Mutterschaftsentschädigung – der Berg hat eine Maus geboren
Die Ratslinke möchte eine Mutterschaftsentschädigung für Winterthurer Parlamentarierinnen, obwohl eine nationale Regelung absehbar ist.
Ein Baby braucht Zeit. Davon hat die Ratslinke offenbar genug, denn sie produziert unsinnige Vorlagen. (Bild: Kelvin Agustinus (Pexels.com))
Das Stadtparlament hat kürzlich einem Leerlauf zugestimmt: Zum Entscheid stand der Beschlussantrag zu «Mutterschaftsentschädigung, trotz Teilnahme an Parlamentssitzungen». Diese Vorlage regelt im Wesentlichen Folgendes: Die Mitglieder des Stadtparlaments haben, falls sie wegen der Teilnahme am Parlamentsbetrieb den Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung nach Bundesrecht vorzeitig verlieren, Anspruch darauf, dass die Stadt diese Entschädigung auszahlt. Die Mutterschaftsentschädigung, wie auch die Entschädigung durch die Stadt richten sich nach den Regelungen der Erwerbsersatzordnung, sind also gleich hoch. Ein Leerlauf ist das darum, weil auf Bundesebene Bestrebungen im Gange sind, welche das gleiche Ziel verfolgen. Ständerat und der Nationalrat haben zum Zeitpunkt der Beratung im Stadtparlament der Bundesregelung bereits zugestimmt, eine Differenzbereinigung war im Ständerat bereits für dieselbe Woche vorgesehen. Die SVP war mit der bürgerlichen Minderheit der Ansicht, dass es nicht nötig ist, eine Winterthurer Regelung zu erlassen, weil der Bund eine analoge Regelung plant und die Winterthurer Regelung nur eine kurze Zeit vor der Bundesregelung oder gar zeitgleich eingeführt würde. Die linke Mehrheit möchte, dass die Regelung möglichst rasch, also per 1. Januar 2024 in Kraft tritt ungeachtet des Fahrplanes des nationalen Parlaments, bei dem die Frist für das fakultative Referendum voraussichtlich ebenfalls im Dezember abläuft. Der Berg hat eine Wahlkampf-Maus geboren.