Regierung macht Abstimmungsplanung zum Spielball eigener Interessen
In der Ratssitzung vom 2. April haben wir die Missstände der BVK diskutiert. Unsere Fraktion hat im Rahmen der besagten Debatte wiederholt darauf hingewiesen, dass es unbefriedigend ist, Sanierungsbeiträge in Milliardenhöhe zu sprechen, ohne die von der PUK aufgearbeiteten Ursachen und Hintergründe der finanziellen Schäden zu kennen. Wer einen Betrieb sanieren muss, tut gut daran, zuerst die Ursachen der Schieflage zu erforschen.
Trotzdem hat die Ratsmehrheit entschieden, die Sanierung der BVK zu behandeln, bevor irgendwelche Erkenntnisse aus der PUK vorliegen. Unsere Fraktion hat – ohne Begeisterung – der Einmaleinlage zugestimmt. Wir haben aber deutlich darauf aufmerksam gemacht, dass wir die verfassungswidrige Verbuchung der Einmaleinlage nicht akzeptieren: Es widerspricht den Bestimmungen der Kantonsverfassung, die 1,6 Mia. Franken vom mittelfristigen Ausgleich auszunehmen. Gegen diesen Beschluss hat die SVP-Fraktion das Behördenreferendum ergriffen.
Nun warten wir auf den PUK-Bericht. Angekündigt ist er auf den Herbst. Und plötzlich ist die Eile verflogen, mit welcher die Regierung die BVK-Sanierung behandeln wollte. Die Abstimmung über die Verbuchung der Einmaleinlage soll weder am 23. September noch am 25. November stattfinden. So entnehmen wir es dem Regierungsratsbeschluss vom 30. August, welcher die Abstimmungsvorlagen vom 25. November festsetzt.
Die Hintergründe sind durchsichtig: Der Regierungsrat weiss, dass der buchhalterische Trick mit der Ausnahme der Einmaleinlage vom mittelfristigen Ausgleich zu unangenehmen Diskussionen führen wird. Diese Debatte will die Regierung offensichtlich nicht gleichzeitig mit der Diskussion über den PUK-Bericht führen, welcher mit aller Wahrscheinlichkeit auch gravierende Mängel und Fehler der Exekutive aufzeigen wird.
Nun ist der Regierungsrat punkto Abstimmungsplanung aber nicht ganz frei. Es gibt gesetzliche Fristen. Diese Fristen sind da, um die Rechte und Interessen der Stimmbevölkerung zu schützen. Diese Fristen sollen verhindern, dass Vorlagen verschleppt oder Initiativen aus politischen Gründen nicht traktandiert werden. Es soll verhindert werden, dass die Abstimmungsplanung zum Spielball politischer Interessen wird.
Darum schreibt §59 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) vor, dass Abstimmungen innert sieben Monaten seit Feststellen des Zustandekommens eines fakultativen Referendums durchgeführt werden müssen. Diese Frist läuft – so bestätigt es auch die kantonale Verwaltung – im Januar 2013 ab. Wenn die Regierung sich weigert, die Vorlage zur Verbuchung des mittelfristigen Ausgleichs am 25. November an die Urne zu bringen, steht als nächster Abstimmungstermin erst wieder der 3. März 2013 zur Verfügung. Damit ist die besagte gesetzliche Frist verletzt.
Dies ist ein Skandal. Der Regierungsrat muss am kommenden Mittwoch auf seinen Beschluss vom 30. August zurückkommen und die Teilvorlage B der BVK (Einrechnung der Einmaleinlage in den mittelfristigen Ausgleich) am 25. November traktandieren.
Wird die Abstimmung nicht korrekt auf den 25. November angesetzt, wird die SVP rechtliche Schritte einleiten, um die Interessen der Stimmbürger zu schützen.
Fraktionserklärung der SVP-Kantonsratsfraktion vom 17. September 2012