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Nein zur staatlichen Integrations-Bürokratie

Die SVP des Kantons Zürich hat kein Verständnis für das heute von Regierungsrat Martin Graf vorgestellte Kantonale Integrationsprogramm (KIP). Staatliche „Anreize“ für die Integration sind unnötig – Integration muss eine Selbstverständlichkeit jedes Einzelnen sein. Staatliche Integrationsvereinbarungen ohne Sanktionsandrohungen sind zudem wertlos.
Die SVP des Kantons Zürich hat sich immer mit Nachdruck gegen den Zuzug von Personen gewehrt, die ein Integrationsdefizit aufweisen. Von Personen, die in der Schweiz leben, erwarten wir zu Recht, dass sie sich integrieren und an unsere Regeln halten. Die SVP ist nicht gegen Zuwanderung an sich, sondern gegen die Masseneinwanderung von unqualifizierten Personen. Zudem gilt: Einwanderer sind mündige Personen, die nicht von einem neuen staatlichen Beamtenapparat in die hiesigen Verhältnisse eingeführt werden müssen.
Das heute vorgestellte Programm stützt sich lediglich auf eine Integrationsverordnung des Bundes und löst die Probleme mit der Immigration aus anderen Kulturen nicht im Geringsten. Im Gegenteil, nun versucht die Koalition der Multikulti-Förderer mit den Geldern der Steuerzahler die fatalen Folgen ihrer Politik zu korrigieren. Wesentlicher als der Abschluss der Integrationsvereinbarung ist die Wirkung derselben bzw. die Folgen für den Aufenthaltstitel. Solange die Migrationsbehörden oder sogar die Gerichte verhindern, dass eine nicht-erfüllte Vereinbarung zum Entzug des Aufenthaltstitels führt, bleibt das ganze Makulatur und führt lediglich zu einer Aufblähung des Apparates. Die SVP lehnt zusätzliche Stellen und Mittel für die Fachstelle Integration ab.
Die SVP des Kantons Zürich betont, dass der Gegenvorschlag zur Ausschaffungsinitiative ein neues Integrationsgesetz auf nationaler Ebene vorgesehen hatte. Mit dem wuchtigen Nein (56,5 Prozent im Kanton Zürich, sämtliche Stände sagten Nein) zu diesem Gegenvorschlag hatten Volk und Stände deutlich gezeigt, dass sie nichts von staatlicher Integration halten und einen Verfassungsauftrag deshalb klar ablehnen.

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