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Noch mehr Geld für abgewiesene Asylbewerber?

Der Kanton Zürich darf für abgewiesene Asylbewerber keinesfalls noch attraktiver gemacht werden. Die Mehrheit des Kantonsrates sah das leider anders und beschloss im Februar, die Wartefrist bei Stipendien für abgewiesene Asylbewerber aufzuheben. Dagegen reichte die SVP das Referendum ein. Somit wird das Volk das letzte Wort dazu haben.

Abgelehnter Asylantrag, aber dennoch Anspruch auf Stipendien? Damit wird dem Asylmissbrauch Vorschub geleistet. Bild: SVP Schweiz

Dass die Schweiz für Asylanten ein Schlaraffenland ist, weiss inzwischen die ganze Welt. Dass diese Grosszügigkeit sogar für Asylbewerber gilt, deren Gesuch abgelehnt wurde und die die Schweiz verlassen müssten, dürfte den meisten Leuten allerdings nicht bekannt sein. Doch so ist es. Fehlende Reisepapiere zum Beispiel, eine grosse Arbeitslosigkeit im Heimatland, eine Drohung mit Selbstmord oder ein fehlendes familiäres Umfeld im Herkunftsland genügen, um trotz Wegweisungsentscheid in der Schweiz bleiben zu dürfen. Teils befinden sich sogar Kriminelle unter den Abgewiesenen, die hierbleiben dürfen.

Vorläufig heisst nicht für immer und ewig

Die Schweizer Behörden bezeichnen in diesen und ähnlichen Fällen eine Heimkehr als unzumutbar und gewähren eine vorläufige Aufnahme. Das Wort «vorläufig» ist bewusst gewählt. Denn sobald die Rückkehr ins Heimatland möglich ist, muss der Wegweisungsentscheid umgesetzt werden. Das passt den Parteien der Linken, Grünen und der Mitte natürlich nicht. Diese möchten am liebsten allen Asylbewerbern so schnell wie möglich eine Aufenthaltsgenehmigung erteilen, auch denjenigen mit negativem Entscheid. Aus diesem Grund beschloss die linke Mehrheit im Kantonsrat, die fünfjährige Wartefrist bei Stipendien für abgewiesene Asylbewerber aufzuheben. Denn es ist klar: Wer Stipendien erhält, um eine Ausbildung zu machen, wird zu einem Härtefall. In der Folge würde ein Wegweisungsentscheid zur Makulatur, und ein Stipendium wäre gleichbedeutend mit einem Bleiberecht.

Kostspielige Sogwirkung

Genau das darf aber nicht passieren. Das Ziel einer vorläufigen Aufnahme ist die schnellstmögliche Rückkehr ins Heimatland und nicht die schnellstmögliche Integration. Die Gesetzesänderung des Kantonsrates ist schlussendlich also eine Umgehung der Ausreisepflicht. Im Kanton Zürich leben ungefähr 8000 vorläufig Aufgenommene. In der ganzen Schweiz sind es gut 45 000, Tendenz steigend. Die Gesetzesänderung würde zu einer Sogwirkung führen, sobald sich unter den Flüchtlingen herumspricht, dass im Kanton Zürich ab dem ersten Tag eine Ausbildung plus Lebenshaltungskosten offeriert werden. Ein Stipendium beinhaltet nämlich nicht nur die Schulkosten, sondern auch die Finanzierung des Lebensunterhalts.

Abstimmung im Herbst

Soll der Kanton Zürich also noch attraktiver werden für Asylbewerber, die das Land verlassen müssten? Nein, keinesfalls. Diese Gesetzesänderung muss deshalb unbedingt abgelehnt werden. Die Volksabstimmung wird voraussichtlich im Herbst stattfinden.

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SVP Kantonsrat (ZH)
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