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Steuerehrlichkeit statt automatischer Informationsaustausch!

„Ja zum Schutz der Privatsphäre“
Die Privatsphäre ist ein zentrales Gut in der freiheitlich-liberalen Gesellschaft. Doch immer mehr wird sie beschnitten. Diese Gefahr besteht gerade auch bei der finanziellen Privatsphäre. Hier will ein überparteiliches Komitee, bestehend aus Vertretern von SVP, FDP und CVP, mit einer Verfassungsinitiative die Bürgerinnen und Bürger davor schützen, in einigen Jahren zum gläsernen Bürger degradiert zu werden. Der automatische Informationsaustauch von Finanzdaten in der Schweiz soll verhindert werden. Die Idee zu dieser Volksinitiative stammt von der SVP des Kantons Zürich. Diese hat an einer ausserordentliche Delegiertenversammlung vom 19. März in Winterthur die Unterstützung des Volksbegehrens beschlossen. Die Initiative soll in einigen Wochen offiziell gestartet werden.
Die Schweiz zeichnet sich durch ein Vertrauensverhältnis zwischen Bürger und Staat aus. Tiefe Steuern werden vom Staat für relativ gute Dienstleistungen und Infrastruktur eingesetzt, was zu einer hohen Steuerehrlichkeit führt. Sicherungsmechanismen wie die Verrechnungssteuer von 35% und hohe Nach- und Strafsteuern reduzieren die Steuerhinterziehung auf ein tiefes Niveau. Strafrechtlich verfolgt wird im Gegenzug nur der Steuerbetrug; nur in diesem Falle kann das Bankkundengeheimnis aufgehoben werden.
Schutz der Privatsphäre weltweit eine Worthülse
Anders die weltweite Entwicklung: Die Schuldenkrise lässt Staaten innovativ ein immer dichteres Netz zur Überwachung ihrer Bürger und zur Eintreibung der immer höheren Steuern einführen. Rechtssicherheit und der Schutz der finanziellen Privatsphäre werden zu Worthülsen. Dabei verfolgen Staaten ihre Bürger auch mit allen Mitteln im Ausland und versuchen etwa die Schweiz zur Datenlieferung zu zwingen.
Verankerung der Privatsphäre in Finanzfragen in der Bundesverfassung
Für das überparteiliche Komitee „Ja zum Schutz der Privatsphäre“ darf diese Entwicklung keinesfalls auf die in der Schweiz wohnhaften Personen ausgedehnt werden. Das Vertrauensverhältnis zwischen Bürgerinnen und Bürger sowie Staat ist zu bewahren. Die Initianten wollen verhindern, dass die internationalen Entwicklungen als Vorwand genommen werden, um das Bankkundengeheimnis auch für Personen in der Schweiz abzuschaffen. Deshalb soll in der Bundesverfassung der Schutz der finanziellen Privatsphäre verankert werden. Ohne Zustimmung der Betroffenen sind Dritte im Zusammenhang mit direkten Steuern zur Auskunft gegenüber Behörden nur im Rahmen eines Strafverfahrens und ausschliesslich in folgenden Fällen berechtigt:

  • wenn der begründete Verdacht besteht, dass zum Zwecke einer Steuerhinterziehung gefälschte, verfälschte oder inhaltlich unwahre Urkunden wie Geschäftsbücher, Bilanzen, Erfolgsrechnungen oder Lohnausweise und andere Bescheinigungen Dritter zur Täuschung gebraucht wurden;
  • wenn der begründete Verdacht besteht, dass vorsätzlich und fortgesetzt ein grosser Steuerbetrag (Steuerschuld) hinterzogen oder dazu Beihilfe geleistet oder angestiftet wurde.

Über das Vorliegen eines begründeten Verdachts entscheidet ein Gericht. Zudem sollen diese Bestimmungen bei indirekten Steuern sinngemäss angewendet werden, da hier der Schutz der Privatsphäre bereits stark durchbrochen wurde.
Rechtssicherheit für hier wohnhafte Personen
Die Initiative verhindert den gläsernen Bürger und den automatischen Informationsaustausch für hier wohnhafte Personen. Sie schafft Rechtssicherheit. Sie verhindert den weiteren Vertrauensverlust in eine Politik, welche den linken Forderungen auf Verzicht der Privatsphäre in finanziellen Angelegenheiten in den vergangenen Jahren immer mehr nachgegeben hat.
 

2 Kommentare zu “Steuerehrlichkeit statt automatischer Informationsaustausch!”
  1. Reinhard Wegelin sagt:

    Die Unterschriftensammlung wird voraussichtlich in der zweiten Woche des Monats Juni starten.

  2. Peter Huber sagt:

    Super – wo kann ich Unterschriftenbogen herunterladen?

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