Mitmachen
Artikel

Rentenalter 60?

Die AL möchte die Stadtangestellten von Zürich mit 60 Jahren in den Ruhestand schicken. Dies würde die städtischen Kassen und somit auch die Steuerzahler zusätzlich belasten.

Wer in körperlich belastenden Berufen arbeitet, muss sich oft früher pensionieren lassen. (Bild: Adobe Stock)

Patrik Maillard und Tanja Maag Sturzenegger (AL) haben im Zürcher Gemeindeparlament einen Vorstoss eingereicht, der fordert, dass das Rentenalter 60 für städtische Angestellte mit körperlich belastenden Tätigkeiten eingeführt wird. Mit 55 zu 56 Stimmen wurde dieser Vorstoss an den Stadtrat überwiesen.

Es darf keine Willkür geben

Tatsächlich, wer in einem Verschleissjob arbeitet, wird früher mit körperlichen Abnutzungserscheinungen konfrontiert sein. Diese Menschen sollen ohne Sorgen um eine gekürzte Rente mit Würde in den verdienten Ruhestand gehen können, bevor sie chronisch krank sind. Doch Achtung! Wer entscheidet, ob jemand einen Verschleissjob ausübt oder frühzeitig in den Ruhestand geht? Ein allgemeiner Leitfaden ist nicht vorhanden. Es ist wichtig, keine Entscheidungen aus dem Bauch heraus zu treffen ohne Grundlage. Die Lebenserwartung der Schweizerinnen und Schweizer liegt auf hohem Niveau, Tendenz steigend. Daraus resultiert, dass auch der normale Ruhestand immer länger wird, was dazu führt, dass Frühpensionierungen sicherlich nicht einfach zu finanzieren sind. Zudem gibt es verschiedene Gründe, die Arbeitswelt zu verlassen und in die Frühpension zu gehen – mit fast dem gleichen Lohn.

Frühzeitige Planung notwendig

Eine Frühpensionierung kann finanzielle Einbussen bei der Pensionskasse nach sich ziehen. Um die finanziellen Lücken nach einer Frühpensionierung zu schliessen, ist ein Vorbezug der AHVRente erforderlich. Eine frühzeitige Pensionierung erfordert eine genaue und langfristige Planung, um im Alter nicht in finanzielle Schwierigkeiten zu geraten. Jeder dieser Faktoren lässt sich finanziell lösen, doch eine gute Absicherung trägt massgeblich zum Erhalt des Lebensstandards und zur Freiheit des Frührentners bei.

Belastung der Stadtkasse

Eine Regelung in der Stadt Zürich sieht vor, dass die Frühpensionierung frühestens ab 58 Jahren möglich ist. Eine solch frühe Pensionierung darf jedoch nicht mit einer regulären Pensionierung gleichgesetzt werden. Die derzeitige Praxis sieht vor, dass Beamte ab 58 Jahren in den Ruhestand treten können. Für Personen, die ab Alter 60 Jahre in Rente gehen, gewährt die Stadt einen Zuschuss von maximal fünf Jahren bis zur ordentlichen Rente. Diese Massnahme führt zu einer Belastung der Stadtkasse und damit auch der Steuerzahler. Wir könnten aber damit aufhören, bestimmte Berufsgruppen aus Sicherheitsbereichen, Sanität und Polizei zu verbeamten. Sie könnten in Zukunft für leichte Tätigkeiten als Angestellte nützlich sein. Das würde unsere Stadtkasse füllen und bei einigen Sicherheitsbereichen und Personalproblemen helfen.

über den Autor
Michele Romagnolo
SVP (ZH)
weiterlesen
Kontakt
SVP des Kantons Zürich, Lagerstrasse 14, 8600 Dübendorf
Telefon
044 217 77 66
Fax
044 217 77 65
E-Mail
Social Media
Besuchen Sie uns bei:
Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten und Zugriffe auf unsere Webseite analysieren zu können. Ausserdem geben wir Informationen zur Nutzung unserer Webseite an unsere Partner für soziale Medien, Werbung und Analysen weiter. Details ansehen
Ich bin einverstanden