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Mobbing an der Universität: Fragen an Uni-Rektor Andreas Fischer und Bildungsdirektorin Regine Aeppli

Die SVP-Verteter der Aufsichtskommission Bildung und Gesundheit (ABG) stellen heute anlässlich der Kommissionsanhörung zum Mobbing-Fall an der Universität Zürich an Regierungsrätin Regine Aeppli und Universitätsrektor Andreas Fischer die folgenden Fragen:

Fragen an Rektor Andreas Fischer

  • Ist Ihnen bekannt, dass Prof. Mörgeli seinen Vorgesetzten Prof. Condrau nach Publikation der diffamierenden Indiskretionen im „Tages-Anzeiger“ viermal mündlich und schriftlich um ein Gespräch bat und sich erst nach beharrlicher Weigerung in Tele Züri wehrte? Wie beurteilen Sie eine solche Gesprächskultur?
  • Warum sagten Sie, Sie hätten an der illegalen Veröffentlichung von Unterlagen über Mörgeli „keine Freude gehabt“, wo es doch um einen kriminellen Vorgang ging, den Sie sofort mit einer Strafuntersuchung hätten verfolgen müssen?
  • Dem „Tages-Anzeiger“ lag neben dem „Akademischen Bericht“ ein Bericht einer Sammlungskommission unter dem Stuttgarter Prof. Jütte vor, der nicht per E-Mail versandt wurde und am Medizinhistorischen Institut in sehr beschränkter Anzahl kopiert und verteilt wurde. Finden Sie die Ansicht nicht naheliegend, dass die Indiskretion mit grösster Wahrscheinlichkeit im Umfeld von Prof. Condrau zu suchen ist?
  • Wie kommt es, dass Sie mit dem „Akademischen Bericht 2011“ letzten Freitag ein Dokument aufs Netz stellten, das nach Ihrer eigenen Aussage „potenziell persönlichkeitsverletzend“ ist (Interview „NZZ am Sonntag“)?
  • Haben Sie gegen Prof. Condrau ein Disziplinarverfahren eingeleitet, weil er doch einen Akademischen Bericht veröffentlichen wollte, der nach Ihrem eigenen Urteil „potenziell persönlichkeitsverletzend“ war? Warum werfen Sie Mörgeli statt Condrau mangelnde Loyalität vor?
  • Wie beurteilen Sie die Tatsache, dass sich Prof. Condrau schon vor längerem mit dem Tagi-Journalisten Iwan Städler unterhielt und dabei über den Akademischen Bericht und Mörgeli sprach, obwohl die Mitarbeiterbeurteilung der Schweigepflicht unterworfen war? (siehe Interview von Thomas Ley mit Iwan Städler, Tagi online).
  • Wie kam es, dass „Der Sonntag“ am 23. September berichtete, Mörgelis fristlose Entlassung sei beschlossene Sache, wo doch der Entscheid angeblich erst am Montag fiel? Und wen vermuten Sie hinter dieser Indiskretion aus der Universitätsleitung? Ab wann wusste Prof. Condrau von der vorgesehenen Entlassung Mörgelis?
  • Beurteilen Sie Condraus Qualifikation (sechsmal „ungenügend“) zu den sechs Zielvereinbarungen mit Mörgeli am Vortag der Besprechung als seriös angesichts von monatelangen Konzeptarbeiten Mörgelis und angesichts der Tatsache, dass über seine Entlassung schon entschieden war?

Regierungsrätin Aeppli

Mit Ihren ungeschickten, schlicht tatsachenwidrigen Aussagen zur Affäre Condrau/Mörgeli in der Sendung „Rundschau“ haben Sie zusätzlich Öl ins Feuer gegossen. Und damit dem Ansehen der Universität Zürich und deren politischer Aufsicht einen Bärendienst erwiesen.

  • Warum und in welcher Funktion (Bildungsdirektorin oder Universitätsrätin) sind Sie in der Sache Prof. Mörgeli in der Rundschau aufgetreten?
  • Warum haben Sie tatsachenwidrig öffentlich behauptet, bei Prof. Mörgeli laufe die sechsmonatige Bewährungsfrist am 21. September ab, wo diese sechsmonatige Bewährungsfrist doch gemäss Mitarbeiterbeurteilung vom 10. Februar 2012 (von Condrau und Mörgeli unterzeichnet) am 21. September 2012 erst beginnen sollte?
  • Durch wen genau und in welcher Form wurden Sie von der Universitätsleitung über die Mitarbeiterbeurteilung von Prof. Mörgeli orientiert?
  • Was halten Sie von den öffentlichen Aussagen von Universitätsrätin Kathy Riklin zu Prof. Mörgeli und welche Auswirkungen hat deren Parteinahme auf die Arbeit des Universitätsrates als Aufsichtsorgan?

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