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Regierungsrat als Handlanger der Sozialdemokraten – SVP kritisiert linkes Demokratieverständnis der Zürcher Regierung

Die SVP verurteilt in aller Schärfe, den staatspolitisch verheerenden Entscheid des Zürcher Regierungsrats, eine Abstimmungsbeschwerde des sozialdemokratischen Nationalrats Daniel Jositsch auf Wiederholung der eidgenössischen Volksabstimmung über das Unternehmenssteuerreformgesetz II als Wiedererwägungsgesuch an den Bundesrat weiterzuleiten. Es ist unter allen Umständen zu verhindern, dass die schweizerische Demokratie zu einer Beliebigkeitsdemokratie nach dem Muster der Europäischen Union verkommt, wo entweder gar nicht, oder dann so lange abgestimmt wird, bis das Ergebnis den Machthabern genehm ist.

Die SP, die sich angesichts des knappen Abstimmungsresultats als schlechte Verliererin erweist, verlangt die Wiederholung der Abstimmung über die Unternehmenssteuerreform II, weil seitens der Behörden über die tatsächlichen Auswirkungen der Reform unvollständig oder falsch informiert worden sei. Tatsächlich gibt die Art und Weise, wie Behörden über Abstimmungsvorlagen informieren, immer wieder Anlass zu berechtigter Kritik. Die Erfahrung zeigt: Vor allem in Angelegenheiten der Aussenpolitik verdrängen Behördenpropaganda und Lügen sachliche Information. Doch dieses Problem ist grundsätzlich anzugehen. Die willkürliche Wiederholung einzelner Abstimmungen aus Gründen politischer Opportunität ist alleine schon deshalb abzulehnen, weil dies zu einer Gefährdung der Rechtssicherheit führen würde.

Die Steuerreform war dringend nötig. Es mag zwar zutreffen, dass theoretische Steuerausfälle im Bundesbüchlein vergessen wurden. Tatsache bleibt aber, dass mit der Steuerreform Investitionen in den Standort Schweiz gestärkt wurden, was letztendlich das Steuersubstrat und die Steuereinnahmen um ein vielfaches erhöht.

Nach sozialdemokratischer Logik, die sich nun auch der angeblich bürgerliche Regierungsrat zu Eigen gemacht hat, müssten beispielsweise auch die äusserst knapp ausgegangene Abstimmung über den UNO-Beitritt und jene über „Schengen/Dublin“ wiederholt werden. Denn weder hält die Schweiz – entgegen klarer bundesrätlicher Zusage und dem berühmten Brief an den UNO-Generalsekretär – an ihrer Neutralität fest, noch werden Asylgesuche als gegenstandslos betrachtet, wenn der Gesuchsteller über einen anderen Schengen-Staat in die Schweiz einreist. Der Bundesrat dürfte sich also gut überlegen, ob seine Lügen und Falschdarstellungen jeweils zu einer Wiederholung von Volksabstimmungen führen sollen. Ebenso wäre die Autobahnvignette abzuschaffen, welche lediglich befristet eingeführt werden sollte.

Vor dem Hintergrund der kantonalen Steuergesetzrevision, über die der Zürcher Souverän am 15. Mai 2011 zu befinden hat, ist der regierungsrätliche Entscheid zudem als eigentlicher Sabotageakt an einer bürgerlichen Vorlage zu verurteilen.

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