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Stromgesetz – ein Gesetz für die Galerie

Am 9. Juni 2024 stimmt die Schweizerische Eidgenossenschaft über das Stromgesetz oder den sogenannten Mantelerlass ab. «Mantel»-Erlass – ein Wort, welches bereits durch seine Eigenheit aufhorchen lässt. Mit einem Mantel hüllen wir uns ein oder aber brauchen das Wort im technischen Bereich, um Bestandteile zu umhüllen. Genauso ist es auch in dieser Gesetzesvorlage «Mantelerlass».

Am 9. Juni gilt es, die Weichen für eine sichere und bezahlbare Stromversorgung zu stellen. Der aktuelle Weg ist der falsche. Bild: Adobe Stock

Das Stromgesetz beinhaltet vier verschiedene Gesetzesanpassungen. Wir stimmen mit einer Stimme über das Energiegesetz, das Stromversorgungsgesetz, das Raumplanungsgesetz und das Waldgesetz ab. Dies, so die Befürworter, damit die Stromversorgung in der Schweiz zukünftig gewährleistet ist. Gewährleistet durch industrielle Windkraftanlagen, welche in den Schweizer Wäldern neu als standortgebunden gelten würden, Photovoltaik- und Windkraftanlagen, welche durch die Standortkantone und nicht mehr durch die Gemeinden bewilligt werden müssten, und den Zubau von Wasserkraftanlagen, welche gerade mal für sechs Tage Strom pro Jahr liefern würden.

SVP gegen Goliath

Liebe Leserinnen, liebe Leser, sämtliche Parteien, Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände, die meisten Umweltverbände befürworten den Mantelerlass. Mittels der Behauptung, die SVP stehe alleine da, probieren die Medien, uns in die Defensive zu drängen. Das ist nichts Neues in der Energiepolitik. Bereits 2016 hat die SVP als alleiniger Player das Referendum gegen das Energiegesetz ergriffen. Damals mit der Begründung, der Strom werde mit dem neuen Energiegesetz teuer und knapp, die Mitsprache werde eingeschränkt und die Landschaft werde verschandelt. Heute, sieben Jahre später, ist die Stromversorgung in der Schweiz unsicher geworden. Der Zustand «Strommangellage », ein Wort, welches bis vor Kurzem noch niemand kannte, hielt die Schweiz im vergangenen Winter auf Trab. Zudem werden Familien und Unternehmen von Strompreisen in schwindelerregenden Sphären geplagt. Wir sprechen über die Landschaftverspargelung durch 240 Meter hohe Windkraftanlagen und Zupflasterung unserer Bergwelt mit Solaranlagen. All das vor dem die SVP vor sieben Jahren gewarnt hat, ist bereits heute Realität.

Zuspitzung der Strommangellage

Mit dem Stromgesetz wird die Situation im Strommarkt weiter zugespitzt. Dass wir eine Stromknappheit haben, ist mittlerweile überall akzeptiert. Darüber, wie dieser Zustand beseitigt werden kann, scheiden sich die Geister. Auf der einen Seite stehen jene, welche auf unzuverlässigen und teuren Solarund Windstrom setzen. Auf der anderen Seite jene, welche mittels Kernkraft eine sichere Bandenergie fordern. Wissenschaftliche Studien der ETH zeigen, dass die Energiewende nur mit Kernkraft funktionieren wird. In einer Stromversorgung mit Überhang der erneuerbaren Stromproduktion stecken zu viele Unsicherheiten und zu wenig bezahlbares Potenzial. Beispielsweise ist es gemäss den Kraftwerksbetreibern viel zu teuer, den überflüssig produzierten Solarstrom vom Sommer bis in den Winter zu speichern. Das bedeutet, dieser Strom muss aktiv vernichtet werden oder die teuer subventionierten Photovoltaik- Anlagen werden abgestellt. Dasselbe gilt für den Windstrom im Winter, welcher keinen Mehrwert bringt: Die während des Jahres 2023 zugewanderten Personen verbrauchen so viel Strom, wie die vorgesehenen 120 Windkraftanlagen von Regierungsrat Neukom bringen würden. Aus Angst vor dem Scheitern des eingeschlagenen Weges soll zudem durch den Mantelerlass die Grundlage zum Entzug der Mitsprache der Gemeinden geschaffen werden.

Falsche Einmütigkeit

Trotzdem stehen die meisten Parteien hinter dem Mantelerlass. Dieser sei ein fast schon «historischer Kompromiss», so diverse Bundespolitiker. Und bei einem so historischen Ereignis möchte sich scheinbar niemand in den Gegenwind stellen. Das würde dem eigenen Image schaden. Diesen Gegenwind braucht es aber zwingend, denn dieser Mantelerlass bringt neben einer unsicheren Stromversorgung auch ein sehr teures Preisschild. Das Bundesamt für Energie beziffert das Preisschild des momentanen Weges zur Energiewende auf 120 Milliarden Franken bis ins Jahr 2050. Geld, welches von den Stromkonsumentinnen und -konsumenten und den Steuerzahlern bezahlt werden müsste.

Am Scheideweg

Somit gilt das Fazit: In erster Linie ist eine sichere und bezahlbare Stromversorgung unabdingbar. Diese ist aber nur mittels sogenannter Bandenergie möglich. Und dazu bieten die neuen Generationen von Kernkraftwerken Hand. Durch den Mantelerlass und den damit bedingungslos verpflichtenden Ausbau von erneuerbaren Energien stellen wir die Weichen ein weiteres Mal in die falsche Richtung und wir werden damit Schiffbruch erleiden. Die zuverlässige Stromversorgung wird weiter geschwächt, der Strom wird mittel- und langfristig teuer, die Unabhängigkeit vom Ausland wird akzentuiert und die Landschaft kaputt gemacht. Aus diesem Grund sagen wir klar und begründet NEIN zum Mantelerlass und erteilen damit Bundesrat und Parlament die klare Aufgabe, sich endlich richtig um das Thema zu kümmern. Das Resultat muss nicht sexy sein, sondern muss wieder zu einer sicheren und zahlbaren Stromversorgung führen.

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SVP Kantonsrat (ZH)
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