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Obergericht stellt sich gegen die Verfassung – die Selbstbestimmungsinitiative ist die letzte Chance zum Erhalt der Schweizerischen Souveränität

Das Zürcher Obergericht hat entschieden, einen straffälligen Deutschen Staatsbürger nicht auszuschaffen, obwohl die Kriterien für den Landesverweis zweifelsfrei erfüllt sind.
Das Obergericht stellt mit seinem Urteil das Freizügigkeitsabkommen über die Verfassung und das Schweizerische Strafgesetzbuch. Damit werden einmal mehr internationale Verträge höher gewichtet als die eigene Rechtsordnung. Sollte das Bundesgericht diese Ansicht stützen, wird die Schweiz ihre Selbstbestimmung definitiv verlieren. Es ist ein Skandal sondergleichen, dass die Judikative die Souveränität der Schweiz zu untergraben versucht.
Die SVP hat stets davor gewarnt, dass die durch die anderen Parteien geschaffene «pfefferscharfe» Umsetzung der Ausschaffungsinitiative ein reines Lippenbekenntnis ist. Mit dem Urteil des Obergerichts wird die «pfefferscharfe» Umsetzung definitiv zur Makulatur.
In der Schweiz haben die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger das letzte Wort. Volk und Kantone (Stände) sind der Verfassungsgeber. Die SVP hat schon frühzeitig erkannt, dass es in weit verbreiteten Kreisen Bestrebungen gibt, die Souveränität unseres Landes preiszugeben. Deshalb hat die SVP die Selbstbestimmungsinitiative lanciert. Nach dem vorliegenden Skandalurteil wird die Selbstbestimmungsinitiative nun zur letzten Chance, die Eigenständigkeit unseres Landes zu wahren.

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