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Nein zu erpresserischen Warnschüssen

Der ausgezeichnete Journalist Dominik Feusi hat es öffentlich gemacht: Der österreichische EU-Kommissar Johannes Hahn hat einen Brief an EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker geschrieben. Hahn hielt darin fest, die Schweiz profitiere vom Binnenmarkt der EU, aber sie übernehme dessen Regulierung nur «ungenügend». Dies führe zu einseitigen Vorteilen und Diskriminierung europäischer Firmen. Ein solcher Unsinn ist leicht mit den aktuellen Handelszahlen zu widerlegen, wonach die EU sowohl im Export von Waren wie von Dienstleistungen um viele Milliarden mehr profitiert als unser Land. Ausserdem haben unsere Unterhändler seinerzeit von den vier Grundfreiheiten nur die für uns nachteilige Personenfreizügigkeit eingehandelt – übrigens ohne, dass dies damals irgendjemand in der Schweiz gewollt hätte.

«Ich habe den eindeutigen Eindruck, dass die Schweizer Regierung seit der Einigung über den Vertragsentwurf auf Zeit gespielt hat», schreibt EU-Kommissar Hahn wörtlich. Der Bundesrat sei nicht willens, sich vor den eidgenössischen Wahlen vom Oktober zum Abkommen zu bekennen. Stattdessen verlange man «Klärungen». Da ist dem österreichischen Kommissar leider beizupflichten. Fünf Bundesräte wie übrigens alle anderen Parteien schlottern vor Angst, die zügige Unterschrift unter den EU-Anbindungsvertrag würde am 20. Oktober der SVP zum Wahlsieg verhelfen. Darum wird gekniffen und verzögert, was das Zeug hält.  Nur um unmittelbar nach dem Wahltag umso schneller einzubrechen. Das ist keine ehrliche Politik.

Der Bundesrat spielt insofern mit gezinkten Karten, als er die schwerwiegendsten Souveränitätsverluste des ausgehandelten Rahmenvertrags – die Rechtsübernahme und die Anerkennung der EU-Gerichtsbarkeit – gar nicht mehr anspricht, sondern nur noch «Klärungen» bei Lohnschutz, staatlichen Beihilfen und Unionsbürgerrechtlinie verlangt. Die Landesregierung ist dabei schon darum nicht ernst zu nehmen, weil er diese drei Bereiche bereits früher zu «roten Linien» erklärt hat, nur um danach diplomatisch gegenüber der EU vollständig einzubrechen. Abgesehen davon sind die Klärungen auch darum nicht entscheidend, weil die EU heute diesbezüglich jedes Zugeständnis machen kann, um in einigen Jahren zu diktieren, nun hätten sich eben die Bedingungen des Binnenmarktes geändert und die Schweiz müsse die Regeln der EU endlich übernehmen. Brüssel hat uns seinerzeit vor den Abstimmungen zur Personenfreizügigkeit auch flankierende Massnahmen zum Schutz des Arbeitsmarktes gewährt, von denen die EU heute nichts mehr wissen will.

Kommissar Hahn behauptet in seinem Brief an Juncker, die Schritte der Schweiz seien «klar ungenügend». Das Auslaufen der Börsenäquivalenz sei ein «Warnschuss», den die Schweiz «benötige». Man spricht also in der so genannten Friedensgemeinschaft bereits wieder vom Schiessen. Eine solche Erpressung darf sich die Schweiz keinesfalls bieten lassen. Sonst folgt bald die nächste Erpressung. Wir dürfen uns nie und nimmer einem Gebilde einverleiben lassen, dass andere, befreundete Staaten erpresst.

Wir kennen mittlerweile die beiden genannten Politiker aus Brüssel gut. Juncker hat die Schweiz schon einmal ein «geostrategisches Unding» genannt. Johannes Hahn, früherer Präsident einer Kasino-Kette, hat nach erfolglosen sechs Jahren Rechtsstudium zur Philosophie gewechselt und dort eine Doktorarbeit abgeliefert, die nach einem nie widerlegten Expertengremium «nicht den Prinzipien guter wissenschaftlicher Praxis» entspricht. Sein neuster erpresserischer Drohbrief entspricht zumindest nicht guter politischer Praxis.

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