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Nach der Masseneinwanderung die Masseneinbürgerung – demokratiefeindliche Einbürgerungsaktion der Zürcher Regierung

Am 1. Januar 2018 tritt das revidierte Bürgerrechtsgesetz in Kraft. Der Regierungsrat und im Besonderen die zuständige Justizdirektorin Jacqueline Fehr nutzen diese Neuerungen für eine aktive Einbürgerungswerbekampagne.

Am 1. Januar 2018 tritt das revidierte Bürgerrechtsgesetz in Kraft. Neu werden sich nur Personen einbürgern können, die über eine Niederlassungsbewilligung (C-Ausweis) verfügen, seit mindestens zehn Jahren in der Schweiz leben und gut in der Schweiz integriert sind. Der Regierungsrat und im Besonderen die zuständige Justizdirektorin Jacqueline Fehr nutzen diese Neuerungen für eine aktive Einbürgerungswerbekampagne und behaupten, dass verfrühte Einbürgerungen die Demokratie stärken und die Integration fördern. So sollen die Zürcher Gemeinden proaktiv mit Musterbrief und Hochglanzflyer auf „Einbürgerungsberechtigte“ zugehen. Für die SVP des Kantons Zürich handelt es sich hierbei um eine unwürdige demokratische Schandtat, orchestriert von der Linke, wofür die Gemeinden auf billige Art und Weise als Vollzugsgehilfen eingespannt werden sollen. Die SVP ist sich sicher: Für die politische Gestaltung unseres Gemeinwesens ist die Masseneinbürgerung noch gefährlicher als die Masseneinwanderung, weil damit die neu Eingebürgerten über unsere politischen Zustände mitbestimmen und an unserem Volksvermögen teilhaben können. Die SVP ruft die Gemeinden auf, sich der Aufforderung der Zürcher Regierung zu widersetzen.
Konrad Langhart, Präsident der SVP des Kantons Zürich, verurteilt das Verhalten der Zürcher Regierung und zeigt sich befremdet darüber, dass der angeblich bürgerliche Regierungsrat die Justizdirektion einfach gewähren lässt und die Aktion leichtfertig duldet wie aus der Antwort zur kantonsrätlichen Anfrage (53/2017) zu entnehmen ist. Das Vorgehen der Justizdirektion ist offenbar Teil einer leicht durchschaubaren und orchestrierten Kampagne von sozialistischen Exekutivpolitikern auf den Ebenen Gemeinde, Kantone und Bund. „Es ist geradezu grotesk festzustellen, dass die Einbürgerungspraxis zu lasch sein soll, auf Basis dieser Feststellung die Praxis zu verschärfen und gleichzeitig Betroffene zu ermuntern, von der laschen Praxis soweit möglich noch zu profitieren. Mit dieser Vorgehensweise wird der Staat ad absurdum geführt, und die demokratischen Strukturen und Verfahren in der politischen Meinungsbildung der Lächerlichkeit preisgegeben.“, so der SVP-Präsident.
Für Thomas Matter, SVP-Nationalrat aus Meilen, versucht der Staat, den hohen Ausländeranteil (24,9 % oder 2’100’100 Personen) und die damit verbundenen Probleme wenigstes statistisch aus der Welt zu schaffen, indem er möglichst viele Ausländer einbürgert. Es kann regelrecht festgestellt werden, dass nach der Masseneinwanderung einige Jahre später zuverlässig die Masseneinbürgerung folgt. „Für die politische Gestaltung unseres Gemeinwesens ist die Masseneinbürgerung noch gefährlicher als die Masseneinwanderung, weil damit die neu Eingebürgerten über unsere politischen Zustände mitbestimmen und an unserem Volksvermögen teilhaben können. Darum sind die Einbürgerungen letztlich noch relevanter als die Zuwanderung; die Belastung der Infrastrukturen ist das eine, die mögliche Umwälzung der politischen Entscheide, ja des ganzen politischen Erfolgsmodells der Schweiz ist das andere“ so der Referent weiter. SP, Grüne und Gewerkschaften versuchen mit der Masseneinbürgerung die politische Schweiz umzuwälzen (gemäss Studien wählen Eingebürgerte vermehrt links). Je bildungsferner und schlechter integriert die Neuschweizer sind – so lautet die schlüssige Folgerung der SP –, desto mehr erwarten sie Hilfe vom Staat. Matter ist sich sicher: „Die SVP Schweiz muss etwas gegen diese zunehmenden Masseneinbürgerungen unternehmen“.
SVP-Kantonsrat Matthias Hauser, Gemeindepräsident Hüntwangen, betont, dass mit dieser Post von Jacqueline Fehr, der Direktorin der Justiz und des Innern, die politischen Gemeinden aktiv und bewusst dazu aufgerufen werden, den Willen des nationalen Gesetzgebers zu unterlaufen. Die Gemeinden sollen Vollzugsgehilfen bei einer demokratischen Schandtat sein. Die SVP hat Ihre Exekutiven aufgefordert, nicht zu vollziehen, was Frau Fehr verlangt und den Brief direkt in den Papierkorb wandern zu lassen. „In einer Frage, in der noch vor 20 Jahren Gemeindeversammlungen frei entscheiden konnten, in der ein Gesetzgeber beschlossen hat, dass Weggewiesene und Aufenthalter im Gegensatz zu Niedergelassenen nicht mehr eingebürgert werden können, will die kantonale Justizdirektorin und als Direktorin des Innern, auch Vorsteherin über das Gemeindeamt, das Gegenteil und spannt dazu die Gemeinden ein. Im Prinzip ist das ein Machtmissbrauch.“ so Hauser weiter.
Nationalrat Mauro Tuena, Präsident SVP Stadt Zürich, zeigt auf dass in den vergangenen Jahren viel zu viele Personen eingebürgert wurden. Etliche von ihnen waren wohl in keiner Art und Weise nur ansatzweise integriert. In vielen Gemeinden, insbesondere in den linken Städten, wurden Personen in einer eigentlichen Massenabfertigung eingebürgert, in einem reinen Verwaltungsakt im Minutentakt. Zwischen 1985 und 2016 wurden in der Schweiz 849’628 Personen (Einbürgerungsstatistik SEM) eingebürgert, allein seit 1990 waren es in der Stadt Zürich mehr als 62‘000 Personen, darunter auch diverse “vorläufig aufgenommene Personen” aus dem Asylbereich mit einer Aufenthaltsbewilligung F. Die Zürcher SP-Stadtpräsidentin Corine Mauch schickte im Eilverfahren 40’000 Briefe just an jene Personen, welche nach dem Willen der eidgenössischen Gesetzgeber ab 1. Januar 2018 keinen Anspruch mehr auf das Schweizer Bürgerrecht haben, mit der Aufforderung, sich jetzt noch einbürgern zu lassen. „Die beiden Magistratinnen (Fehr und Mauch) wollen in einer eigentlichen Expressaktion nun schlecht integrierte Personen trotzdem noch schnell in einem reinen Verwaltungsakt einbürgern. Sicherlich waren solche Handlungen nie die Meinung der Gesetzgeber. Dieses Vorgehen ist beispiellos und einmalig! Solche Aktionen verstossen eindeutig gegen den Grundsatz von Treu und Glauben gemäss Art. 5 Abs. 3 der Bundesverfassung, wonach kurz vor Einführung eines neuen Gesetzes, welches längstens bekannt und rechtskräftig verabschiedet (9. Oktober 2014!) ist, das alte Gesetz äusserst zurückhaltend angewendet wird.“ so Mauro Tuena.

Referate

Referat Kantonsrat Konrad Langhart (PDF)
Referat Nationalrat Thomas Matter (PDF)
Referat Kantonsrat Matthias Hauser (PDF)
Referat Nationalrat Mauro Tuena

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