Nein zur Einbürgerung von Verbrechern
Der heute präsentierte Entwurf zum Kantonalen Bürgerrechtsgesetz ist nach wie vor miserabel. Wichtige, im Rahmen der Vernehmlassung angeregte Punkte wurden nicht aufgenommen. Stattdessen verstrickt sich die Kantonsregierung in Widersprüche.
Mit dem neuen kantonalen Bürgerrechtsgesetz würde faktisch ein rechtlicher Anspruch auf Erteilung des Bürgerrechts geschaffen, was die SVP immer klar abgelehnt hat und was auch bei einer Mehrheit der Stimmberechtigten auf Ablehnung stossen würde (vgl. §3 Entwurf KBüg). Es ist völlig verfehlt, mit einer kantonalen Gesetzesvorlage durch die Hintertür einen rechtlichen Anspruch auf Erlangung des Schweizer Bürgerrechts einzuführen: Dies würde nicht nur die Zahl der Einbürgerungen ein weiteres Mal drastisch erhöhen, sondern auch die Gemeindeautonomie und das föderale Prinzip, auf welchem das Schweizer Bürgerrecht aufbaut, in folgenschwerer Weise aushöhlen.
Es ist nicht erklärbar, warum der Regierungsrat nicht klipp und klar die Niederlassungsbewilligung als zwingende Voraussetzung für den Erwerb des Schweizer Passes definiert, sondern auf die schwammige Regelung im eidg. Bürgerrechtsgesetz verweist. Selbst der Bundesrat schlägt heute im Rahmen der Totalrevision des Bürgerrechtsgesetzes vor, die Niederlassungsbewilligung künftig als zwingende formelle Voraussetzung zu fordern (vgl. Art. 9 lit. a Entwurf BüG).
Der vorliegende Entwurf macht einen wenig durchdachten und widersprüchlichen Eindruck. Gibt es einen einzigen Grund dafür, jugendliche Straf- und Gewalttäter einzubürgern? Ist der Zürcher Regierungsrat wirklich ernsthaft der Auffassung, dass Jugendliche, deren letztes Verbrechen (also z.B. ein Mord oder eine Vergewaltigung) mehr als fünf Jahre zurückliegt, die Rechtsordnung beachten und somit eingebürgert werden können? Die SVP will nicht, dass ausländische Mörder und Vergewaltiger eingebürgert werden: Derartige Straftäter sind vielmehr auszuweisen und haben in der Schweiz nichts verloren!
Die SVP wird in der zuständigen Kommission wie auch im Kantonsparlament darauf hinwirken, dass der Gesetzesentwurf verbessert wird und entscheidende Veränderungen erfährt. Sollte dies nicht gelingen, behält sich die SVP vor, das geplante Bürgerrechtsgesetz mit einem Referendum zu bekämpfen.
Miserabler Entwurf zum kantonalen Bürgerrechtsgesetz
Die SVP des Kantons Zürich lehnt den Entwurf zum Kantonalen Bürgerrechtsgesetz entschieden ab. Der Entwurf des Regierungsrates schafft einen gesetzlichen Anspruch auf das Bürgerrecht. Zudem werden die in der Kantonsverfassung genannten Grundvoraussetzungen für eine Einbürgerung bis zur Unkenntlichkeit verwässert. Es muss für Gemeinden auch künftig möglich sein, unter Beachtung der in der Kantonsverfassung genannten Grundanforderungen frei über Bürgerrechtsgesuche entscheiden zu können. Bringt der Kantonsrat nicht entscheidende Änderungen im Gesetz an, behält sich die SVP vor, das Referendum zu ergreifen.