„Mogelpackung“ PJZ: Irreführung des Stimmbürgers
Die SVP schrieb damals in einem Communiqué von einer „Mogelpackung Polizei- und Justizpalast“. Sie muss nach der heutigen Medienkonferenz von gleich drei Regierungsräten davon nichts zurücknehmen. Der Vorschlag des Regierungsrates ist Irreführung, ja Betrug am Stimmbürger.
Als grossen Wurf, als eigentlichen Befreiungsschlag, pries die Zürcher Regierung 2010 den Objektkredit von 568.6 Millionen Franken zum Polizei- und Justizzentrum (PJZ). Die SVP schrieb damals in einem Communiqué von einer „Mogelpackung Polizei- und Justizpalast“. Sie muss nach der heutigen Medienkonferenz von gleich drei Regierungsräten davon nichts zurücknehmen. Der Vorschlag des Regierungsrates ist Irreführung, ja Betrug am Stimmbürger.
Bereits die Einführung des PJZ-Gesetzes im Jahr 2003 lehnte die SVP ab. Die konkrete Umsetzungsvariante des Regierungsrates in der Folge betreffend Standort, Konzeption sowie Kostenentwicklung des Projekts bestärkte die SVP in ihrer Haltung, den auf falschen Angaben und Kostenschätzungen beruhenden Polizei- und Justizpalast abzulehnen. Die SVP empfahl dem Souverän vergeblich die Aufhebung des PJZ-Gesetzes.
Jetzt – kurz vor der Fussballweltmeisterschaft und in der Hoffnung auf wenig Publicity – versucht die Zürcher Regierung in einer absolut unüblichen Nachmittags-Medienkonferenz (15:30 Uhr!) noch so nebenbei mitzuteilen, dass das Justiz- und Polizeigebäude nicht so gebaut wird, wie das Volk in zwei Volksabstimmungen in den Jahren 2003 und 2011 bestimmt hatte. Das ist Irreführung der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger. Es zeigt sich jetzt aber, dass sich die schlimmsten Befürchtungen bewahrheiten. Dem Volk wurde nicht die Wahrheit gesagt.
Nun sollen die „Führungsbereiche der Kantonspolizei ohne direkten Zusammenhang zu kriminalpolizeilichen Aufgabenbereichen“ ihren Standort in der Zürcher Polizeikaserne behalten. Offensichtlich wollen auch gewisse Teile der Polizei gar nicht aus ihrem alten Standort ausziehen. Die SVP verlangt, dass sämtliche Polizeieinheiten in das PJZ zu verlegen sind. Der Kanton muss zudem ein Raumkonzept erstellen, das die Unterbringung dieser Stellen ermöglicht. Die finanzielle Lage ist zu angespannt, als dass man darauf verzichten könnte.
Die SVP wird genau verfolgen, ob das nun vorgeschlagene PJZ-Palast-Projekt mit fünf Obergeschossen wirklich keine Mehrkosten nach sich zieht. Die Zürcher Regierung hat jetzt die Zügel in die Hand zu nehmen und damit Planung und Führung nicht weiter der kantonalen Verwaltung zu überlassen.
Mit dem heutigen Entscheid des Regierungsrates, das vom Volk beschlossenen Gesetz teilweise nicht umzusetzen, ist man in der Frage des Justiz- und Polizeizentrums praktisch wieder auf Feld 1 angekommen.