Medienkonferenz: Gemeindepräsidenten für das Sozialhilfegesetz
Gemeindepräsidenten für das Sozialhilfegesetz
Am 24. September 2017 stimmt der Kanton Zürich über die Änderung des Sozialhilfegesetzes ab. Diese verlangt, dass vorläufig aufgenommene Ausländerinnen und Ausländer, deren Asylgesuch abgelehnt wurde (Ausweis F), keine Sozialhilfe mehr erhalten. Sie sollen nur noch nach den reduzierten Ansätzen der Asylfürsorge unterstützt werden, womit die Regelung wiedereingeführt würde, die bis Ende 2011 in Kraft war.
Aktuell erhalten abgewiesene Asylbewerber (Asyl F) dieselben Leistungen wie Schweizer Sozialhilfebezüger, Ausländer mit ordentlichen Aufenthaltsbewilligungen und anerkannte Flüchtlinge. Die Gleichstellung von abgewiesenen, ausreisepflichtigen Asylbewerbern mit Inländern untergräbt den Gerechtigkeitsgedanken. Wirklich stossend ist aber der Umstand, dass diejenigen, die zu Unrecht ein Asylgesuch gestellt haben, sogar höhere Leistungen erhalten, als Menschen, die hier ihr ganzes Leben verbracht, gearbeitet und Steuern und Abgaben bezahlt haben. Die Änderung des Sozialhilfegesetzes ist vor diesem Hintergrund folgerichtig. Trotzdem ist in der Öffentlichkeit der Eindruck entstanden, dass die Gemeinden gegen die Revision des Sozialhilfegesetzes sind. Das ist aber nicht der Fall, denn 142 Gemeinden im Kanton Zürich haben dieses Referendum nicht unterstützt.
Theo Leuthold, Gemeindepräsident von Horgen, SVP, zeigt anhand von Zahlenbeispielen auf, dass sozialhilfeabhängige Asylbewerber mit Status F deutlich besser gestellt sind als Inländer, die für ihren Unterhalt selbst aufkommen müssen. So hat zum Beispiel ein Haushalt mit fünf Personen – Eltern und drei Kinder – nach den SKOS-Richtlinien Basisleistungen im Wert von mindestens 5 500 Fr. zugute. Darin sind 2 386 Fr. Bargeld, die Wohnung inkl. Nebenkosten und die Sozialversicherungsbeiträge enthalten. Berücksichtigt man noch die Zusatzleistungen wie Krippenkosten, Zahnrechnungen, öV-Billette, so müssten Eltern mit „ordentlichem Einkommen“ in diesem Beispiel mehr als 6 500 Fr. monatlich verdienen, um mit einer fünfköpfigen Familie, die mit Skos-Leistungen lebt, gleichgestellt zu sein. «Aus ökonomischer Sicht gibt es für die Betroffenen vorläufig Aufgenommenen keinen Grund, eine Erwerbsarbeit anzunehmen», so der Gemeindepräsident. Aus diesem Grund ist es für die Gemeinden wichtig, dass die Sozialhilfegesetz-Revision am 24. September angenommen wird. «Keine falschen Anreize – schon gar nicht im Vergleich zu den Nachbarkantonen.»
Clemens Grötsch, Gemeindepräsident von Affoltern am Albis, parteilos, legt dar, dass vorläufig Aufgenommene heute mehr Leistungen vom Staat erhalten als gewisse AHV-Rentner. Ein reiner AHV-Rentner, der 40 Jahre lang Beiträge entrichtet hat, erhält pro Jahr eine Maximalrente von 28 200 Fr. AHV-Renten müssen allerdings als Einkommen versteuert werden. Geht man von steuerlichen Abzügen von 5000 Fr. aus, so bleiben nach Steuern 27 000 Fr. im Jahr zum Leben. Im Kanton Zürich erhält ein vorläufig Aufgenommener die sogenannte «materielle Grundsicherung», welche jährlich einen Beitrag für den Grundbedarf in der Höhe von 11 832 Fr. umfasst, ausbezahlt. Dazu kommen Wohnkosten von max. 13 200 Fr. im Jahr und die Bezahlung der KK-Prämien von rund 4300 Fr. jährlich. Alles zusammengezählt, kommt der abgewiesene Asylant somit auf 29 352 Fr. im Jahr, die er nicht versteuern muss! Clemens Grötsch stellt fest: „Ein abgewiesener Asylant steht er jährlich um 2352 Fr. besser da als der AHV-Rentner“.
Werner Stähli, Gemeindepräsident von Oberglatt, parteilos, warnt vor einer gewaltigen Kostenwelle aus dem Asylwesen, die auf die Gemeinden zurollt. Seit Jahren weisen Bund und Kanton den Gemeinden Personen aus dem Asylwesen zu. Die meisten bleiben im Sozialstaat hängen, viele ein Leben lang. Aus diesem Grund steigen die Sozialkosten in den Gemeinden überproportional an. «Zwischen 2015 und 2016 hat die Zahl der sozialhilfebeziehenden Asylsuchenden im Kanton Zürich um 107 Prozent zugenommen – innerhalb eines Jahres!», so Werner Stähli. Wie gravierend die zukünftigen Aufwendungen für die Gemeinden werden dürften, zeigt auch ein Blick ins Budget 2017 des Bundes, verglichen mit den Rechnungen der Eidgenossenschaft bis zurück ins Jahr 2009: Danach werden die Kosten für die Asylsozialhilfe beim Bund innert zehn Jahren um 187 Prozent steigen; gab der Bund 2009 noch 600 Mio. Fr. für Asylfürsorge aus, so plant er laut Budget 2017 im Jahre 2018 bereits 1,73 Mia Fr.. Das zeigt das Ausmass der grossen Kostenwelle, die auf die Gemeinden zurollt.
Gemäss Otto Müller, Stadtpräsident von Dietikon, FDP, handelt es sich bei der Gesetzesvorlage keineswegs um einen Integrationsstopp. Gemeinden haben ein Interesse an gelungenen Eingliederungen. Auch bei einem Ja verzichten Gemeinden nicht auf Integrationsmassnahmen, wenn sie Sinn machen. Es stellt sich vielmehr die Frage, weshalb ausgerechnet die heutige Flüchtlingswelle derartige Kurse, Hilfen und Unterstützung bei der sozialen und beruflichen Integration benötigt. Viele Angebote sind im Übrigen sehr teuer; so belaufen sich die Kurskosten für ein Programm zur Arbeitseingewöhnung schon mal auf 23 700 Fr. für 7 Monate. Mit dem Systemwechsel sichern die Gemeinden weiterhin die Existenz der Betroffenen und finanzieren Integrationsmassnahmen im Rahmen der Pauschalen, die sie vom Bund erhalten. Für Otto Müller ist klar: «Die Gemeinden stossen an die Grenzen der Integrationskraft. Die Anreize zur Integration sind richtig zu setzen, aber auch falsche vermeiden.»
Referate
Referat Theo Leuthold (PDF)
Referat Clemens Grötsch (PDF)
Referat Werner Stähli (PDF)
Referat Otto Müller (PDF)
Typischer Fall von Mathe à la SVP: die Integrationsmassnahmen für Ausländer mit dem Status F dienen dazu, diese Ausländer fit zu machen für den Arbeitsmarkt. Die Idee ist also, dass sich der Bezug von Sozialhilfegeldern dann mal aufhört. Im Gegenzug dazu wird der AHV-Rentner nicht aufhören seine AHV zu beziehen, jedenfalls nicht, bevor er gestorben ist. Und als „reiner AHV-Rentner“, von denen es dank dem segensreichen Wirken der SVP tatsächlich welche gibt, hat er Anspruch auf Ergänzungsleistungen. Jedenfalls dann, wenn es ihm wie dem armen Ausländer nicht zum Leben reicht, also z. B. die Wohnung zu teuer ist. Sagen Sie mir bloss nicht, dass das einem Gemeindepräsidenten nicht klar ist!
1. Rentner haben Jahrelang dafür gearbeitet und eingezahlt.
2. Über 80% sämtlicher Asylanten beziehen ihr Leben lang Sozialhilfe und haben nie einen Rappen dafür eingezahlt.
3. Dem Asylanten wird die Wohnung und sämtliche anderen anfallenden Kosten bezahlt und Steuern bezahlen die auch keine. Der Rentner muss mit seiner AHV die Miete schon mal selbst berappen. Das gilt auch für die Steuern. Von all den anderen Kosten fange ich erst gar nicht an.
Also Ihr Vergleich hinkt aber gewaltig.