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Planwirtschaft im Wohnungsbau – Wehret den Anfängen!

Abstimmungsvorlage vom 9. Februar 2020

In einer Volksinitiative verlangt der Schweizerische Mieterinnen- und Mieterverband (SMV), dass zukünftig 10 Prozent aller neu gebauten Wohnungen durch gemeinnützige Wohnbauträger erstellt werden müssen. Ausserdem sollen Sanierungen nicht zum Verlust von preisgünstigem Wohnraum führen.

Am 9. Februar 2020 stimmen wir über die Initiative „mehr bezahlbare Wohnungen“ des Mieterinnen- und Mieterverbands ab. Die Forderungen sind happig: Im Gegensatz zu heute soll nicht mehr der Wohnungsbau im Allgemeinen gefördert werden, sondern nur noch der Bau preisgünstiger Wohnungen. Nach dem Willen der Initianten sollen Sanierungen nicht mehr zum Verlust von preisgünstigen Wohnungen führen und der Anteil an gemeinnützigen Wohnungen am gesamten Neubau soll 10 Prozent betragen. Zusätzlich sollen die Gemeinden und Kantone ein Vorkaufsrecht für geeignete Grundstücke einführen können.

Die Wohnkosten von Mieterhaushalten sind schweizweit im Verhältnis zum Bruttoeinkommen gesunken – trotz mehr Wohnfläche, höherem Standard und steigenden Baukosten.

 

Teuer und unrealistisch
Die Forderungen sind weder marktkonform noch realistisch. Heute beträgt der Anteil der gemeinnützigen Wohnungen am gesamten Neubaubestand etwa drei Prozent. Um die Forderung der Initianten zu erfüllen, müssten also mehr als dreimal so viele Wohnungen durch gemeinnützige Wohnbauträger erstellt werden – und das jedes Jahr und in der ganzen Schweiz. Um dieses Ziel zu erreichen, würden fünfmal mehr Darlehen und damit zusätzliche Mittel in der Grössenordnung von 120 Millionen Franken pro Jahr benötigt. Die Quote in der Bundesverfassung würde den Bund zwingen, in den Bau von gemeinnützigen Wohnungen zu investieren, auch wenn gar kein Bedarf bestehen sollte. Ausserdem sind auch private Investoren in der Lage, solche Wohnungen zu bauen und tun dies auch.

 

Unflexibel und bürokratisch
Die Umsetzung der starren 10-Prozent Quote wäre problematisch: Eine Variante wäre die oben beschriebene massive Ausweitung der Subventionen. Denkbar wäre aber auch, dass der Bund Baubeschränkungen für Investoren erlassen könnte, um die Quote zu erreichen. Dadurch könnten insgesamt weniger Wohnungen pro Jahr erstellt werden als bisher, was nicht im Sinne der Mieter wäre, da sich dadurch das Angebot noch verknappen würde und die Mieten steigen würden. Abgesehen davon müsste ein administrativer Aufwand betrieben werden, um die Einhaltung der Quoten zu überprüfen. Dies würde dazu führen, dass bei jeder Baubewilligung überprüft werden muss, ob es sich beim Bauherrn um eine gemeinnützige Organisation handelt. Ein weiterer bürokratischer Kontrollapparat müsste aufgebaut werden.

 

80‘000 leere Wohnungen
Gemäss Bundesstatistik standen am 1. Juni 2019 in der Schweiz knapp 80‘000 Wohnungen leer. Dies ist der höchste Wert seit dem Jahr 1999 und entspricht etwa dem Wohnungsbestand der Stadt Bern. Die Insertionszeiten von Mietwohnungen auf Internetplattformen haben zugenommen und an gewissen Orten locken die Vermieter bereits mit Gratismonaten und anderen Zusatzangeboten.

In den grossen Städten wie Genf, Basel oder Zürich ist die Nachfrage nach Wohnraum zwar nach wie vor hoch. Gerade diese Städte haben aber bereits eine eigenständige Wohnungspolitik, um preisgünstige Wohnungen zur Verfügung zu stellen. In Zürich sind bereits 25 Prozent der Wohnungen im Besitz gemeinnütziger Wohnbauträger – die 10 Prozent Quote wäre hier also längst übererfüllt. Dort, wo es am ehesten nötig wäre, würde die Initiative also gar nichts bringen.

 

Eine Viertelmilliarde für den gemeinnützigen Wohnungsbau
Auch bei einer Ablehnung haben die Initianten etwas erreicht: Der indirekte Gegenvorschlag sieht nämlich vor, dass der Fonds de Roulement innerhalb der nächsten zehn Jahre um 250 Millionen Franken aufgestockt wird. Der Fonds de Roulement ist das Förderinstrument des Bundes für den gemeinnützigen Wohnungsbau und ist aktuell mit 510 Millionen Franken dotiert.

 

Hans Egloff,alt Nationalrat, Präsident HEV Schweiz, Aesch

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