Mitmachen
Artikel

Medienkonferenz: Zuerst Integration – dann Einbürgerung

Nein zur Schaffung eines Rechtsanspruchs auf das Bürgerrecht Am 1. Januar 2018 trat auf Bundesebene das revidierte Bürgerrechtsgesetz in Kraft. Mit dieser Revision …

Nein zur Schaffung eines Rechtsanspruchs auf das Bürgerrecht
Am 1. Januar 2018 trat auf Bundesebene das revidierte Bürgerrechtsgesetz in Kraft. Mit dieser Revision wurden die bislang gültigen Grundsätze bestätigt: Der Bund gestaltet lediglich die Rahmengesetzgebung, Kantone und Gemeinden sind für die Einbürgerungsverfahren zuständig. Trotzdem will der Zürcher Regierungsrat diese Gesetzesrevision zum Anlass nehmen, um das bewährte System auf den Kopf zu stellen. Im Zentrum steht das Ansinnen, einen Rechtsanspruch auf das Bürgerrecht zu schaffen. Vor diesem Hintergrund hat der Regierungsrat am 23. August 2017 eine neue kantonale Bürgerrechtsverordnung beschlossen.
Kantonsrat Konrad Langhart, Präsident der SVP des Kantons Zürich, zeigt sich über das Vorgehen des Zürcher Regierungsrats befremdet: «Die Justizdirektion unter der Leitung von SP Regierungsrätin Jacqueline Fehr hätte Monate Zeit gehabt, eine Gesetzesvorlage auszuarbeiten. Sie bringt nun stattdessen zuerst eine Verordnung, die erst noch dem Sinn und Geist der Revision des eidgenössischen Bürgerrechtsgesetzes widerspricht».
Gemäss Nationalrat Gregor Rutz, 1. Vizepräsident der SVP des Kantons Zürich, ist die Informationen des Regierungsrats zu dieser Verordnung falsch und irreführend. «Die Frage der Integration wurde auf Bundesebene im Sinne von Mindeststandards geregelt. Was nun die Justizdirektion daraus gemacht hat, ist genau das Gegenteil». Insbesondere war es nicht das Ziel der Gesetzesrevision auf Bundesebene, die Zahl der Einbürgerungen zu erhöhen, wie dies die Zürcher Justizdirektion insinuiert: Die Einbürgerung stellt das Ende eines Integrationsprozesses dar. Es wäre falsch und auch nicht im Sinne des Bundesgesetzgebers, mit lascheren Kriterien bei der Passvergabe die Integration zu beschleunigen.
Mit dem auf Bundesebene revidierten Bürgerrechtsgesetz wurde dem Volk eine Verschärfung versprochen. Gemäss Kantonsrat Stefan Schmid, 2. Vizepräsident der SVP des Kantons Zürich, hat SP Regierungsrätin Jaqueline Fehr den Willen des eidgenössischen Gesetzgebers vorsätzlich unterlaufen. «Die Justizdirektorin wies letztes Jahr die Gemeinden an, möglichst viele Ausländer noch rasch einzubürgern, bevor die vermeintliche Verschärfung in Kraft tritt. Parallel dazu brachte sie den Gesamtregierungsrat dazu, eine neue Bürgerrechtsverordnung per 1.1.2018 einzuführen, welche die Gemeinden entmachtet und die qualitativen Kriterien zur Erteilung des Bürgerrechts deutlich herabsetzt».
In Anbetracht der beschlossenen Bürgerrechtsverordnung ist davon auszugehen, dass auch die bevorstehende Revision des kantonalen Bürgerrechtsgesetzes von Regierungsrätin Fehr in die falsche Richtung getrieben wird. Die SVP hat deshalb selbst eine Vorlage für ein kantonales Bürgerrechtsgesetz ausgearbeitet und legt diese dem Regierungsrat zur Übernahme vor.
Um die gröbsten Defizite der kantonalen Bürgerrechtsverordnung zu korrigieren, wird die SVP ausserdem vier Parlamentarische Vorstösse im Kantonsrat einreichen. Die SVP fordert, dass Bürgerrechtsbewerber sich an unsere Rechtsordnung halten, ausreichende Sprachkenntnisse vorweisen, ihren finanziellen Verpflichtungen nachkommen und seit 5 Jahren in der Gemeinde wohnen müssen.
Kantonsrat Ulrich Pfister stellt insbesondere fest, dass das Bürgerrecht auch Personen erteilt wird, die eine Amtssprache nicht oder nur mangelhaft beherrschen. Dies führt zu absurden Situationen, dass bei Vorsprachen bei Amtsstellen für Schweizer Bürger zur Verständigung Dolmetscher beigezogen werden müssen. «Wir erachten Sprachkompetenz als Beweis einer erfolgreichen Integration sowie als Grundlage, sich in unserem Land am Gesellschaftsleben zu beteiligen und den wirtschaftlichen Erhalt auch in Zukunft sicherzustellen».
Die SVP setzt sich dafür ein, dass nur Personen eingebürgert werden, welche unsere Sprache sprechen, unsere Rechtsordnung beachten und unserer Kultur positiv gegenüberstehen. Die Einbürgerung soll auch künftig den Abschluss einer erfolgreichen Integration darstellen. Für diese Werte wird sich die SVP bei der Erarbeitung des neuen Bürgerrechtsgesetzes im Kanton Zürich überzeugt und engagiert einsetzen. Die SVP fordert den Regierungsrat auf, seine Verantwortung wahrzunehmen und den Vorschlag der SVP für das neue Bürgerrechtsgesetz buchstabengetreu zu übernehmen.
Sofortige Korrekturen notwendig – Parlamentarische Initiativen Der Vorschlag der SVP für das neue Bürgerrechtsgesetz
Zuerst Integration – dann Einbürgerung, Positionspapier der SVP (PDF)
Der Vorschlag der SVP für das neue Bürgerrechtsgesetz (PDF)
Sofortige Korrekturen notwendig – Parlamentarische Initiativen der SVP (PDF)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Artikel teilen
Kategorien
weiterlesen
Kontakt
SVP des Kantons Zürich, Lagerstrasse 14, 8600 Dübendorf
Telefon
044 217 77 66
Fax
044 217 77 65
E-Mail
Social Media
Besuchen Sie uns bei:
Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten und Zugriffe auf unsere Webseite analysieren zu können. Ausserdem geben wir Informationen zur Nutzung unserer Webseite an unsere Partner für soziale Medien, Werbung und Analysen weiter. Details ansehen
Ich bin einverstanden