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Sozialpolitischer Missbrauch

Mit der Initiative für eine zusätzliche 13. AHV-Rente wird vor allem sichtbar, dass die Initianten wenig von wirksamer Sozialpolitik, aber einiges von Populismus verstehen. Mit der Giesskanne Geld zu verteilen, vor allem an Leute, die es nicht nötig haben, und zudem ohne zu sagen, woher man zusätzlich 5 Milliarden nimmt, ist unseriöse Sozialpolitik.

Nur mit Rentenalter 66 lässt sich die AHV mittelfristig stabilisieren (Bild: DR / Zürcher Bote)

Wir können stolz sein auf die funktionierende soziale Sicherheit in unserem Land. Insbesondere die Altersvorsorge mit der AHV im Zentrum und mit einer sozialen einkommensbezogenen Finanzierung ist eine Errungenschaft, der es Sorge zu tragen gilt. Mit dem in der Bundesverfassung festgelegten Rechtsanspruch auf Ergänzungsleistungen wird bei Einkommensschwäche zudem für Betroffene die Voraussetzung geschaffen, im Alter ein würdiges, wenn auch bescheidenes Leben führen zu können. Materielle Armut im Alter ist in der Schweiz abgeschafft.

Die Initianten kümmern sich nicht um das Geld

4 Milliarden Franken Lohnabzüge für die Giesskanne? Sollte sich die Initiative durchsetzen, müssen jährlich ca. 5 Milliarden an alle AHV-Bezüger zusätzlich ausbezahlt werden. 20 Prozent davon, also eine Milliarde, steuert nach Gesetz die Bundeskasse bei. Woher der Bund das Geld nehmen soll und woher die restlichen 4 Milliarden kommen sollen, dazu macht die Initiative keine Aussage! Das überlässt man denjenigen, die sich spätestens in zwei bis drei Jahren über sinkende Reserven in der AHVRechnung Gedanken machen müssen. Die Bundeskasse muss mit zusätzlicher Mehrwertsteuer geäufnet werden und der Rest kann mit Lohnabzügen von etwa 2 Prozent erfolgen. Nicht zur Freude der Erwerbstätigen, aber das braucht es, um den AHV-Fonds einige Jahre im Lot zu halten.

Unnötige Umverteilungspolitik

Mit der 13. AHV-Rente wird vor allem unnötige Umverteilungspolitik betrieben. Gegen 30 Prozent des Bruttoinlandprodukts (BIP) oder über 200 Milliarden Franken werden jährlich in unserem Land für die soziale Sicherheit aufgewendet. Korrekturbedarf gibt es in der zweiten Säule oder im Gesundheitswesen, aber sicher nicht mit der Giesskanne in der Altersvorsorge. Darum am 3. März NEIN zur 13. AHV-Rente.

 

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