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Parolenfassung Kantonalvorstand: Nein zum totalen Alkohol-Werbeverbot

Der Kantonalvorstand der SVP des Kantons Zürich fasste diese Woche einstimmig und ohne Enthaltung die NEIN-Parole zur kantonalen Volksinitiative „Werbeverbot für Alkohol auf Sportplätzen“. Ebenso einstimmig empfiehlt die SVP ein Ja zur Initiative „Pädophile sollen nicht mit Kindern arbeiten dürfen“. Schliesslich lehnt der Kantonalvorstand den Bundesbeschluss über die medizinische Grundversorgung klar ab.
Die weltfremde Initiative „Alkoholwerbeverbot auf Sportplätzen sowie an Sportveranstaltungen“ gefährde den Vereinssport und damit die beste und günstigste Suchtprävention, sagte Kantonsrätin Ruth Frei-Baumann. Sie warb für eine Nein-Parole. Tausende lokale und regionale Sportanlässe wären gefährdet, da nur dank kostenlosen Leistungen von Sponsoren, z.B. Kühlschränke, Sonnenschirme und Stände solche Anlässe überhaupt finanziert werden können. Der Kantonalvorstand empfiehlt dies Initiative einstimmig zur Ablehnung.
Mit 28 Nein gegen 2 Ja bei 3 Enthaltungen fasste der Kantonalvorstand auf Antrag von Nationalrat Toni Bortoluzzi die Nein-Parole zum Bundesbeschluss über die medizinische Grundversorgung. Beim neuen Verfassungsartikel handelt es sich um einen direkten Gegenentwurf zur zurückgezogenen Volksinitiative „Ja zur Hausarztmedizin“. Die Bedeutung der Hausärzte für unser Gesundheitssystem ist unbestritten. Es ist jedoch ordnungspolitisch völlig verfehlt, in einer freien Wirtschaftsordnung einem einzelnen Berufsstand verfassungsmässige Einkommens- und Besitzstandsgarantien zu gewähren. Dies wäre ein weiterer Schritt auf dem Weg zu einer Staatsmedizin und muss im Interesse eines freiheitlichen Arztberufs und Gesundheitswesens entschieden abgelehnt werden. Um die Stellung der Hausärzte sowie deren Aus- und Weiterbildung zu stärken, braucht es keinen neuen Verfassungsartikel.
Die Volksinitiative „Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen“ verlangt, dass ein Straftäter, der aufgrund eines Sexualdelikts mit Kindern oder abhängigen Personen (z.B. Behinderten) verurteilt worden ist, das Recht verliert, eine berufliche oder ehrenamtliche Tätigkeit mit Minderjährigen oder Abhängigen auszuüben. Viele Pädophile sind Wiederholungstäter. Es sei nicht einzusehen, warum ein solcher Sexualstraftäter nach Verbüssung seiner Strafe eine Tätigkeit ausüben soll, welche ihn wieder in Kontakt mit potenziellen Opfern bringe, meinte Kantonsrätin Karin Egli-Zimmermann. Der Kantonalvorstand empfiehlt einstimmig die Ja-Parole.
An der kantonalen Delegiertenversammlung vom 24. April 2014 in Herrliberg werden die Parolen zu den weiteren Abstimmungsgeschäften gefasst.

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