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Rechtsanspruch auf Einbürgerung für Verbrecher?

Die SVP des Kantons Zürich will keinen Rechtsanspruch auf Einbürgerung per Gesetz einführen. Der Einbürgerungsentscheid soll in der Autonomie der Gemeinden verbleiben. Wenn künftig Gerichte einbürgern könnten, wäre dies eine Aushöhlung der Gemeindeautonomie. Darum darf kein Recht auf Einbürgerung geschaffen werden, wie es das heute vom Kantonsrat verabschiedete Bürgerrechtsgesetz will.

Auch die Einbürgerung von Verbrechern lehnt die SVP grundsätzlich ab. Verbrecher haben ihr Aufenthaltsrecht in der Schweiz verwirkt und sind auszuschaffen. Es wäre fatal, sie per Gesetz zu integrieren und nach neuem Bürgerrechtsgesetz einzubürgern. Darum verlangt die SVP von den Gesuchstellern nicht nur ein leeres Strafregister sondern auch einen tadellosen Leumund.

Die SVP des Kantons Zürich ergreift das konstruktive Referendum gegen das heute vom Kantonsrat verabschiedete neue Bürgerrechtsgesetz und will verhindern, dass ein Rechtsanspruch auf Einbürgerung geschaffen und die Einbürgerung von Verbrechern ermöglicht wird.

Die SVP des Kantons Zürich lehnt einen Rechtsanspruch auf Einbürgerung ab. Ebenso sollen Straftäter, welche aufgrund eines Verbrechens verurteilt worden sind, nicht eingebürgert werden können. Aus diesen Gründen ergreift die SVP des Kantons Zürich das konstruktive Referendum gegen das Bürgerrechtsgesetz.

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