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So schlecht wie der Rahmenvertrag

In der letzten Ausgabe des Zürcher Bote haben es alt Bundesrat Christoph Blocher sowie Prof. Karl Spühler sehr gut auf den Punkt gebracht: Das neu geplante EU-Abkommen ist ein Kolonialvertrag und nicht annehmbar. Auch Dr. iur. Andreas Glaser der Universität Zürich hat sich in einem NZZ-Interview am 24.1.2024 unter dem Titel «Das Parlament würde spürbar an Bedeutung verlieren» kompetent zum geplanten EU-Abkommen geäussert.

Einblick in die Geschäfte im Nationalrat. (Bild zVg)

Es wird detailliert aufgezeigt, welche einschneidenden Folgen das Abkommen mit der «dynamischen» Rechtsübernahme über alle bilateralen Verträge und der Anerkennung des Europäischen Gerichtshofs als letzte Instanz für unsere Staatsordnung hätte.

Untragbar

Meines Erachtens ist das Abkommen untragbar, weil es unsere direkte Demokratie und unsere Unabhängigkeit weitgehend ausschalten würde. Unser Parlament könnte Änderungen des bilateralen Rechts praktisch nur noch abnicken. Zudem hätten Volksinitiativen in Bereichen, die EU-Recht betreffen (Beispiel Personenfreizügigkeit), nur noch einen «Ventilcharakter» (Professor Glaser) bzw. eine «Diskursfunktion », wie es Professorin Astrid Epiney seinerzeit (allerdings positiv gemeint) ausdrückte. Wir dürften drängende Probleme zwar noch mit Volksinitiativen thematisieren und «darüber reden», aber entsprechende Volksentscheide wären wirkungslos. Und bei Referenden müssten wir Sanktionen in Kauf nehmen.

Noch unsinniger als der EWR-Vertrag von 1992

Was man uns mit diesem Abkommen aufdrängen will, ist so schlecht wie der 2021 abgelehnte Rahmenvertrag – und noch unsinniger als der EWR-Vertrag von 1992. Denn der jetzige Angriff auf unsere Staatsordnung trifft auf eine erfolgreiche Schweiz, der es vor allem dank ihren einzigartigen Staatssäulen besser geht als den meisten anderen Ländern.

Das Ende des bilateralen Weges

Zudem ist das Abkommen nicht – wie von den Befürwortern behauptet – die Weiterentwicklung des bilateralen Weges, sondern dessen Ende: Statt als gleichberechtigte Partner sinnvolle Verträge abschliessen zu können, müssten wir unter Sanktionsdrohungen EU-Gesetze vollziehen und als «Dank» dafür auch noch regelmässige Kohäsionsbeiträge zahlen. Sollte ein solches Abkommen zustande kommen, braucht es dringend ein obligatorisches Referendum.

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