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Stromversorgung mit Windkraft … wo bleibt die Güterabwägung?

Der Windpark Verenfohren unweit von Schaffhausen dient als Vorbild für Neukoms Windkraftpläne. (Bild: Wikipedia)

Der Kantonsrat befasste sich am vergangenen Montag mit dem Thema Windkraftanlagen im Kanton Zürich. Offiziell sind 120 Windkraftanlagen an 46 Standorten geplant, die etwa 7 % des Zürcher Strombedarfs abdecken sollen. Inoffiziell sind es nun jedoch bereits 52 Standorte, welche einer nichtveröffentlichten Karte der Baudirektion mit dem Namen «Windenergieplanung Kanton Zürich, Phase 2» entnommen werden können. Es lässt sich also daraus schliessen, dass die Standorte dynamisch ausgewählt werden können und keine Gewähr besteht, dass diese nicht auch zukünftig erweitert werden. Das alles unter der Mithilfe fast aller Parteien. Störend an der ganzen Debatte ist, dass die SVP von allen anderen Parteien wieder einmal als Verhindererpartei betitelt wird, was wir selbstverständlich nicht sind.

SVP offen gegenüber allen neuen Technologien

Die SVP ist jederzeit gegenüber allen Technologien offen gewesen. Trotzdem gilt auch da der Grundsatz der Abwägung zwischen Stärken und Schwächen eines Projekts. Und bei den Windkraftanlagen kommen wir zum Schluss, dass die Schwächen überwiegen. Nicht weil Windkraft im Grundsatz eine schlechte Energieform ist, sondern weil der Kanton Zürich kein Windland ist. Wir wehren uns gegen eine Landschaftsverschandelung und wollen die Bevölkerung des Kantons Zürich vor direkten Immissionen durch Windkraftanlagen schützen. Demgegenüber stimmt es aber auch, dass Windkraftanlagen einen minimalen Teil, ca. 3–5 %, an die zukünftige Stromversorgung des Kantons Zürich beitragen würden. Deshalb fordern wir nach gründlicher Abwägung einen Mindestabstand dieser Anlagen gegenüber bewohnten Gebäuden von 1000 Metern. Ein Wert, mit welchem wir uns international im Mittelfeld der Abstände wiederfinden. Eine etablierte Grösse und keineswegs eine Verhinderung. In diesem Zusammenhang steht sehr direkt auch die Energiediskussion. Teurer Strom, unsichere Versorgungslage, steigende Abhängigkeit vom Ausland. Alles Erfahrungen, welche die vergangenen zwei Generationen nicht kannten. Alles Erfahrungen, welche auf eine verfehlte Energiestrategie hinweisen. Alles Erfahrungen, welche uns nun schnell zum Umdenken bewegen müssen, um das Energieproblem grundsätzlich und gemeinsam anzugehen. Es braucht: 1. Aufhebung von Technologieverboten, z. B. im Bereich der Kernkraft 2. Eindämmen der Zuwanderung 3. Bau von effizienten und leistungsfähigen Kraftwerken. Nur so erreichen wir die Vorgaben der Bundesverfassung Art. 89 für eine sichere, ausreichende, wirtschaftliche und umweltverträgliche Energieversorgung.

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SVP Kantonsrat (ZH)
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