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«Pfefferscharfer» Bschiss mit der Härtefallklausel

Ende 2010 haben Volk und Stände die Ausschaffungsinitiative angenommen und damit in die Verfassung geschrieben, dass delinquente Ausländer nach einer Verurteilung bei den aufgeführten Strafen automatisch des Landes verwiesen werden.

Kommentar zur Ratssitzung

Die Härtefallklausel in Artikel 66a Absatz 2 StGB sollte den Gerichten einen minimalen Spielraum beim Entscheid öffnen, ob eine Verurteilung wegen einer Katalogtat (von Tötungsdelikten bis Sozialmissbrauch) mit einer obligatorischen Landesverweisung verbunden werden soll. Die Bestimmung ist als Ausnahme vorgesehen und soll nur dann zum Tragen kommen, wenn eine Landesverweisung für die betroffenen ausländischen Personen einen schweren Härtefall bedeutet.

Im Abstimmungskampf haben die Gegner nicht nur eine „pfefferscharfe“ Umsetzung versprochen, sondern auch, dass die Härtefallklausel nur in extremen Ausnahmefällen angewendet wird.

Obwohl das Parlament in Bern explizit ins Gesetz geschrieben hat, dass die Richter die Härtefallklausel nur „ausnahmsweise“ anwenden dürfen, zeigt die Praxis, dass die neuen Bestimmungen nicht konsequent umgesetzt werden. So haben z.B. im Jahr 2017 die Schweizer Gerichte in insgesamt 832 Fällen einen Landesverweis ausgesprochen. Dies entspricht gerade mal 20 Prozent der prophezeiten 4’000 Ausschaffungen.

Auch die Statistik des Bundes von 2018 zeigt auf, dass die Gerichte das Gesetz unterlaufen haben und nur in 71 Prozent der Fälle, in denen das Gesetz eine obligatorische Landesverweisung verlangt, auch wirklich eine solche verhängt haben.

Mittlerweile kritisiert nicht nur die SVP die Nichtumsetzung der Ausschaffungsinitiative, sondern auch der SP-Ständerat und Rechtsprofessor Daniel Jositsch kritisiert das Verhalten der Gerichte, denn „von Ausnahmen kann da nicht mehr die Rede sein, damit unterlaufen die Gerichte das Gesetz“.

Aber auch der FDP-Ständerat Philipp Müller, welcher eine „pfefferscharfe“ Umsetzung der Ausschaffungsinitiative in Aussicht gestellt hatte, fordert mittlerweile, dass das Gesetz umgesetzt und nicht unterlaufen werde.

Um den Volkswillen zu erfüllen und die Ausschaffungsinitiative doch noch „pfefferscharf“ umzusetzen, habe ich nun im Kantonsrat eine Standesinitiative zur Abschaffung der Härtefallklausel eingereicht.

 

Kantonsrat René Truninger, Illnau-Effretikon 

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