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Nationalbank soll AHV finanzieren helfen

Die Schweizerische Nationalbank gehört den Schweizerinnen und Schweizer. Die Negativzinsen – eine Folge der Eurokrise – enteignen uns alle. Betroffen sind nämlich unsere Ersparnisse und unsere Pension. Darum soll die SNB nach Normalisierung ihrer Bilanzsumme einen Teil einmalig an die AHV überweisen.

Immer mehr Bürgerinnen und Bürger sind besorgt über die wirtschaftlichen Auswirkungen der so genannten Negativzinsen. Sie fragen mich öfters: Was bedeutet das für meine Ersparnisse? Wie soll ich mein Geld überhaupt noch anlegen? Ist meine Rente dereinst noch einigermassen gesichert? Und wie steht es um die Zukunft unserer Sozialwerke? Tatsächlich befinden wir uns seit einiger Zeit in der unbefriedigenden Situation, dass gewisse Bankkunden inklusive Vorsorgewerke Negativzinsen zahlen müssen. Als erste grosse Zentralbank hat bezeichnenderweise die Europäische Zentralbank (EZB) im Sommer 2014 Negativzinsen eingeführt.

Schuld daran, dass es in der Zwischenzeit auch in der Schweiz zu Negativzinsen gekommen ist, trägt die Fehlkonstruktion der Euro-Währung und die sie stützende EZB. Das Problem der Negativzinsen wäre mit einem Schlag gelöst, wenn die Europäische Union ihren Mitgliedern gestatten würde, wieder Landeswährungen einzuführen. Als Reaktion auf die anhaltende Eurokrise kam es zu einer sehr starken Aufwertung des Frankens. Denn das Vertrauen der Finanzmärkte in die schweizerische Volkswirtschaft, in unsere Rechtssicherheit und in die Stabilität unseres politischen Systems ist ungleich grösser als das Vertrauen in die EU. Daher habe ich volles Verständnis, dass die Nationalbank einen Zinsabschlag im Vergleich zum Euro vornehmen musste. Ansonsten wäre der Euro gegenüber dem Franken so schwach geworden, dass unsere Exportwirtschaft und der Tourismus enorm gelitten hätten. Dasselbe gilt aber auch für sämtliche Bürger, da ihre Pensionskassen zu grossen Teilen in Euro-Anlagen investiert sind.

 

Aufgebähte Bilanzsumme der SNB

Um die Frankenstärke zu bekämpfen, führte die Schweizerische Nationalbank 2011 einen Euro-Franken-Mindestkurs von 1,20 ein. Nachdem diese Währungsanbindung zur massiven Explosion der Bilanzsumme geführt hatte, musste die SNB diese Anbindung anfangs 2015 wieder aufgegeben.

Der Mindestkurs und weitere Interventionen hatten enorme Auswirkungen auf die Bilanzsumme der Nationalbank. Vor Beginn der internationalen Finanzkrise Anfang 2008 betrug das Eigenkapital der Schweizerischen Nationalbank – das heisst Rückstellungen für Währungsreserven, Aktienkapital, Ausschüttungsreserven sowie Jahresergebnis – noch 65,7 Milliarden Franken und die Bilanzsumme 126,9 Milliarden Franken. Im September 2019 betrug das Eigenkapital 169,7 Milliarden und die Bilanzsumme volle 858,9 Milliarden Franken. Es ist aber anzunehmen, dass sich das internationale Finanzsystem langfristig wieder beruhigt, was die Bilanzsumme der SNB entsprechend wieder auf ein normales Niveau reduzieren würde.

 

Faktische Volksenteignung

Die Verwerfungen der internationalen Währungs- und Finanzkrise betrafen und betreffen nicht nur unsere Nationalbank, sondern auch alle Bürgerinnen und Bürger als fast vollständige Eigentümer unserer Zentralbank. Sie und ihre Pensionen tragen die sich daraus ergebenden Negativzinsen, die einer Enteignung des Volkes gleichkommen. Es wäre darum nichts als gerecht, wenn die Nationalbank unter bestimmten Voraussetzungen und nach Überwindung der internationalen Finanzkrise einen Teil des ausserordentlichen Gewinns inklusiv Negativzinseinnahmen dem Volk zurückzahlen würde.

Aus solchen Überlegungen habe ich im Parlament einen Vorstoss eingereicht, um die notwendigen gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, damit die Hälfte des Eigenkapitalzuwachses der Schweizerischen Nationalbank seit dem 31. Dezember 2007 einmalig der AHV überwiesen wird. Die Überweisung soll zu demjenigen Zeitpunkt erfolgen, an dem sich das internationale Finanzsystem und somit die Bilanzsumme der SNB wieder normalisiert haben. Wäre die Überweisung an die AHV diesen Herbst erfolgt, hätte es sich um etwa 52 Milliarden Franken gehandelt. Damit hätte man unser wichtigstes Sozialwerk immerhin für über ein Jahrzehnt sichern können.

Im Übrigen ist klar, dass im Fall der Normalisierung der SNB-Bilanzsumme das heutige Eigenkapital massiv zu hoch wäre. Mit dieser einmaligen Ausschüttung an die AHV würde die jährliche Gewinnausschüttung an die Kantone und Aktionäre nicht tangiert.

Zu meinem grossen Bedauern wurde dieser Vorstoss zugunsten der AHV im Nationalrat abgelehnt – mit einer einzigen Stimme Differenz! Schade, dass drei Mitglieder der SVP-Fraktion an der Abstimmung gefehlt haben. Aus diesem Grund überlege ich mir ernsthaft, den knapp unterlegenen Vorstoss noch einmal einzureichen.

Von Nationalrat Thomas Matter

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