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Sanierung der BVK – Nein zu finanzpolitischen Tricksereien

Heute nahm die SVP des Kantons Zürich mit der Medienkonferenz "Sanierung der BVK – Nein zu finanzpolitischen Tricksereien" Stellung zur BVK-Sanierung und informierte über die Position der SVP in der anstehenden Debatte im Zürcher Kantonsrat vom 2. April 2012 sowie zum weiteren Vorgehen der SVP für eine nachhaltige Sanierung der Beamtenkasse.

Kantonsrat Hans Frei (Watt) legte eingangs dar, dass die SVP bereits im Jahr 2004 auf die Verluste und die entstandene Deckungslücke der BVK in Milliardenhöhe hinwies. Grund seien vorallem die grosszügige Verteilung der Reserven für Rentenerhöhungen und Beitragsherabsetzungen gewesen. Auch in den folgenden Jahren hätten sich die Finanzdirektion und das Parlament verweigert, die immer grösser werdenden Probleme bei der BVK zu lösen, worauf die SVP drängte und immer wieder hingewiesen habe. Schliesslich hätte Kantonsrat Stefan Feldmann (SP) SVP-Kantonsrat Theo Toggweiler aus der FIKO-Subkommission BVK ausgeschlossen, weil dieser Transparenz im Fall Ferienverein Poscom verlangte. Im Jahr 2010 hätte die SVP schliesslich die Einsetzung einer PUK zur Untersuchung der Vorfälle bei der BVK und zur Herstellung vollkommener Transparenz verlangt. Das eigentliche Finanzdebakel hätte sich in konkreten Zahlen abgezeichnet, als Frau Regierungsrätin Gut am 15. September 2011 mit dem Budgetentwurf 2012 bekannt gemacht habe, dass die Steuerzahler Sanierungsbeiträge im Umfang von 2,6 Milliarden zu leisten hätten und Steuererhöhungen von 2 Prozent bzw. von weiteren 4 Prozent in der Folge unumgänglich werden würden.

Kantonsrat Martin Arnold (Oberrieden) erläuterte die Haltung der SVP zur vorgeschlagenen Ausnahme von 1.6 Milliarden Franken aus dem mittelfristigen Ausgleich. Aus der Sicht der SVP sei diese Ausnahme aus dem mittelfristigen Ausgleich verfassungswidrig. Die SVP werde deshalb die Teilvorlage B der BVK-Sanierung ablehnen. Die Regierung drücke mit diesem Versuch, den grössten Teil der Einmaleinlage aus dem mittelfristigen Ausgleich ausklammern zu wollen, einmal mehr ihren fehlenden Sparwillen aus. Schliesslich gelte es, das Ansehen des Kantons Zürich als soliden Wirtschaftsstandort mit einer transparenten Finanzpolitik zu wahren und von Tricksereien der Regierung abzusehen.

Kantonsrat Martin Zuber (Guntalingen) ging als Gemeindepräsident auf die Sicht der Gemeinde zur BVK-Sanierung ein. Die vorgeschlagene Statutenänderung sei zwar ein Schritt in die richtige Richtung, jedoch im Ausmass ungenügend für eine nachhaltige Sanierung der Beamtenkasse. Die SVP fordere ein ordentliches Beitragsverhältnis sowie Sanierungsbeiträge von 50:50 zwischen Arbeitnehmern und -gebern, bei welchem die Arbeitnehmer stärker in die Pflicht genommen würden. Auch der Leistungsumfang der Kasse müsse reduziert werden.

Kantonsrat Gregor A. Rutz (Küsnacht) fasste die Haltung der SVP bei der BVK-Sanierung zusammen und ging in der Folge auf die Position der SVP im Parlament am 2. April 2012 ein. Zunächst werde die SVP einen Ordnungsantrag stellen, wonach die Vorlage 4851 a "Sanierung der Versicherungskasse für das Staatspersonal" zusammen mit der Berichterstattung der PUK zu behandeln sei. Das Aufzeigen der Schwachstellen in der Bewirtschaftung und Führung der BVK im PUK-Bericht sei für eine Sanierungsbehandlung unverzichtbar. Weiter werde die SVP einen zweiten Ordnungsantrag stellen, wonach die Abstimmungsreihenfolge der Teilvorlagen C-B-A vorzunehmen sei. Der Entscheid über die BVK-Statuten (Teilvorlage C) stelle die Grundlage für die folgenden Entscheide dar. Die SVP werde der Teilvorlage C zustimmen, wobei die statutarischen Sanierungsmassnahmen als ungenügend bewertet würden. Weitere Sanierungsschritte in der Zukunft seien deshalb unumgänglich. Nach Auffassung der SVP stelle die Teilvorlage B einen Verstoss gegen die Kantonsverfassung dar (Einmaleinlage in mittelfristigem Ausgleich). Die SVP werde deshalb einen Rückweisungsantrag stellen. Werde dieser Antrag keine Mehrheit finden, werde die SVP die Teilvorlage B ablehnen. Bei Nichtrückweisung und gleichzeitiger Zustimmung zu Teilvorlage B werde die SVP ein Behördenreferendum gegen die Teilvorlage B ergreifen. Schliesslich nehme die SVP die Teilvorlage A nur an, wenn vorgängig die Teilvorlage B zurückgewiesen oder abgelehnt werde. Ansonsten werde sich die SVP der Stimme enthalten. Auch werde sich die SVP der Stimme zur Teilvorlage A enthalten, wenn dem ersten SVP-Ordnungsantrag (Abstimmungsreihenfolge) nicht stattgegeben werde.

Positionspapier der SVP Kanton Zürich: Sanierung der BVK / Finanz- und Steuerpolitik 120328_bvk_papier.pdf

Kantonsrat Hans Frei, Fraktionspräsident SVP des Kantons Zürich, Watt: Schwachstellen enttarnt – seit 10 Jahren vor dem Debakel gewarnt 120328_referat_hans_frei.pdf

Martin Arnold, Kantonsrat SVP, Oberrieden: Die Kantonsverfassung kennt keine Ausnahmen 120328_referat_martin_arnold.pdf

Martin Zuber, Kantonsrat SVP, Guntalingen: Ein ungenügender Schritt in die richtige Richtung 120328_referat_martin_zuber.pdf

Kantonsrat Gregor A. Rutz, Vizepräsident SVP Kanton Zürich, Küsnacht: Für eine nachhaltige Sanierung der BVK 120328_referat_gregor_rutz.pdf

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