NEIN zum Steuerschwindel – Referendum zum Bundesgesetz über die Individualbesteuerung
Eine äusserst knappe Parlamentsmehrheit einer unheiligen Allianz hat mit dieser Reform einen Rohrkrepierer durchgezwängt, welcher nicht durchdacht ist, ein Bürokratiemonster mit neuen Ungerechtigkeiten schafft und im Widerspruch zur Ehe als wirtschaftliche Einheit steht. Unterstützen deshalb auch Sie unbedingt das Referendum.

Die Vorlage zur Individualbesteuerung verspricht Gleichbehandlung – in Wahrheit bedeutet sie aber höhere Steuern für den Mittelstand, bürokratischen Aufwand und die Entwertung traditioneller Familienmodelle. Bild: Adobe Stock
Die sogenannte «Heiratsstrafe» soll abgeschafft werden. Das Parlament hat mit 101 zu 93 Stimmen beschlossen, dass Ehepaare künftig zwei Steuererklärungen ausfüllen sollen – also separat besteuert werden. Was auf den ersten Blick vernünftig tönt, ist bei genauer Betrachtung das Gegenteil. Es verkompliziert alles und schafft neue Ungerechtigkeiten.
Asoziales Bürokratiemonster
Diese Reform ist nicht sozial, sondern asozial. Betroffen sind vor allem traditionelle Familien mit Kindern, aber auch Rentnerpaare und der Mittelstand. Es ist eine Umverteilung von unten nach oben und genau das lehnen wir ab.
Die Umstellung löst auf einen Schlag 1,7 Millionen neue Steuererklärungen aus, die alle bearbeitet, kontrolliert und im Bereich des Vermögens parallel angeschaut werden müssen. Das benötigt über 1700 neue Steuerbeamte, die keine zusätzliche Wertschöpfung bringen, aber die Staatsquote zusätzlich erhöhen. Damit nicht genug: Bei jedem Stipendiengesuch, bei der Musikunterrichtsanmeldung, bei der Kita oder bei der Krankenkassenprämienverbilligung müssen künftig zwei Steuerveranlagungen eingereicht und überprüft werden.
Widerspruch zur Ehe als wirtschaftliche Einheit
Die Einkommensdeklaration ist ja noch relativ einfach möglich. Komplexer wird es im Falle einer Ehe mit Errungenschaftsbeteiligung – und das sind heute die allermeisten Ehen – mit dem Vermögen, für alle mit gemeinsamem Eigentum und alle selbtstständig Erwerbstätigen mit einfacher Gesellschaft. Wie wollen Sie hier eine Vermögensaufteilung machen? Da gibt es aus der Errungenschaft eine Ersatzforderung gegenüber dem Eigengut der Ehefrau und anschliessend muss die Errungenschaft auf die beiden Vermögensmassen aufgeteilt werden. Oder einfach gesagt: Sie machen jedes Jahr eine güterrechtliche Auseinandersetzung. Kurz: Bevor Sie die Steuererklärung ausfüllen, müssen Sie jedes Jahr finanziell eine Scheidung vollziehen.
Die Ehe gilt als wirtschaftliche Einheit. Das gilt bei Stipendien, bei der Fürsorge oder im Altersheim. Auch bei den Sozialversicherungen werden die Einkommen gesplittet. Bei der Errungenschaftsbeteiligung, dem gesetzlichen Güterstand, werden die während der Ehe erworbenen Vermögenswerte gemeinsam verwaltet und im Falle einer Scheidung geteilt. Die Individualbesteuerung widerspricht diesem Grundsatz und will de facto nur noch den Güterstand der Gütertrennung.
Ungerecht
Die Individualbesteuerung privilegiert eine Aufteilung der Erwerbstätigkeit zu je 50%. Wählt eine Familie eine andere Aufteilung, wird sie durch die Progression steuerlich benachteiligt. Der Staat fördert so einseitig ein Familienmodell – das ist aber nicht Aufgabe des Staates, das sollen die Ehepartner selbst wählen können. Das Splitting wäre hier die richtige Antwort. Dabei wird das gesamte Einkommen, also das beider Ehepartner, zusammengerechnet. Das steuerbare Einkommen der Ehepartner wird sodann durch einen bestimmten Divisor geteilt. Das sogenannte Vollsplitting mit Divisor 2 beispielsweise erfolgt zum Satz des halben Gesamteinkommens.
Würde es den Befürwortern tatsächlich um die Abschaffung der Heiratsstrafe wegen der Steuerprogression gehen, gibt es einfache Lösungen: Mit Tarifanpassungen, dem Splitting oder der Alternativrechnung – wie es im Übrigen die meisten Kantone seit dem Bundesgerichtsurteil von 1984 erfolgreich umsetzen. Dazu braucht es nicht noch mehr Bürokratie mit zusätzlichen Steuererklärungen und neuen Ungerechtigkeiten.
Darum braucht es unbedingt das Referendum, damit die Bevölkerung diesen Steuerschwindel begraben kann und den Weg frei macht zu einer pragmatischen Abschaffung der Heiratsstrafe, wie sie die meisten Kantone bereits umgesetzt haben.
Unterschreiben Sie noch heute das Referendum gegen den Steuer-Schwindel unter www.steuer-schwindel-nein.ch. Auf der Webseite finden Sie Unterschriftenbögen zum herunterladen und ausdrucken sowie zum bestellen. Zudem können Unterschriftenbögen auch beim Kantonalsekretariat via Telefonnummer 044 217 77 66 oder sekretariat@svp-zuerich.ch bestellt
werden.