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Mogelpackung Polizei- und Justizpalast (PJZ)

Nach Inkrafttreten des Gesetzes für ein Polizei- und Justizzentrum (PJZG, LS551.4) und der Erarbeitung einer exakteren Kostengrundlage (+/- 5 Prozent) beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat einen Objektkredit von 568.6 Millionen Franken für den Bau des PJZ zu bewilligen. In Anbetracht des Sanierungsprogramms 04 waren die Kosten für das PJZ schon damals inakzeptabel. Die finanzielle Situation des Kantons Zürich hat sich in der Zwischenzeit nicht verbessert und ein erneutes Sanierungsprogramm (San10) wurde vom Regierungsrat in Aussicht gestellt. Gleichwohl beantragt die Regierung einen nochmals höheren Objektkredit für das Prestigeprojekt Polizei- und Justizpalast.

Der vom Volk gutgeheissene ursprüngliche Rahmenkredit beinhaltete den vollständigen Umzug der Kantonspolizei aus dem Kasernenareal und der Zeughausstrasse in das PJZ. Bei der heute präsentierten Vorlage werden wesentliche Teile der Kantonspolizei nicht in das PJZ integriert. Der Regierungsrat konnte die Fragen anlässlich der Medienkonferenz nicht beantworten, mit welchen zusätzlichen Kosten für den Umzug der Spezialfahndung, der Einsatzzentrale, des verkehrspolizeilichen Einsatzdienstes sowie des Rechenzentrums zu rechnen ist, für welche separate Räumlichkeiten gesucht werden müssen. 

Die Vorlage an den Kantonsrat ist somit unvollständig und beantwortet die zentrale Frage nicht, mit welchen weiteren Folgekosten für den Komplettumzug aller Einheiten der Kantonspolizei zu rechnen ist.  Die SVP verlangt vom Regierungsrat eine Gesamtkostenrechnung und ein Gesamtkonzept und wird das heute vorgestellte, überteuerte Flickwerk ablehnen.

Als grossen Wurf, als eigentlichen Befreiungsschlag, preist die Regierung den Objektkredit von 568.6 Millionen Franken zum Polizei- und Justizzentrum (PJZ) an. In Anbetracht des Sanierungsprogramms (San10) sind die Kosten für das PJZ inakzeptabel.

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