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PUK im BVK-Skandal unumgänglich

Die Oberstaatsanwaltschaft teilt heute mit, dass die Strafuntersuchung auf weitere Personen ausgedehnt wurde.

Die Massnahme der Zürcher Regierung, die BVK mittels einer Administrativuntersuchung zu durchleuchten, reicht nicht aus.

Die strafrechtliche Seite wird durch die Staatsanwaltschaft untersucht. Die Frage nach der politischen Verantwortung muss jedoch ebenfalls aufgearbeitet werden. Dazu hat die SVP bereits am 21. Juni 2010 eine Interpellation eingereicht. Diesen und allenfalls weiteren Fragen muss eine PUK auf den Grund gehen, damit verhindert wird, dass der BVK-Skandal und die politische Verantwortung durch die Behörden im Kanton Zürich ein weiteres Mal vertuscht wird.

Pro Memoria sei festzuhalten, dass die SVP seit Jahren in Anfragen und Interpellationen die Geschäftsführung der BVK kritisch hinterfragt hat. Leider dauerte es im Regierungsrat einige Jahre länger, bis endlich gehandelt wurde.

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