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Mittelstand, Familien und Rentner finanziell entlasten

von Stefan Schmid, Kantonsrat, Vizepräsident, SVP Kanton Zürich

Die SVP des Kantons Zürich will, dass die Krankenkassenprämien bei den Steuern voll in Abzug gebracht werden können. Dadurch würde der Zürcher Steuerzahler generell entlastet. Insbesondere der Mittelstand würde gestärkt, sowie Familien und Rentner, welche der Prämienexplosion besonders stark ausgesetzt sind. Als positiver Nebeneffekt wirkt der Vorstoss gegen die kalte Progression.

Er gehört zum Herbst wie die „Metzgete“ – der Prämienschock. Jahr für Jahr müssen Prämienzahler mehr und mehr bezahlen. Im vergangenen Jahr durchschnittlich satte 4 Prozent! Seit der Einführung der obligatorischen Krankenversicherung vor gut 20 Jahren haben sich deren Kosten mehr als verdoppelt. Sie stiegen deutlich stärker an als das Bruttoinlandprodukt, die AHV-Ausgaben oder die Löhne. Ein Ende des Ausgabenwachstums ist nicht abzusehen. Die Leidtragenden sind die Prämienzahler, insbesondere jene Personen, welche keine Prämienverbilligungen erhalten. Aber auch Familien oder Senioren, bei welchen die Kosten für die obligatorische Krankenkasse neben der Wohnung der zweitgrösste Kostenblock ausmacht, werden vom Prämienschock Jahr für Jahr härter getroffen.

Das Volk wurde belogen

Mittlerweilen belaufen sich die Gesundheitskosten insgesamt auf rund 77 Milliarden Franken pro Jahr oder auf über 11 Prozent des Bruttoinlandprodukts. Vor der Abstimmung über die Krankenversicherung im Jahr 1994 zog SP-Bunderätin Ruth Dreifuss mit einem grossen Versprechen durch die Schweiz. Die durch den Leistungsausbau bedingten Kosten würden sich in «vernünftigen Grenzen» bewegen, und das Gesetz werde keine Kostenexplosion auslösen, «sondern im Gegenteil die Kosten längerfristig dämpfen». Dreifuss gewann die Abstimmung knapp, dank den Stimmen aus der Westschweiz. Aber es war ein sehr bitterer Sieg. Nur kurz nach der Abstimmung wurden die neuen Prämien bekannt, und siehe da: Kostenschübe allenthalben, Jahr für Jahr.

SVP-Vorstoss als Lösung

Die eigenverantwortlichen Prämienzahler sind dieser Entwicklung wehrlos und ohnmächtig ausgesetzt. Aus diesem Grund habe ich zusammen mit meinen Kantonsratskollegen Jürg Sulser und Benjamin Fischer im Zürcher Kantonsrat eine Motion eingereicht, welche den Regierungsrat beauftragt, das Steuergesetz dahingehend anzupassen, als das die tatsächlich bezahlten Krankenkassenprämien, mindestens im Wert der Durchschnittsprämien bei höchster Franchise, bei der Staats- und der Gemeindesteuer in Abzug gebracht werden können. Heute können im Kanton Zürich die Prämien für die obligatorische Krankenversicherung (KVG) nur teilweise von den Steuern abgezogen werden. Die effektiven Auslagen für die Prämien sind für die meisten Steuerzahler wesentlich höher, als aktuell steuerlich abgezogen werden darf. Mit dem neuen SVP-Vorstoss sollen daher die Prämienzahler steuerlich stärker entlastet werden.

Stärkung des Mittelstandes

Die auszuarbeitende Vorlage soll mehr steuerliche Gerechtigkeit und Entlastung schaffen, hingegen die Wahl von unnötig hohen Prämienmodellen oder teuren Versicherungsanbietern steuerlich nicht begünstigen. Die Motion fordert daher, dass Beträge mindestens bis zum Wert der Durchschnittsprämien bei höchsten Franchisen vollumfänglich abzugsberechtigt sind. Von der Motion werden alle Steuerzahler profitieren, insbesondere jedoch der Mittelstand, denn die Belastung des Mittelstandes durch die Krankenkassenprämien ist enorm. Sie tragen neben der vollen Prämienlast auch das Steuersubstrat, mit welchen die Prämienverbilligungen finanziert werden. Auch die Prämien für Sozialhilfebezüger oder die Krankenkassen-Verlustscheine von notorischen Zechprellern schultert de facto der Mittelstand. Umso wichtiger, ebendiesem Mittelstand etwas zurückzugeben – eine steuerliche Entlastung.

Fair gegenüber Rentnern

Mit steigendem Alter und damit einhergehendem Risiko einer Erkrankung steigt auch die Prämienlast für die älteren Menschen unserer Gesellschaft auf ein unerträgliches Mass. Verschärft wird das Problem durch die hohe Steuerbelastung für Rentner. Dies zeigt sich am Beispiel einer alleinstehenden Person, die als Erwerbseinkommen den Schweizer Medianlohn von 6500 Franken brutto verdient hat. Daraus ergibt sich aktuell ein Renteneinkommen aus erster und zweiter Säule von etwa 4200 Franken. Davon entfallen im Kanton Zürich monatlich rund 400 für Steuern, welche das Verfügbare Renteneinkommen so auf 3800 Franken drückt. Der Grund der überdurchschnittlich hohen Steuerlast für Rentner liegt dabei in fehlenden Abzugsmöglichkeiten wie Beispielsweise dem Doppelverdienerabzug. Mit unserem SVP-Vorstoss, welche dem vollen Abzug der Durchschnittsprämie fordert, kann hier Gegensteuer gegeben werden.

Entlastung für Familien

Neben den Rentnern sind aber auch Familien von der hohen Prämienlast massiv betroffen. Bei einer Familie stellen die Gesundheitskosten einen vergleichbar hohen Kostenblock wie der Wohnraum im Monatsbudget dar. Darüber hinaus wartet auf Familien weitere Kostenfallen, welche durch die Grundversicherung nicht übernommen werden, wie beispielsweise die Zahnkorrekturen für die Kinder. Doppelt gestraft sind all jene Familien, welche knapp zu viel verdienen um eine Prämienverbilligung zu erhalten. Über die letzten Jahre sind zudem die Kosten für Prämienübernahmen von Sozialhilfebezügern oder Verlustscheinen dermassen stark gestiegen, dass für die herkömmliche Prämienverbilligung zu Gunsten der Familien weniger Geld übrig blieb. Viele Familien haben daher über die letzten Jahre trotz steigenden Prämien weniger oder gar keine Prämienverbilligung mehr erhalten. Die steuerliche Entlastung für Familien schafft hier einen Ausgleich.

Kalte Progression dämpfen

Mit der steuerlichen Entlastung von Mittelstand, Familien und Rentnern wird gleichzeitig das hohe Einnahmenwachstum der öffentlichen Hand leicht gebremst. Der Staat nimmt nämlich durch die kalte Progression laufend mehr Steuern ein, welche ihm rein kalkulatorisch gar nicht zustehen. Im weiteren Sinne wird unter der kalten Progression die Steuermehrbelastung verstanden, die dann eintritt, wenn aus Sicht des Steuerzahlers gleichzeitig Löhne und Lebenshaltungskosten steigen, dem Staat mehr Steuern zu entrichten sind, obschon dem Bürger gar nicht mehr Geld zum Leben bleibt. Mit unserem Vorstoss würde die kalte Progression im Rahmen der jährlich steigenden Prämien gekappt. Der Regierungsrat würde in die Pflicht genommen, noch umsichtiger mit unseren Steuern umzugehen und als Kollektiv in der Pflicht stehen, gegen die steigenden Gesundheitskosten der Bevölkerung anzukämpfen.

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