Selbstbedienungsmentalität auf der Überholspur

Der Kantonsrat beschenkt sich selbst mit einem «Teuerungsausgleich», der höher als die Teuerung ausfällt. Die Kantonsangestellten müssen sich mit weniger genügen. Besonders stossend: Es besteht keine Referendumsmöglichkeit gegen diesen dreisten Akt der linken Selbstbedienungsmentalität.
Der neuste Aufreger, den sich die kantonsrätliche Rennleitung, mit der scheidenden grünen Ratspräsidentin Guyer und dem «Carlos-Versteher» Markus Bischoff (AL), erlaubt, ist an Frechheit tatsächlich und leider nicht mehr zu überbieten: Selbstherrlich hat die Geschäftsleitung (GL) des Kantonsrats beschlossen, dass die gemäss Kantonsratsgesetz durch ebendiese GL festzulegende Teuerung für die letzten 4 Jahre – also die vergangene Legislatur – mit sage und schreibe 5,1 % angesetzt werden soll. Das schlägt dem Fass den Boden aus. Nachdem der Kantonsrat sich in der vergangenen Legislatur schon ohne mit der Wimper zu zucken die Entschädigungen satt erhöht hat – notabene gegen den Willen der SVP – kommt jetzt auch noch ein besonderes Zückerchen obendrauf in Form eines Teuerungsausgleichs, der seinesgleichen in der Privatwirtschaft vergeblich sucht.
«Teuerungsausgleich» höher als Teuerung
Schwindelerregende 5,1 % kommen nun zur Entschädigung des Kantonsrates dazu. Und daran gibt’s auch nix mehr zu rütteln. Die linke Seite hat mit ihrer Mehrheit in der Geschäftsleitung wieder dafür gesorgt, dass einmal mehr ohne Hemmungen in die Steuerschatulle gelangt wird. Schlimm schon die Tatsache, dass die sich selbst gewährte Teuerung höher ist als die Teuerung, die die Privatwirtschaft ihren Arbeitnehmern über denselben Zeitraum gewährt hat. Noch schlimmer ist es aus Sicht der SVP, dass der Kantonsrat sich selber eine höhere Teuerung angedeihen lässt, als er den kantonalen Angestellten im selben Zeitraum gewährt hat. Dass es die Linken mit Rechnen nicht so haben – vor allem, wenn es nicht um ihr eigenes Geld geht (und das geht es ja leider nie) – ist hinlänglich bekannt. In diesem Fall haben sie jetzt noch einen Steigbügelhalter im Parlamentsdienst gefunden, der ihnen diese abenteuerliche – zu ihren Gunsten ausgelegte – Berechnung vorgelegt hat. Ich erspare Ihnen die Details – nur so viel: nach Adam Riese wären 3,8 % Teuerungsausgleich zu bezahlen. Die ungerechtfertigte Differenz trägt – Sie erraten es schon – der Steuerzahler. Kein Referendum möglich
Aber – halten Sie sich fest – es geht noch schlimmer: Die Höhe der Unverschämtheit ist die Tatsache, dass auch gegen diesen Beschluss der Geschäftsleitung kein Referendum der Bevölkerung – also eigentlich der Brötchenzahler des Parlaments – ergriffen werden kann. Für den Griff in die Entschädigungsschatulle konnten die SVP-Parlamentarier Stefan Schmid, Romaine Rogenmoser und Martin Hübscher immerhin erwirken, dass künftig solche Entschädigungserhöhungen dem Referendum unterstellt werden. Für den Teuerungsausgleich gilt dies aber noch nicht. Dass auch hier so dreist zugelangt wird, hätten die Motionäre in ihren schlimmsten Alpträumen nicht für möglich gehalten. Es ist tatsächlich nur noch zum Schämen. Mit der links-grünen Selbstbedienungsmentalität wird das Wort «Kantonsrat» je länger, je mehr zu einem Schimpfwort. Zu Recht, wenn man sich die an Dreistigkeit nicht mehr zu überbietenden Amtshandlungen der aktuellen sozialistisch gefärbten Mehrheiten ansieht. Einziger Ausweg aus dieser selbst verschuldeten Bredouille: im Oktober endlich wieder SVP – und nur SVP – wählen, damit wir uns wenigstens in Bern in Schadensbegrenzung üben können.