Raubzug auf das Eigentum
Diesmal gibt es keine Perlen aus Absurdistan – diejenigen Vorstösse und Geschäfte, die wenigstens manchmal ein kleines Schmunzeln oder ein Kopfschütteln auslösen. Die aktuellen Vorstösse der Klimajünger und Sozialisten sind ein Abgesang auf die liberale Wirtschaftsordnung und ein Raubzug auf unser Eigentum. Zu Schmunzeln gibt es da gar nichts mehr, Kopfschütteln weicht der Fassungslosigkeit.

Dürfen Gemeinden kein Bauland mehr verkaufen, wird der Traum vom Eigenheim für viele noch schwieriger. Bild: Adobe Stock
So haben Links-Grün-Alternativ einen Vorstoss eingereicht, der den Regierungsrat auffordert, eine Vorlage auszuarbeiten, die den Kanton und die Gemeinden verpflichtet, ihre Grundstücke grundsätzlich im Eigentum zu behalten. Sie können die Grundstücke Dritten zwar im Baurecht zur Verfügung stellen, selbstverständlich gibt es Ausnahmen. Genau solche Ausnahmen, die den Sozialisten in den Kram passen, nämlich dass ein Landabtausch oder ein Verkauf an gemeinnützige Trägerschaften möglich sein kann. Da stellt sich doch gleich die Frage, wie die Gemeinnützigkeit denn definiert wird? Die Begründung macht dann auch sofort klar, woher der Wind weht: Dies würde es dem Kanton ermöglichen, eine nachhaltige und aktive Wohnungspolitik zu betreiben. Die Milchbüechli-Rechnung wird dann auch prompt mitgeliefert: Die Einnahmen aus den Baurechtszinsen übersteigen ja wohl klar den Erlös bei einem Verkauf. Dass eine Gemeinde aber z.B. gerade für die Finanzierung eines grösseren Projektes, wie z.B. einer Schule, eine grössere Summe braucht, scheint bei Links-Grün nicht auf dem Radar zu sein. Ganz abgesehen davon, dass die Steuereinnahmen von natürlichen Personen, die nicht in subventionierten Wohnungen logieren, höher ausfallen als bei Mietenden von Kostenmiete-Objekten liegt in der Natur der Sache, sprengt aber das wirtschaftliche Vorstellungsvermögen der Vorstösser.
Wert des verfassungsmässigen Rechts auf Eigentum?
Da in dieser Leseart auch der Kanton bzw. eine Gemeinde Eigentümer ist, bleibt es ein Rätsel, wie die Initianten den Verstoss gegen die Bundesverfassung rechtfertigen, denn diese besagt unter Art. 26 Abs. 1: «Das Eigentum ist gewährleistet.» Und damit auch, was man damit machen kann. Also ob man das Grundstück verkaufen oder ein Baurecht einrichten und vor allem, mit wem man einen Vertrag eingehen will. Ganz abgesehen davon, dass die Gemeinde nicht zwingend eine vernünftige Nutzung ihrer Grundstücke gewährleistet. Das wirklich Tragische an der ganzen Geschichte ist die Tatsache, dass es bereits Gemeinden gibt, in denen ähnlich gelagerte Initiativen eingereicht und sogar – wie im Fall von Bülach – angenommen wurden. Dort kann also die Gemeinde kein Land mehr verkaufen – egal, wie klamm die Finanzsituation ist. Und dass dort aktuell bestes Bauland in eine Baumschule verwandelt wird, zeigt, wie wenig umsichtig die Gemeinden mit ihrem wertvollsten Gut, nämlich Grund und Boden, umgehen.
Ein weiterer nicht zu Ende gedachter Vorstoss
Doch noch eine Art Perle aus Absurdistan ist der Vorstoss der Allianz SP/Grüne, der einen klimafreundlichen Fährbetrieb zwischen Meilen und Horgen verlangt. Die Kantonsräte nehmen sich einmal mehr viel zu wichtig. Zwar ist richtig, dass die Firma eine AG ist mit Beteiligungen der Gemeinden Horgen und Meilen, aber dass der Kanton hier sicher keine Forderungen stellen kann, sollte auch den ideologisch verblendeten Klimajüngern klar sein. Auch wenn in Norwegen schon Fähren mit Elektroantrieb unterwegs sind, bedeutet das noch lange nicht, dass sich der Staat hier in der Schweiz in unternehmerisches Handeln einmischen darf. Wer sich etwas mit der Geschichte der Fährfirma befasst, sieht eindrücklich, dass die Firma sich ständig weiterentwickelt und auch in Bezug auf die Umwelt viel leistet. Hier aber noch strengere Massstäbe ansetzen zu wollen, greift unzulässig in die unternehmerische Freiheit ein. So wird die Fähre dann vielleicht finanziell in Schieflage geraten und den Betrieb einstellen müssen. Das hätte zur Folge, dass die jährlich über eine Million Fahrzeuge, über 100 000 Zweiräder, über 1,9 Millionen Passagiere sowie über 9000 LKWs den halben Zürichsee umrunden müssten und der CO2-Ausstoss ein Vielfaches von dem betragen würde, den der Fährbetrieb aktuell ausstösst. Ein klassisches Eigentor, das wir hoffentlich zu verhindern wissen. Die Mehrheiten dafür stehen aber leider mit einer irrlichternden GLP schlecht. Der liberale Gedanke dieser Partei wird aktuell immer dem Klimadiktat unterworfen. Dies einfach als kleine Erinnerung für die nächsten Wahlen, falls man sich mit dem Gedanken befasst, etwas anderes als SVP in die Urne zu legen. So würde der Raubzug auf unser Eigentum und die freie Wirtschaft in eine weitere Runde starten. Ihre Entscheidung!