Mitmachen
Artikel

Muss nochmals ein Mord geschehen, bis die Justizdirektion erwacht?

Mit grossem Befremden haben wir gestern der NZZ am Sonntag entnommen, dass wiederum ein verwahrter Straftäter mit Segen der zuständigen kantonalen Behörden auf Urlaub Straftaten begehen konnte, die stark an seine früheren Taten erinnert haben.
Besonders schockierend sind die zitierten Aussagen des Pöschwiesdirektors Graf, welcher im Artikel betont, dass der Mann kein Hochrisiko-Täter sei. Meine Damen und Herren, wenn ein Mann, welcher mindestens fünf Vergewaltigungen von Prostituierten und Taxifahrerinnen begangen hat – davon einmal im Hafturlaub – kein Hochrisiko- Täter ist, dann frage ich Sie, was ein Hochrisiko-Täter ist. Muss tatsächlich zuerst eine Frau sterben, nur weil Psychiatern und Gefängnisdirektoren und Angestellten der Justizdirektion das freie Leben eines Verwahrten offensichtlich wichtiger ist, wie die Sicherheit von Frauen in unserem Lande? Dass man ein schweres Gewaltdelikt an einem Menschen in Kauf nimmt, nur weil man einem Langzeitinhaftierten nicht dem Leben ausserhalb der Gefängnismauern entfremden will, ist nach der Auffassung der SVP eine Rechtsperversion sondergleichen und wird von der Mehrheit der Bevölkerung auch nicht verstanden.
Am 29. Juli 2006 wurde durch die Justizdirektion eine Medienorientierung durchgeführt. Anlass dafür war die Antwort auf die Interpellation von KR Barbara Steinemann bezüglich eines Verwahrten, welcher im Urlaub Kinderpornographie in einem Internetcafe konsumiert hatte. Obwohl zum Zeitpunkt dieser Medienorientierung der Sachverhalt wie gestern in der Sonntagspresse beschrieben vollumfänglich bekannt war, wurde dieser Fall verschwiegen. Ein solches unkorrektes Verhalten seitens der Behörden schürt Misstrauen. Was hat man zu verstecken? Gibt es noch andere Fälle, welche nicht bekannt gegeben werden?
Besonders befremdend ist auch die Tatsache, dass der Justizdirektor gemäss seinen eigenen Angabe über den Vorfall, wie in der Sonntagspresse geschildert, nicht orientiert gewesen sei. Da stellt sich die Frage, wieso der Justizdirektor über diesen gravierenden Vorfall nicht orientiert wurde? Wäre etwas noch etwas Schlimmeres passiert, könnte sich der Justizdirektor wohl kaum mit dem Hinweis aus der Affäre ziehen, dass er von nichts gewusst habe.
Der Justizdirektor scheint offensichtlich nicht im Bilde darüber zu sein, wie fahrlässig in seinem Departement gearbeitet wird. Die SVP erwartet, dass die Justizdirektion solche Vorkommnisse unverzüglich und unaufgefordert öffentlich macht. Dies liegt im Interesse eines glaubwürdigen Strafvollzuges.
Die SVP wird deshalb heute eine Interpellation einreichen, um Klarheit in diese Justizaffäre zu bringen. Im Interesse der Sicherheit der Zürcher Bevölkerung bitten wir den Regierungsrat, diese Interpellation vollumfänglich zu beantworten.
Wir sind auch nach wie vor der Ansicht, dass eine persönliche Verantwortung für Fehlentscheidungen von Erfüllungsgehilfen des Staates in diesem Bereich zu einer wesentlich sorgfältigeren Praxis der Haftgewährung führte. Wir entnehmen der Interpellation Steinemann KR-Nr. 252/2005, dass die Regierung zum einen den spezialisierten Psychiatern freie Hand lässt, grundsätzlich für Freigänge von Gewalt- und Sexualstraftätern plädiert und damit notabene unausgesprochen die Möglichkeit einer Wiederholungstat in Kauf nimmt, die Verantwortlichen auf Grund der Gesetzeslage kaum zu belangen und zur Verantwortung zu ziehen sind und der Regierungsrat auch nicht bereit ist, die entsprechende gesetzliche Grundlage zu schaffen. Die SVP Fraktion wird in den kommenden Ratsitzungen Vorstösse einreichen, damit diese Grundlagen geschaffen werden.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Artikel teilen
Kategorien
weiterlesen
Kontakt
SVP des Kantons Zürich, Lagerstrasse 14, 8600 Dübendorf
Telefon
044 217 77 66
Fax
044 217 77 65
E-Mail
Social Media
Besuchen Sie uns bei:
Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten und Zugriffe auf unsere Webseite analysieren zu können. Ausserdem geben wir Informationen zur Nutzung unserer Webseite an unsere Partner für soziale Medien, Werbung und Analysen weiter. Details ansehen
Ich bin einverstanden