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Nein zum neuen Taxigesetz

Abstimmung vom 9. Februar 2020

Am 9. Februar 2020 stimmen wir über das neue kantonale Taxigesetz ab. Das neue Gesetz bringt unnötige Bürokratie für unabhängige Limousinen-Dienste und digitale Fahrdienstanbieter wie Uber. Der Kantonsrat hat es damit verpasst, die bereits stark reglementierte Branche zu entlasten.

Das Taxiwesen ist heute auf Gemeindeebene geregelt und deshalb ein Flickwerk mit unterschiedlichsten Vorschriften. Die ursprüngliche Idee war, die heutige kommunalen Regelungen mit einem einfachen kantonalen Gesetz zu ersetzen. Das neue Gesetz enthält die gewünschte kantonsweite Regelung. Während den Beratungen in der zuständigen Kantonsratskommission hat der Fahrdienstvermittler Uber den Zürcher Taximarkt aufgemischt. Folgedessen wurde der Geltungsbereich des Gesetzes vom Kantonsrat kurzerhand auf sogenannte Limousinen wie z.B. Uber ausgedehnt.

Unnötige Gesetzeserweiterung

Auch Limousinen sollen sich neu registrieren und an ihren Fahrzeugen eine Plakette befestigen müssen. Darunter fallen klassische Limousinenanbieter z.B. von Hotels aber auch Chauffeure von innovativen Plattformen wie Uber. Es ist völlig unverständlich warum ein solches Bürokratiemonster geschaffen werden soll, welches schlussendlich die Kunden mit höheren Fahrpreisen bezahlen werden. Mit der unnötigen Gesetzeserweiterung werden neue Geschäftsmodelle wie z.B. Uber in ihrer Existenz gefährdet. Und dies obwohl gerade elektronisch vermittelte Transportdienstleistungen dank ihrer guten Qualität immer beliebter werden. Viele Zürcherinnen und Zürcher vertrauen eher einer digitalen Plattform als den Behörden, die Taxibewilligungen ausstellen.

Die Angst von schlechter Qualität und Betrug

Wer sich eine Fahrt über eine digitale Plattform bucht, kann sich auf verschiedene Weise über die Qualität des Anbieters informieren. Nach der Fahrt hat der Kunde die Möglichkeit seinen Fahrer zu bewerten. Diese Qualitätssicherungsstrategie hat sich beispielsweise bei Uber bewährt. Entsprechend brauchen solche Fahrgäste weniger Schutz als wenn sie an einem offiziellen Taxistand in ein x-beliebiges Taxi steigen und deren Qualität vorab nicht überprüfen können.
Die Frage ob ein Fahrer einer Limousinen-Dienstleistung, ein Taxi-Fahrer oder ein Fahrer einer digitalen Plattform seine Sozialversicherungsabgaben von einem Unternehmen oder als selbständiger Fahrer entrichtet, stellt sich ohnehin. Arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Vorschriften und die Strassenverkehrs- und Transportgesetze müssen alle einhalten. Die heute gültigen Gesetze greifen, es braucht also keine Gesetzeserweiterung im kantonalen Taxigesetz um Betrug zu verhindern.

Benachteiligung von Zürchern

Das Bundesrecht sieht vor, dass wer in einem anderen Kanton Bestellfahrten ausführen kann, dies auch im Kanton Zürich tun darf. Zürcher Anbieter von Limousinenfahrten wie z.B. Hotels, Fluggesellschaften, Uber etc. müssten mit dem neuen Taxigesetz in Zukunft zusätzliche Bedingungen für eine Bewilligung erfüllen. Fahrzeuge mit ausserkantonalen Kontrollschildern müssten sich hingegen nicht registrieren und hätten einen Wettbewerbsvorteil.

Nein zum Taxigesetz

Die SVP Kanton Zürich lehnt diese unnötige Überregulierung zu Ungunsten der Zürcher Personentransportbranche und der Zürcher Fahrgäste ab. Stärken sie Innovation und unternehmerische Freiheit und stimmen Sie am 9. Februar 2020 Nein zum Zürcher Taxigesetz.

 

Domenik Ledergerber,Kantonsrat SVP, Herrliberg

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