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Medieninformation Vernehmlassung Bürgerrechtsgesetz

Die SVP Kanton Zürich hat an der Medienkonferenz vom 8. Juli 2019 um 10.00 Uhr informiert, wie sich die Partei zur Vernehmlassung zum Bürgerrechtsgesetz äussert.

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Im Detail

§ 5. Aufenthaltsdauer
Gemeindebürgerrechts erst mit Wohnsitzdauer von 5 Jahren

§ 6. Erfüllung von Zahlungsverpflichtungen
Zeitraum von 5 auf 10 Jahre

§ 7. Beachtung der Strafrechtsordnung durch Jugendliche
5 Jahre nach Beendigung der jugendstrafrechtlichen Massnahmen

§ 8. Deutschkenntnisse
Sprachkompetenzen mindestens Referenzniveau B2
schriftliche Sprachkompetenzen mindestens Referenzniveau B1

§ 13. Zuständigkeit der Direktion / §14 Zuständigkeit der Gemeinde
Erhebungsbericht muss bei der Polizei eingefordert und dem Einbürgerungsdossier beigelegt werden

§ 19. Bearbeitung und Bekanntgabe von Personendaten
keine Einschränkung bezüglich Datenschutz bei Einbürgerungsfragen

§ 20. Gebühren
keine kostenlose Einbürgerung zulasten des Steuerzahlers

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Telefon
044 217 77 66
Fax
044 217 77 65
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