postulat der linksgrünen Kantonsratsseite, welches im Jahr 2019 mit 110 Ja-Stimmen an den Regierungsrat überwiesen wurde. Die Umsetzungskosten werden von der Regierung mit rund 15 Mio. Fr. beziffert. Dazu sind drei ergänzende Vollzeitstellen in der Baudirektion nötig.
Kantonale Verwaltung ignorierte Inputs des Zürcher Bauernverbandes
Der Zürcher Bauernverband (ZBV) hat sich intensiv mit den 20 Massnahmen beschäftigt, welche zur Reduktion der Ammoniakemissionen vorgeschlagen sind. Er hat die Möglichkeit einer Stellungnahme genutzt und diese fristgerecht eingereicht. Der ZBV kann nur drei der 20 vorgeschlagenen Massnahmen vorbehaltlos unterstützen. Enttäuscht stellt der ZBV fest, dass ein Grossteil seiner Inputs aus der Praxis bei der Erarbeitung des Massnahmenplans von der kantonalen Verwaltung ignoriert wurden. Ein weiterer Hauptkritikpunkt ist, dass Ammoniak nicht an der Grenze zum Kanton Zürich stoppt. Unser Kanton hat im Vergleich zu den umliegenden Kantonen eine tiefe Anzahl Tiere pro Flächeneinheit. Dies bedeutet, dass Ammoniak von weit her über die Luft in den Kanton Zürich gelangt. Diese kantonale «Bestrafung» der Zürcher Landwirtschaft wird in der Stellungnahme ebenfalls kritisiert. Die SVP hat die Möglichkeit zur Stellungnahme auch genutzt und sich sehr kritisch gegenüber dem kantonalen Vorgehen geäussert. Die Regierung wird nun nach der Sichtung aller Antworten das weitere Vorgehen bestimmen. Die SVP und der ZBV werden die weiteren Schritte der Baudirektion genau verfolgen müssen.