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Nein zum EU-Beitritt der Schweiz

1. Gründe gegen einen EU-Beitritt
Folgende Gründe sprechen gegen einen Beitritt der Schweiz zur Europäischen Union:
Schwerwiegender Souveränitätsverzicht, massiver Abbau der Volksrechte und der direkten Demokratie
Für EU-Mitglieder gilt unmissverständlich: EU-Recht bricht Landesrecht. Die EU regelt (“vergemeinschaftet”) immer
mehr Bereiche, und die Autonomie und Souveränität der Mitgliederländer wird dadurch einschränkt. Die angeblichen
Mitbestimmungs- und Mitentscheidungsrechte des Kleinstaates Schweiz in den EU-Gremien wären minimal und in
Anbetracht der Tatsache, dass die EU immer mehr zu Mehrheitsentscheidungen drängt, stets bedeutungsloser. Da
Demokratie jedoch auf der gegenseitigen Achtung von Souveränität beruht, kann die nichtdemokratische EU-Kon-
struktion der Schweiz nur Ärger bringen.
Abbau der Neutralität
Ein EU-Beitritt würde auch die völlige Preisgabe der dauernd bewaffneten Neutralität, wie sie nur die Schweiz kennt,
bedeuten. Ein Beitritt zu internationalen Otganiasionen ist mit der schweizerischen Neutralität grundsätzlich unverein-
bar.
Hohe Kosten
Sogar der Bundesrat rechnet im Falle eines EU-Beitrittes mit Netto-Kosten von rund 4 Milliarden Franken pro Jahr,
was für die Schweiz eine erheblich höhere Staats- und Steuerquote bedeutet. Nicht berücksichtigt werden in diesen
Berechnungen andere Kosten, welche bei einer Mitgliedschaft und den damit verbundenen zunehmenden aussenpo-
litischen Umtrieben anfallen. Noch schwerwiegender ist, dass die bundesrätliche Rechnung die massiven negativen
Auswirkungen der unvermeidlichen Anpassung des schweizerischen ans europäische Zinsniveau nicht berücksichtigt.
So wären die Schuldzinsen in der Schweiz – sofern diese an das günstigste Zinsniveau innerhalb der EU angepasst
würden – um mindestens 1,5 Prozent höher! Die Zinsbelastung für die gesamte staatliche und private Schuldenlast
der Schweiz von insgesamt rund 960 Milliarden Franken würde dadurch um 15 Milliarden Franken pro Jahr ansteigen.
Sowohl die Steuerzahler von Bund, Kantonen und Gemeinden als auch alle privaten Schuldner – vor allem die Wirt-
schaft und Hypothekarschuldner – hätten diese Kosten zu bezahlen.
Schwerwiegende Auswirkungen auf Immobilienmarkt, Mietzinse und Bauindustrie
Weil die Mietzinse in der Schweiz durch Gesetz an die Hypothekarzinsen gekoppelt sind, würden auch die Mieten
um rund 20 Prozent steigen. Ausserdem würde eine solche Zinssteigerung unweigerlich zu einer schweren Immobi-
lien- und Baukrise führen. Dies würde sich schliesslich auch auf die allgemeinen Wirtschaftsdaten der Schweiz aus-
wirken.
Osterweiterung
Die aus der “Osterweiterung” der EU resultierenden massiv höheren Kosten werden vom Bundesrat mit rund 750 Mil-
lionen Franken geradezu verniedlicht. Der freie Personenverkehr mit Ländern von einem solch unterschiedlichen wirt-
schaftlichen Leistungsniveau könnte dabei die Schweiz vor unlösbare Probleme stellen.
Arbeitslosenzahlungen für Kurzaufenthalter
Die vom Bundesrat veranschlagten Mehrkosten für arbeitslose Kurzaufenthalter aus der EU von 170-400 Millionen
Franken beruhen auf einer Illusion. Seriöse Berechnungen ergeben Arbeitslosen-Zahlungen in Milliardenhöhe!
Gewaltige Zunahme der gesamten Steuer-, Abgaben- und Schuldenlast
Die Mehrwertsteuer von mindestens 16 Prozent führt zu einem massiven Anstieg der Staatsquote. Dies bringt dem
Wirtschaftsstandort Schweiz schwere Nachteile, verschlechterte Wettbewerbsfähigkeit und damit mehr Arbeitslose.
Trotzdem bezeichnet der Bundesrat ( im Integrationsbericht 1999) den Nutzen eines EU-Beitritts für den Wirtschafts-
standort Schweiz als “wahrscheinlich”.
Preisgabe des Schweizer Frankens und der Währungsautonomie
Es ist heute nicht zu umgehen, dass ein EU-Beitritt auch ein Beitritt zur Währungsunion nach sich ziehen wird. Da-
durch verlöre die Schweiz ihr effizientes Mittel zur Regulierung der Geldwertstabilität und damit indirekt auch der Be-
schäftigungssituation des Landes. Die Währung eines Landes darf nicht Eigentum einer Regierung sein. Sie gehört
allen Staatsbürgern. Aufgrund der sehr unterschiedlichen Volkswirtschaften in der Währungsunion, die unter einen
Hut gezwängt werden und aufgrund der Tricks und Ungereimtheiten, mit denen verschiedene nationale Finanzhaus-
halte “beitrittstauglich” gemacht wurden (Konvergenz – Kriterien) wird die Rechnung für die Mitgliederländer wohl frü-
her oder später präsentiert werden.
Kaum verkraftbar für die Landwirtschaft
Sogar der Bundesrat muss eingestehen, dass ein EU-Beitritt für die schweizerische Landwirtschaft Einbussen von
über 1 Milliarde Franken beim Markterlös zur Folge hätte und insgesamt “kaum verkraftbar” (sprich ruinös) wäre.
Keine Lösung des Asylproblems
Der Bundesrat behauptet, ein EU-Beitritt trage wesentlich zur Lösung des Asylproblems bei; das Dubliner Erstasyl-
abkommen bringe der Schweiz weniger Asylgesuche und Minderkosten von etwa 100 Millionen Franken. Diese An-
nahme ist absurd, weil das Dubliner Abkommen und insbesondere das Fingerabdruck-System (Eurodac) gar nicht
funktioniert und die Schweiz als Erstasylland noch attraktiver würde. Abgesehen davon hat man in der EU die Krimi-
nalität mit solchen Mitteln nicht in den Griff bekommen. Dies würde sich bei einer Aufnahme osteuropäischer Staaten
in die EU noch weiter verschlimmern.
Korruption
Die milliardenschwere Korruption in der zentralistischen Konstruktion der EU ist vielfach belegt und dokumentiert. Die
Schweiz – als eine der grössten Nettozahlerinnen – hätte diesen Sumpf auch noch mitzufinanzieren.
2. Das Wesen der Europäischen Union (EU)
Politischer Prozess
Die EU befindet sich in einem politischen Prozess, der immer mehr Bereiche “vergemeinschaftet” und den einzelnen
Mitgliedstaaten entzieht. Wer der EU beitritt, wird Teil dieses Prozesses. Die Währungsunion und der Vertrag von
Amsterdam sind wesentliche Schritte zur “Vergemeinschaftung”, Zentralisierung und Entmündigung des einzelnen
Bürgers.
Der Vertrag von Maastricht (1992) brachte vor allem die Grundlagen und den Fahrplan zur Schaffung der Wirtschafts-
und Währungsunion (WWU) mit einer einzigen Währung als Ziel. Weitere Ziele waren die Unionsbürgerschaft mit dem
Stimm und Wahlrecht auf Gemeindeebene, die Ausdehnung der Gemeinschaftskompetenzen auf die Bereiche Kon-
sumentenschutz, Gesundheitsschutz, Industriepolitik, Visapolitik, Bildung/Kultur/Forschung, Umweltschutz, Sozial-
politik sowie die gemeinsame Aussen- und Sicherheitspolitik.
Der Vertrag von Amsterdam (1997) läuft unter der Stossrichtung “Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts”.
Die Gemeinschaftspolitik wird auf Justiz und Inneres und auf die Asyl- und Ausländerpolitik ausgedehnt. Dies soll
erreicht werden mit dem Schengener Abkommen, welches den Abbau der Grenzkontrollen beinhaltet, sowie mit dem
Dubliner Übereinkommen (Erstasylabkommen), das nur noch im “Erstasylland” ein Recht auf ein Asylgesuch einräumt.
Zudem wird eine “Stärkung der gemeinsamen Aussen- und Sicherheitspolitik” anvisiert.
Der Vertrag von Nizza (2000) hat die antidemokratischen Mittel der EU weiter verstärkt. Mit dem veränderten Artikel 7
des EU-Vertrages können 12 von 15 Staatschefs behaupten, es bestünde in einem anderen Land eine Gefahr für die
Verletzung von Freiheit, Demokratie, Menschenrechten, Grundfreiheiten oder Rechtsstaatlichkeit. Gegebenenfalls
bestimmen sie einige demokratisch nichtlegitimierte Personen, die diese Behauptung untersuchen sollen. Mit dieser
Bestimmung, dass bereits eine Gefahr einer Unrechtshandlung geahndet werden kann, stellt sich in Wirklichkeit die
EU ausserhalb der Rechtsstaatlichkeit. Ausserdem müsste die Untersuchung nach europäischem aufgeklärtem Den-
ken durch ein unabhängiges Gericht geschehen, das aufgrund ausgearbeiteter Rechtsgrundsätze urteilt. Mit diesem
Artikel ist der Willkür Tür und Tor geöffnet, unbotmässige Länder unter Druck zu setzen. Hier wird das Prinzip der
Selbstbestimmung der Länder aufgehoben, wie sie im Völkerrecht bis heute verankert ist. Diesen Fall hat die EU mit
dem Entziehen gewisser Mitgliederrechte des kleinen Österreichs bereits exemplarisch durchexerziert.
Die nur scheinbare Trennung der Gewalten innerhalb der EU wurde in Nizza ganz offiziell aufgehoben. Dort wird daran
erinnert, dass die verschiedenen EU-Organe dazu verpflichtet sind, loyal zusammenarbeiten, ja sogar gemeinsame
Vereinbarungen zu treffen (Parlament, EU-Kommission und Ministerrat). Eine Demokratie zeichnet sich jedoch da-
durch aus, dass die Gewalten ausdrücklich getrennt sind. Denn wie will ein Parlament die Regierung kontrollieren,
wenn sie sich dieser gegenüber loyal verhalten muss?
Mehr Regulierung
Die EU reguliert immer mehr Bereiche, die vor kurzem noch Kernbereiche staatlicher Souveränität waren. Unter dem
Begriff “Agenda 2000” werden “Reformschritte” in vier Bereichen vorangetrieben:
* Reform der gemeinsamen Agrarpolitik zur Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit, zur Senkung der Konsumenten-
preise und zur Entlastung des EU-Haushalts
* Reform der Struktur- und Kohäsionsfonds zur Konzentration der Fördermassnahmen und Anpassungen im Hin-
blick auf die Osterweiterung Instrumente zur “Heranführung” der mittel- und osteuropäischen Beitrittskandidaten
an die Union
* Ein EU-Finanzrahmen für den Zeitraum 2000-2006, der am Ausgabenplafonds von 1,27 Prozent des Bruttoinland-
produkts (BIP) festhält und über ein “moderates Wachstum” des EU-Budgets von real 1,2 Prozent gleichzeitig
einen grösseren Spielraum für die Bewältigung der Osterweiterung liefern soll.
Im Rahmen der problematischen Osterweiterung haben im April 1998 Beitrittsverhandlungen der EU mit den 6 Beitritts-
kandidaten Polen, Ungarn, Tschechien, Estland, Slowenien und Zypern begonnen. Seit Jahren schon ist mit diesen
Beitrittskandidaten ein beispielloser Prozess der Rechtsangleichung im Gang. Der gemeinschaftliche Rechtsbestand,
der Acquis Communautaire, umfasst 200’000 Textseiten Rechtsvorschriften und 14’000 Rechtsakte. Bei den “Verhand-
lungen” geht es im wesentlichen nur noch um Termine und Übergangsfristen. Grundsätzlich gilt: EU-Recht bricht
Landesrecht!
Je grösser, internationaler je unkontrollierbarer und unübersichtlicher Organisationen sind, desto anfälliger werden sie
auf Korruption und Misswirtschaft. Der EU-Rechnungshof hatte sich im Herbst 1998 zum dritten Mal nacheinander
geweigert, das Finanzgebaren der Kommission und der ihr unterstellten 17’000 Beamten zu akzeptieren. Angepran-
gert wurden insbesondere einige Kommissare wegen Vetternwirtschaft, Manipulation und Urkundenfälschung.
Die schweren institutionellen Mängel, die Harmonisierungswut, die milliardenschwere Korruption und Misswirtschaft,
die gewaltige Bürokratie und das Demokratiedefizit werden auch EU-intern zunehmend kritisiert. Der deutsche Unter-
nehmerverband beispielsweise verlangt dringend das Volksvotum für Steuererhöhungsbeschlüsse und der bayerische
Ministerpräsident Stoiber ruft nach dem Plebiszit auch in Bundesangelegenheiten.

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