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Steuern sichern – Standort stärken

Im Zuge der Abschaffung der Statusgesellschaften und der Steuer-AHV-Vorlage haben viele Kantone ihre Steuern gesenkt. Der Kanton Zürich ist in Sachen Standortattraktivität ins Hintertreffen gekommen. Darum ist eine Reduktion der Steuern dringend angezeigt.

Der Technopark in Zürich beherbergt zahlreiche Start-Ups. (Bild: Wikipedia)

Es ist wie in der Gastronomie: Ein währschaftes Restaurant kann einen noch so guten Service bieten – wenn die Nachbarsbeiz günstiger und ihre Bedienung nicht schlecht ist, wird das Restaurant irgendwann die Folgen spüren. Über kurz oder lang könnten sogar Stammgäste zur Konkurrenz abwandern. Der Kanton Zürich ist ein Standort mit einem hervorragenden Gesamtservice. Die Unternehmenssteuern sind im Vergleich aber hoch. Das ist das Ergebnis des starken Wandels in der Steuerlandschaft, der im Zug der Abschaffung der Statusgesellschaften und mit der Steuer-AHV-Vorlage eingetreten ist. Neben ländlichen Tiefsteuerkantonen senkten auch die grossen Wirtschaftszentren ihre Unternehmenssteuern, und das massiv. Der Kanton Basel-Stadt reduzierte seinen Gewinnsteuersatz um 68 Prozent, Genf um 67 Prozent und die Waadt um 61 Prozent. Die Folge: Auch diese Wirtschaftskantone, die im schweizweiten Vergleich lange hinter Zürich lagen, haben unseren Standort überholt. Der Kanton Zürich belegt nun den letzten Platz in der Rangliste.

Regierungsrat handelt

Der Regierungsrat will das nicht hinnehmen. So wie nicht akzeptiert würde, wenn der Kanton Zürich zum Beispiel bei der Gesundheit, beim öffentlichen Verkehr oder in einem Standortvergleich auf dem letzten Platz landen würde. Hinzu kommt, dass die Entwicklung der steuerlich abschöpfbaren Ressourcen im Kanton Zürich im schweizweiten Vergleich stagniert. Gemeint sind damit die Einkommen, Unternehmensgewinne und ein Anteil an Vermögen. Auch dieser Befund zeigt an, dass der Kanton etwas tun muss, um die steuerbare Wertschöpfung zu stärken. Vor diesem Hintergrund beantragt der Regierungsrat eine massvolle Senkung des Gewinnsteuersatzes von 7 auf 6 Prozent. Das ist der Kern des zweiten Schritts der moderaten und massgeschneiderten Steuervorlage 17. Der erste, ab 2020 umgesetzte Schritt hatte ebenfalls aus einer leichten Senkung des Gewinnsteuersatzes bestanden – damals von 8 auf 7 Prozent. Ergänzt wurde er durch die Einführung von Abzügen für besonders forschungsintensive und innovative Firmen. Schon bei der Vorstellung der Steuervorlage 17 sagte der Regierungsrat, es werde dereinst einen zweiten Schritt brauchen. Indem der Kanton Zürich diesen Schritt jetzt macht, verringert er den Abstand zu den anderen Kantonen, und er erhält mit allen anderen Standortvorteilen seine Attraktivität. Damit sichert er sich auch das breit abgestützte Steuersubstrat, das er heute hat. Das ist wichtig. Denn ein solches Steuersubstrat ist stabiler und nachhaltiger als eines, das von wenigen Gesellschaften abhängt.

Ausgeglichenes Paket

Zum Paket gehört auch, dass die Teilbesteuerung der Dividenden von Aktionären mit bedeutenden Beteiligungen leicht erhöht wird – von 50 auf 60 Prozent. Von 100 Franken Dividenden müssen sie somit neu 60 Franken versteuern. Der Regierungsrat hatte bei der Präsentation der Steuervorlage 17 angekündigt, dass er die Gesamtbelastung vor und nach dem Reformpaket im vergleichbaren Rahmen halten wird. Wenn jetzt die Gewinne weniger belastet werden, ist eine leichte Erhöhung der Teilbesteuerung angezeigt. Ein Beispiel zeigt: Wenn ein Unternehmen 100 000 Franken Gewinn erzielt und ein Aktionär neben der Dividende über ein Einkommen von 100 000 Franken verfügt, sinkt die Belastung nach der Reform um rund 4,3 Prozent.

Finanziell weitgehend neutral

Was die finanziellen Auswirkungen betrifft, braucht es eine dynamische Sichtweise. Denn tiefere Steuern bedeuten nicht automatisch weniger Geld in der Kasse. Das zeigen die jüngsten Entlastungen. Nach dem ersten Schritt sind die direkten Steuern der Unternehmen im Kanton Zürich nicht gesunken. Die Steuererträge sind im Gegenteil höher als zuvor. Ähnliches lässt sich auch von den Kantonen Basel-Stadt, Genf und Waadt sagen. In keinem dieser drei Kantone sind die Steuererträge im gleichen Mass zurückgegangen, wie er die Gewinnsteuern gesenkt hat. Für den Kanton ist die zweite Senkung des Gewinnsteuersatzes insgesamt und mittelfristig weitgehend neutral. So lautet das wahrscheinlichste Szenario einer Studie, die auch die Anpassungsschritte der Unternehmen berücksichtigte. Keine grossen Auswirkungen hat der zweite Schritt auch für die Gemeinden. Insgesamt werden ihre Minder- durch Mehreinnahmen weitgehend kompensiert. Stark betroffene Gemeinden unterstützt der Kanton in den ersten zwei Jahren mit total je 20 Millionen Franken. Kein Finanzdirektor verzichtet freiwillig auf Geld. Auch ich nicht. Das Ziel des zweiten Schritts der Steuervorlage 17 ist klar: dass das Steuersubstrat im Kanton Zürich bleibt und der Wirtschaftsstandort gestärkt wird. Oder anders gesagt: Wir wollen die Stammkunden binden und den einen oder anderen neuen Gast ansprechen.

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SVP Regierungsrat (ZH)
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