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Spitäler stehen vor grossen Herausforderungen

Entwicklung verschlafen oder immer noch nichts begriffen! Die aktuelle Diskussion um Spitäler, die mit ausserordentlichen finanziellen Herausforderungen konfrontiert sind, veranlassen mich zur nachfolgenden Auslegeordnung.

Die Tarife für die ambulanten Leistungen von Spitälern sind nicht kostendeckend. Bild: Adobe Stock

Vor nun bald 20 Jahren wurde im Krankenversicherungsgesetz eine geänderte Finanzierung der stationären Leistungen im Gesundheitswesen in Angriff genommen. National- und Ständerat einigten sich auf eine Leistungsabgeltung mit Fallpauschalen. Anstelle der Defizitgarantie der Spital-Eigentümer, im Kanton Zürich vor allem der Gemeinden, sollten die Spitäler mit diesen Fallpauschalen kostendeckend arbeiten können. Ein Referendum blieb aus, sodass die Neuordnung ab dem Jahr 2012 in Kraft gesetzt werden konnte. Obwohl mit einigen Jahren Vorlaufzeit versehen, waren die Führungsverantwortlichen in den Spitälern auf die Änderungen mehrheitlich nicht vorbereitet. Die Zeit, in welcher die Spitalverwaltungen jeweils Ende Jahr die Rechnung für die Betriebsdefizite den zuständigen Gemeinden und ihren Steuerzahlern zukommen liessen, wurde abrupt beendet.

Entwicklung verpasst

In einzelnen Spitälern in unserem Kanton, so scheint es, hat man auch nach über 10 Jahren die gesetzliche Neuordnung noch immer nicht begriffen. Die Spitäler in Uster und Wetzikon, aber auch in der Stadt Zürich, sind aktuell Zeugen einer über Jahre vernachlässigten Neustrukturierung zur Anpassung an die leistungsbezogene Finanzierung.

Konzentration der Leistungen

Mit dem System der Defizitgarantie wurde die Entwicklung bei der medizinischen Qualität und Leistung gebremst. Es wurde versucht, mit staatlichen Vorschriften diesen offensichtlichen Mängeln zu begegnen. Leider hat man auch in der Gesundheitsdirektion des Kantons einige Jahre gebraucht, um die Idee der unternehmerischen Führung der Spitäler mit Leistungsabgeltung zu verstehen. Dies änderte sich unter SVPGesundheitsdirektorin Natalie Rickli, die ihr Amt 2019 antrat. Der Staat kann sich auf die Qualitätskontrolle im Interesse der Versicherten konzentrieren und den 55-Prozent-Leistungsbeitrag an die stationäre Leistung vom Kontrollergebnis abhängig machen. Damit wird die Spezialisierung mit Qualitätsmerkmalen und Wirtschaftlichkeit gefördert. Die Konzentration der Leistungen schreitet, wenn auch etwas gar langsam, voran. Mit der Spitalplanung 2023 wurde eine Konzentration der Leistungen herbeigeführt.

Entwicklung der Leistungen

Noch sind wir nicht so weit, dass nach einem medizinisch begründeten Eingriff im Operationssaal am Morgen der Patient am gleichen Tag nach Hause entlassen wird. Oftmals ist ein Verbleib im Spital kurze oder längere Zeit danach sinnvoll. Insgesamt aber hat sich die Aufenthaltsdauer im Spital generell reduziert. Die aufwendige und teure Pflege wurde über die Jahre in günstigere und nicht weniger wirksame spitalexterne Einrichtungen verschoben. Diese Entwicklung ist nicht und dürfte auch nie ganz abgeschlossen sein. Dazu gehören auch die für die Gesellschaft erfreulichen medizinischen Fortschritte, die es ermöglichen, ein uneingeschränktes Leben bis ins hohe Alter zu führen.

Problem bei der Abgeltung der Leistungen

Die Beanspruchung der Spitäler durch Leistungen, die aufgrund des Mangels an Hausärzten stationär statt ambulant erbracht werden, und die unterschiedliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen sind ein Bremsklotz für eine gesunde wirtschaftliche Entwicklung. Zur Erinnerung: Bei stationären Leistungen bezahlt der Kanton 55 Prozent, 45 Prozent übernimmt der Krankenversicherer. Bei ambulanten Leistungen bezahlen 100 Prozent die Krankenversicherer, inklusive des Selbstbehalts der Versicherten. Die unterdessen viele Jahre anhaltende Blockade vor allem der Kantonsvertreter gegen eine einheitliche Finanzierung der medizinischen Leistungen, so ist zu hoffen, müsste der Vergangenheit angehören. Für Spitäler werden insbesondere die ambulant erbrachten Leistungen nicht kostendeckend vergütet. Dies führt zu vermehrtem stationärem Aufenthalt, nicht aus medizinischen, sondern aus rein finanziellen Gründen. Die Infrastruktur eines Spitals lässt sich nicht mit den aktuell ambulanten Tarifen finanzieren. Sie mögen für eine einfache Arztpraxis kostendeckend sein. In Spitälern führen sie zu finanziellen Defiziten.

Anpassung ist angezeigt

Es ist klar: Die Tarife für die zunehmenden ambulanten Leistungen in Spitälern sind ungenügend. Verursacht werden sie vor allem durch Eingewanderte ohne Hausarzt-Beziehung sowie generell durch reduzierte Hausarzt-Angebote gemessen an der wachsenden Wohnbevölkerung. Vielmehr ist aber die mangelnde Anpassung der Spitäler an die Entwicklung der medizinischen Versorgung Ursache der finanziellen Not einiger Spitäler. Es geht nicht darum, Spitäler zu schliessen, sondern darum, sie den wirtschaftlichen Herausforderungen entsprechend zu positionieren. Es gilt, den Notfallzugang für eine Region und gute Zusammenarbeit mit den Hausärzten der Region sicherzustellen, sich aber sonst auf besondere stationäre Leistungen zu fokussieren. Dies ist eigentlich nichts Besonderes, in verschiedenen Branchen der Wirtschaft sind solche Anpassungen und Entwicklungen ein normaler Prozess.

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