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Nein zur Begrenzung des Arbeitswegkostenabzugs

Viele Arbeitende nehmen einen langen Arbeitsweg auf sich, um ihre Familie zu ernähren und nicht dem Staat auf der Tasche zu liegen. Nun sollen diese mit einer Begrenzung des Arbeitswegkostenabzugs bestraft werden.
Urs Waser, Kantonsrat SVP, Langnau am Albis
Als wäre der arbeitende Autofahrer nicht schon genug ausgepresst, nimmt sich der Zürcher Regierungsrat der Arbeiterinnen und Arbeiterklasse mit längerem Arbeitsweg an.
Gemäss dem Amt für Wirtschaft und Arbeit des Kantons Zürich liegt die Dauer eines zumutbaren Arbeitswegs bei maximal 4 Stunden pro Tag. Doch haben Sie sich auch schon gefragt, wer freiwillig gerne einen so langen Arbeitsweg auf sich nimmt? Ich kenne niemanden, sie vielleicht?
Zusätzliche Steuereinnahmen für den Kanton
Abzugsberechtigt gemäss neuem Steuergesetz wären nur noch Arbeitswege von umgerechnet rund 20 Minuten pro Tag. Viele der Arbeitswegkostenabzug-Berechtigten haben keine andere Wahl. Sie nehmen einen langen Arbeitsweg auf sich, um die Familie zu ernähren und um nicht von Vater Staat abhängig zu sein. Vor 100 Jahren wurde diese Abzugsmöglichkeit das erste Mal im Kanton Zürich erwähnt. Unsere Vorfahren haben weise bemerkt, dass Personen, die einer Arbeit nachgehen, eher entlastet werden sollten.
Mit der Annahme dieses Steuergesetzes generiert der Kanton Zürich 55 Mio. Franken zusätzliche Steuereinnahmen. 86 000 von insgesamt 900 000 Steuerpflichtigen werden diese Steuererhöhung berappen. Wenn man genau rechnet, bedeutet dies im Schnitt eine Steuererhöhung von 640 Franken pro Jahr. Zusätzlich werden Unternehmen durch zusätzliche Bürokratie belastet.
Autopendler, welche die Voraussetzungen für einen Abzug nicht erfüllen, sind von der Begrenzung nicht betroffen, da sie ohnehin nur die ÖV-Kosten abziehen können. Bestraft werden auch nicht die, die mit dem Zug täglich von Zürich nach Bern, St. Gallen oder Genf pendeln.
Schichtberufe und Randregionen werden bestraft
Vor allem betroffene Berufsgruppen sind Schichtberufe (Gesundheitswesen, Sicherheitswesen) oder Bauleute, die frühmorgens beginnen. Diese werden überdurchschnittlich zur Kasse gebeten. Auch Personen aus Randregionen werden durch diese Steuer getroffen werden.
Als Holzbau-Unternehmer gibt mir zu denken, dass der Regierungsrat und die Mehrheit des Kantonsrates das Kantonsbudget auf diese Weise sanieren wollen. Anstatt Leute für die Arbeit zu motivieren, werden sie zusätzlich gerupft. Und dies bereits schon vor der Arbeit – auf dem Arbeitsweg. Die SVP macht hier nicht mit. Deshalb: Nein zur Begrenzung vom Arbeitswegkostenabzug.

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