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Nein zu einer teuren Zentralisierung und Verbürokratisierung der Fürsorge

Der Vorentwurf, der die Schaffung regionaler, professionell geführter Fürsorgezentren vorsieht, führt nach Ansicht
der SVP zu einer teuren Zentralisierung und Verbürokratisierung der Fürsorge und zur Normierung von Fürsorge-
leistungen, welche sich auf die sogenannten SKOS-Richtlinien (Schweizerische Konferenz für öffentliche Sozial-
hilfe) und damit an Maximalbedürfnissen orientieren. Die mit einem klagbaren Rechtsanspruch verbundenen, über-
rissenen Fürsorgestandards seien in einer Zeit schwer defizitärer Staatsfinanzen besonders unverantwortlich, und
die Gemeinden würden zu reinen Zahlstellen degradiert.
Die SVP verlangt die Beibehaltung der bewährten, am Einzelfall orientierten Fürsorge in den Gemeinden als richti-
gen, menschlichen und langfristig finanzierbaren Weg. Sie wird die unverantwortliche Vorlage der Fürsorgedirektion
mit aller Kraft bekämpfen.
Kantonsrat Ernst Schibli, SVP-Fraktionspräsident und Gemeindepräsident von Otelfingen, der die Pressekonfe-
renz leitete, betonte, die Ausschüttung von Sozialhilfegeldern dürfe keinesfalls in einen Automatismus ausarten.
Vielmehr sei die individuelle Beitragshöhe von der zuständigen Gemeindebehörde so festzulegen, dass die Einzel-
initiative zur Verbesserung der Einkommenssituation gefördert werde. Nur so bestehe die Chance, dass die bedürf-
tige Person in absehbarer Zeit wieder auf eigenen Füssen stehen könne.
“Auch wenn die Gemeinden in der heutigen Situation immer grössere Fürsorgeaufgaben zu bewältigen haben, ist
die Fürsorge in der Gemeinde auf der richtigen Stufe angesiedelt. Dort kennt man die Leute und kann einzelfallge-
rechte Lösungen finden”, stellte Schibli fest. Die Bestrebungen, die Fürsorge auf eine regionale Stufe zu verlagern,
schaffe eine kostspielige Sozialadministration und ein teures, unnötiges Tummelfeld für Soizalarbeiter. Die Erfah-
rungen aus anderen Bereichen, beispielsweise bei den regionalen Arbeitsvermittlungsstellen (RAV) sowie im Asyl-
und Drogenbereich zeigten, dass auf regionaler Ebene Probleme oft nicht einer Lösung zugeführt, sondern mit teu-
ren Steuergeldern verwaltet würden. Die Fürsorge im Kanton Zürich stehe mit dieser Vorlage an einem Scheideweg
und es gelte nun, den richtigen Weg einzuschlagen.
Fürsorge muss Gemeindeaufgabe bleiben
Nationalrat Dr. Ulrich Schlüer, Gemeindepräsident von Flaach, stellte fest, in den Bestrebungen der Fürsorgedi-
rektion zur Änderung des Sozialhilfegesetzes komme mit der geplanten Zentralisierung und Normierung von Für-
sorgeleistungen auch eine antiföderalistische, die Gemeindeautonomie geradezu verachtende Haltung zum Aus-
druck. Am Beispiel der Stadt Zürich, wo die überrissenen SKOS-Richtlinien seit Jahren konsequent angewendet
würden, zeigten sich die ruinösen Auswirkungen dieser flächendeckenden Normierung. Dass die Fürsorgedirektion
diese übersetzten Normen jetzt auch noch allen Gemeinden aufzwingen wolle, sei um so unverständlicher, als sie
im klaren Gegensatz stünden zu einem am 27. Oktober 1995 ergangenen Urteil des Bundesgerichts. Danach sei
es zwar die Pflicht der Öffentlichkeit, das Existenzminimum von in Not Geratenen zu gewährleisten. Wie man die-
ser Aufgabe gerecht werde, sei in erster Linie Sache der zuständigen Gemeinde. Wörtlich besagt das Bundesge-
richtsurteil: “In Frage steht dabei nicht ein garantiertes Mindesteinkommen. Verfassungsrechtlich geboten ist nur,
was für ein menschenwürdiges Dasein unabdingbar ist und von einer unwürdigen Bettelexistenz zu bewahren ver-
mag. Es ist in erster Linie Sache des zuständigen Gemeinwesens, auf Grundlage seiner Gesetzgebung über Art
und Umfang der im konkreten Fall gebotenen Leistungen zu bestimmen. Dabei kommen sowohl Geldleistungen
wie auch Naturalleistungen in Betracht.”
Es sei äusserst erstaunlich, so Schlüer, dass diese zentrale Aussage des Bundesgerichtes in den Vernehmlas-
sungsunterlagen der Fürsorgedirektion mit keinem Wort erwähnt werde. Dem Argument, flächendeckend normierte
Leistungen im Fürsorgewesen seien nötig, um unerwünschten “Sozialtourismus” auszuschalten, hielt Schlüer ent-
gegen, es wäre angesichts der katastrophalen Defizite der öffentlichen Hand schlicht unverantwortlich, deshalb alle
anderen Gemeinden, die vernünftig mit Fürsorgegeldern umgingen, auf das gleich hohe Niveau zu verpflichten. Den
Sozialwerken sei am besten gedient mit einem finanziell gesunden, nicht aber mit einem ruinierten Staat.
Negativbeispiel Stadt Zürich
Kantonsrat Werner Honegger, Gemeindepräsident von Bubikon, nannte zwei Hauptgruppen von Fürsorgeempfän-
gern: Zur ersten Gruppe gehörten Menschen, die in Not geraten seien und zur zweiten “solche, welche die Bedin-
gungen kennen, um als Sozialfall eingestuft zu werden”. Die mit der vorgesehenen Zentralisierung der Fürsorge un-
vermeidliche Anonymität öffne dem Missbrauch durch die zweite Gruppe Tür und Tor. Honegger nannte als nega-
tives Beispiel für die Auswirkungen der Zentralisierung die Stadt Zürich. “In Zürich sind die Fürsorgeleistungen von
56 Millionen Franken im Jahre 1987 innert zehn Jahren auf 162 Millionen Franken angestiegen, dank konsequenter
Anwendung der überrissenen SKOS-Richtlinien durch die bankrotte Stadt.” Im Gegenzug fordere die verschwende-
rische Stadt Zürich dann von den Landgemeinden Lastenabgeltungen. Die überrissenen, normierten Sozialleistun-
gen der Stadt Zürich wirkten wie ein Sog: Eine Untersuchung aus dem Jahr 1996 zeige, dass 50 Prozent der Neu-
bezüger von Sozialhilfe seit weniger als einem Jahr in der Stadt wohnten, und 20 Prozent sogar weniger als drei
Monate. Es sei ein riesiger Sozialtourismus gefördert worden mit dem Resultat, dass 1998 die gesamten Steuer-
einnahmen der juristischen Personen in der Stadt Zürich nicht einmal mehr ausreichten für die Fürsorgeaufwen-
dungen. Darum sage die SVP nein zur verbindlichen Anwendung der überrissenen SKOS-Richtlinien und ja zu
massgeschneiderten Sozialleistungen bei Notlagen.
Forderungen der SVP
Kantonsrat Willy Haderer, Gemeindepräsident, Unterengstringen, betonte, Fürsorge- und Sozialleistungen müss-
ten auch in Zukunft ein Auffangnetz für die Schwächsten, für Leute in Notlagen sein. “Jede Person muss primär
für sich selbst verantwortlich sein.” In der überbordenden Hochkonjunktur bis anfangs der 90er Jahre, habe man
bedenkenlos Leistungen angeboten, welche weit über die Sicherung der Existenz hinausgingen und habe damit
eine riesige Anspruchs- und Bezügermentalität geschaffen. Wenn die Sozialhilfe flächendeckend möglichst hohe
und normierte Leistungen durch professionalisierte Sozialdienste ausschütte, so führe dies zu verheerenden Fol-
gen. Genau diesen verfehlten Weg beschreite das neue Sozialhilfekonzept der Fürsorgedirektion.
Die SVP fordert deshalb konsequent die Beibehaltung der Gemeindehoheit in der Fürsorge und Sozialhilfe. Nur
im überblickbaren Umfeld der Gemeinde sei eine angepasste und auf das Einzelschicksal ausgerichtete Fürsorge
möglich. Auch in den Städten lasse sich durch eine quartierbezogene individuelle Betreuung die Situation wesent-
lich verbessern.
Die steuerzahlende arbeitende Bevölkerung, der Mittelstand, habe Anspruch darauf, dass auch in der Sozialhilfe
die nötigen Gelder sparsam und nicht mit der Giesskanne ausgegeben würden. Das Negativbeispiel der Stadt Zü-
rich dürfe nicht auch noch der Landschaft aufgezwungen werden. Die Fürsorgedirektion werde deshalb mit allem
Nachdruck aufgefordert, dieses unsinnige Konzept umgehend zurückzuziehen.
SVP will individuelle Fürsorge als Gemeindeaufgabe beibehaltenVerschiedene Exponenten der SVP des Kantons Zürich und der SVP-Kantonsratsfraktion haben am Frei-
tag an einer Pressekonferenz den Vorentwurf der Fürsorgedirektion des Kantons Zürich zur Änderung
des Sozialhilfegesetzes scharf kritisiert.

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