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Nein zur AHV-Scheinreform – Nein zur Steuererhöhung für die arbeitende Bevölkerung – Ja zum Gegenvorschlag zur Anti-Stauinitiative

An der Delegiertenversammlung der SVP des Kantons Zürich wurden mehrere Parolen zu den Abstimmungsvorlagen vom 24. September gefasst.

An der gestrigen Delegiertenversammlung der SVP des Kantons Zürich wurden mehrere Parolen zu den Abstimmungsvorlagen vom 24. September gefasst. Die 177 Delegierten haben die beiden Vorlagen zur (Schein-)Reform der Altersvorsorge 2020 mit einer Gegenstimme abgelehnt. Auch die Begrenzung des Arbeitswegkostenabzugs wurde mit 175 zu 1 Stimme bei 1 Enthaltung klar abgelehnt. Dem Gegenvorschlag zur Anti-Stauinitiative wurde einstimmig zugestimmt, da dieser das Anliegen der SVP-Initiative weitestgehend aufnimmt und für klare Verbesserungen im Autoverkehr sorgt.
Nach einer kontradiktorischen Diskussion zu den beiden Vorlagen zur Reform der Altersvorsorge 2020 zwischen Markus Binder (SVP, Urdorf, Präsident der SVP-Arbeitsgruppe Altersvorsorge 2020) und Kantonsrat Benedikt Gschwind (SP, Zürich) fassten die Delegierten zweimal deutlich die Nein-Parole. Die Delegierten folgten Markus Binder, welcher davor warnte, dass das bestens bewährte 3-Säulen Modell mit diesem schlechten Kompromiss aus CVP- und SP-Ecke gefährdet würde. Die Reform, welche im Kern unfair und unsozial ist und keines der strukturellen Probleme der AHV langfristig löst, produziert hauptsächlich Verlierer. Es handelt sich um eine Scheinreform, welche keine Missstände löst, sondern diese über längere Zeit sogar verschlimmert. Für Benedikt Gschwind handelt es sich bei der Vorlage Altersvorsorge 2020 um einen klassischen Kompromiss. Er betonte, dass dadurch die AHV gestärkt und die Sozialwerke für die nächsten Jahre gesichert werden.
Kantonsrat Urs Waser informierte über die kantonale Vorlage Steuergesetz, welche einen Höchstbetrag von 5‘000 Franken für den Arbeitswegkostenabzug vorsieht. Dank der SVP-Kantonsratsfraktion wurde der Betrag im schwierigen parlamentarischen Prozess von 3‘000 Franken auf 5‘000 Franken erhöht. Trotz dieser Korrektur zum Besseren, erwartet mit der Vorlage rund 86‘000 Personen eine Steuererhöhung. Damit kann die SVP, welche sich als einzige bürgerliche Kraft kompromisslos für die arbeitende Bevölkerung und das Gewerbe einsetzt, nicht zufrieden sein. Urs Waser rief die Delegierten dazu auf, arbeitende Bürgerinnen und Bürger, die einen längeren Arbeitsweg in Kauf nehmen müssen um zur Arbeit zu gelangen, nicht mit neuen Steuern zu bestrafen, sondern diese möglichst zu entlasten. Es gibt nun mal viele Berufsgruppen und Personen – auch gerade in ÖV-fernen Regionen – die zwingend auf ihr Auto angewiesen sind.
Kantonsrat Roland Scheck machte darauf aufmerksam, dass die Verkehrsinfrastruktur wegen der ungebremsten Massenzuwanderung aus allen Nähten platzt, weil sie ursprünglich für weniger Menschen, das heisst für eine geringere Verkehrsnachfrage, dimensioniert wurde. Wenn heute Gelder beim Autoverkehr investiert werden, dann weitestgehend für die Reduktion der Strassenkapazitäten. Dank dem Druck der Anti-Stauinitiative und dem dadurch ausgearbeiteten Gegenvorschlag der Regierung und des Kantonsrats hört dieser Raubbau am Verkehrssystem auf. Mit Annahme des Verfassungsartikels haben wir wieder eine Gleichbehandlung des Autoverkehrs mit den übrigen Verkehrsmitteln. Denn dank dem Verfassungsartikel ist eine Verminderung der Leistungsfähigkeit einzelner Abschnitte im umliegenden Strassennetz mindestens auszugleichen.
Die verbleibenden Vorlagen für den 24. September 2017 werden an der Delegiertenversammlung vom 24. August 2017 in Bachenbülach behandelt.

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