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Naherholungsgebiete als Windindustriegebiete?

Der Kanton Zürich will unsere Naherholungsgebiete mit der Windindustrie verschandeln. Dies können wir als Stadtparlamentarier nicht dulden und müssen unsere Kollegen im Kantonsrat bei ihren Aktionen unterstützen. Die Windindustrie trägt im Kanton Zürich wenig zur Stromproduktion bei und zerstört wertvolle Wald- und Naherholungsgebiete.

Visualisierung der Windparks auf dem Pfannenstiel. (Bild: Freie Landschaft Zürich)

Am 7. Oktober 2022 hat die Baudirektion angekündigt, kantonsweit 120 Windturbinen von 220 Metern Höhe errichten zu wollen, was mehr als der vierfachen Höhe eines Hochspannungsmastes entspricht. Wichtige Erholungsgebiete, Naturschutzgebiete und landschaftliche Wahrzeichen wie Pfannenstiel, Irchel, Bachtel oder der Stammerberg im Zürcher Weinland sollen dabei nicht verschont bleiben. Unmittelbar auf die Stadt Zürich würden sich in erster Linie die geplanten Windindustriegebiete auf dem Pfannenstiel auswirken, welche die einmalige Sicht über den Zürisee in Richtung Alpenpanorama entstellen würden.

Hohe Kosten, wenig Ertrag

Besonders stossend ist dabei, dass bei hiesigen Windverhältnissen den massiven Beeinträchtigungen von Lebensqualität, Natur und Landschaft nur ein marginaler Stromertrag gegenübersteht. So würden zum Beispiel die sieben im Landschaftsschutzgebiet Bachtel-Allmen vorgesehenen Turbinen mit total 29 GWh/Jahr nur wenig mehr liefern als das kleine Flusskraftwerk Letten (21 GWh/Jahr), welches in der Innenstadt von Zürich zwischen zwei Flussbädern liegt. Ein Vorstoss im Gemeinderat fordert vom EWZ 1,5 TWh/Jahr mit Windenergie zu produzieren. Dafür wären 230 Windindustrieanlagen nötig, also mehr, als der Kanton vorsieht.

Erfolgreicher Widerstand im Kanton

Die Pläne der Baudirektion stossen zum Glück auf zunehmenden Widerstand. So fordern Initiativen in über zwanzig Gemeinden ausreichende Abstände zwischen den Windturbinen und den bebauten Gebieten. In ihrer bisherigen Kommunikation kündigte die Baudirektion an, die entsprechenden Richtplananpassungen im August 2023 aufzulegen, was bis heute nicht geschehen ist. In der am 29. November aufgelegten Teilanpassung des kantonalen Richtplans finden sich die geplanten Windindustriegebiete mit keinem Wort erwähnt und in der zugehörigen Medienmitteilung der Baudirektion wird mit einem einzigen Satz vermerkt, zum Thema Windenergie seien noch «zusätzliche Abklärungen bezüglich der Auswahl der Eignungsgebiete erforderlich». Es scheint plausibel, dass diese Verzögerung gegenüber der ursprünglichen Ankündigung auf die massive Opposition aus Politik und Bevölkerung zurückzuführen ist.

Mantelerlass: Unrealistisch und verfassungswidrig

Im Gegensatz zu den Entwicklungen im Kanton Zürich hat das eidgenössische Parlament Ende September dem sogenannten Mantelerlass zugestimmt, welcher Änderungen an mehreren Gesetzestexten umfasst, mit denen unrealistische, massiv erhöhte Ausbauziele für Wind- und Solarstromproduktion festgelegt werden. Zudem erhalten Solar- und Windkraftanlagen grundsätzlichen Vorrang vor allen anderen Interessen, was u.a. den angesehenen Staatsrechtsprofessor Alain Griffel veranlasst, den Mantelerlass als verfassungswidrig einzustufen.

Solarkraftwerk auf dem Üetliberg?

Die aktuellen Pläne der kantonalen Baudirektion sehen keine Windturbinen auf dem Üetliberg vor, da diese den Wetterradar von Meteo Schweiz stören würden. In Anbetracht der enormen Produktionsziele im Mantelerlass ist aber denkbar, dass Üetliberg und Pfannenstiel als Standort für Freiflächen-Solaranlagen gewählt würden. Damit könnten auch auf die Stadt Zürich noch weit schlimmere landschaftliche Folgen zukommen als mit den bisherigen Plänen der Baudirektion. Gegen den Mantelerlass hat eine Privatperson das Referendum ergriffen. Jede Unterschrift zählt und schützt Bevölkerung, Natur und Landschaft im ganzen Land ebenso wie die bisher einmalige landschaftliche Schönheit, mit welcher die Stadt Zürich gesegnet ist!

Unterschreiben Sie das Referendum möglichst schnell und bitten Sie Ihre Bekannten, das ebenfalls zu tun. Das Volk soll hier das letzte Wort haben.Unterschriftbögen können bestellt und auch heruntergeladen werden bei: BNL, 3000 Bern, https://www.bnl-unp.ch/referendum.

über den Autor
Johann Widmer
SVP (ZH)
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