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Rückzug der Anti-Stauinitiative

Das Initiativkomitee hat in Absprache mit der Parteileitung der SVP des Kantons Zürich entschieden, die kantonale Volksinitiative «Stopp der Verkehrsbehinderung (Anti-Stauinitiative)» zurückzuziehen.

Das Initiativkomitee hat in Absprache mit der Parteileitung der SVP des Kantons Zürich entschieden, die kantonale Volksinitiative «Stopp der Verkehrsbehinderung (Anti-Stauinitiative)» zurückzuziehen.
Die Anti-Stauinitiative der SVP verlangt, dass die Leistungsfähigkeit von Strassen mit überkommunaler Bedeutung an der Nachfrage des motorisierten Individualverkehrs auszurichten ist. Diese Bestimmung stellt sicher, dass die Strasseninfrastruktur so dimensioniert wird, dass die anfallenden Verkehrsmengen störungsfrei aufgenommen und bewältigt werden können. Weiter verlangt die Anti-Stauinitiative, dass die bestehenden Kapazitäten von Strassen nicht reduziert werden dürfen. Diese Bestimmung dient dem Investitionsschutz und der Unterbindung von kapazitätsmindernden Eingriffen.
Sowohl der Regierungsrat wie auch der Kantonsrat lehnen die Anti-Stauinitiative aus vorwiegend formalen Gründen ab, anerkennen aber den Handlungsbedarf im Strassenverkehr. Regierung und Parlament haben das Anliegen der Anti-Stauinitiative aufgenommen und unterbreiten nun einen Gegenvorschlag, der dem Sinn und Geist der Volksinitiative entspricht. Der Gegenvorschlag schwächt die Anti-Stauinitiative in einem Punkt ab, indem in der Verfassung anstatt von «nachfrageorientierter Leistungsfähigkeit» lediglich die Bereitstellung eines «leistungsfähigen Staatsstrassennetzes» verankert werden soll. Hingegen dehnt der Gegenvorschlag die Gültigkeit der Verfassungsbestimmung auf das gesamte Kantonsgebiet aus und macht zusätzlich die Vorgabe, dass eine Verminderung der Leistungsfähigkeit einzelner Abschnitte im umliegenden Strassennetz mindestens auszugleichen sei.
Mit dem Gegenvorschlag des Regierungsrats und des Kantonsrats wird die Anti-Stauinitiative der SVP weitestgehend erfüllt. Deshalb hat das Initiativkomitee in Absprache mit der Parteileitung der SVP beschlossen, die Volksinitiative zu Gunsten des mehrheitsfähigen Gegenvorschlags zurückzuziehen.
Mit dem Rückzug der Volksinitiative untersteht der Gegenvorschlag dem obligatorischen Referendum. Die Volksabstimmung findet voraussichtlich im September 2017 statt.

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