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Susanne Brunner gewinnt gegen die Gender-Polizei

Der Bezirksrat Zürich hat einen mit Spannung erwarteten Entscheid gefällt. Nun herrscht Klarheit, dass die Vorgaben zur „gendergerechten Sprache“ im Gemeinderat der Stadt Zürich keine genügende gesetzliche Grundlage haben. Sie sind deshalb nicht zulässig.

Die Auseinandersetzung zwischen Susanne Brunner und dem Gemeinderat der Stadt Zürich über die „gendergerechte Sprache“ begann im Sommer 2019. Die SVP-Gemeinderätin reichte im Zürcher Stadtparlament einen Vorstoss ein, mit dem sie vom Stadtrat wissen wollte, weshalb er ein unbewilligtes Festival im Pfingstweidpark toleriert hatte. Ein ganz normaler Vorgang im parlamentarischen Alltag. Doch Susanne Brunner hatte nicht mit dem Büro des Gemeinderates gerechnet. Das Büro ist die Parlamentskommission, die alle politischen Vor­stösse formell prüft und für die Geschäftsleitung des Rates zuständig ist. Dieses Büro liess die Interpellation überraschend nicht zur Beratung im Parlament zu, weil Susanne Brunner nicht jedes Mal von „Besetzerinnen und Besetzern“ und „Anwohnerinnen und Anwohnern“ schrieb. Die Interpellation verstosse deshalb gegen die Ausführungsbestimmungen zur Geschäfts­ordnung des Gemeinderates, so die Begründung des Büros.

 

Zweifache Rückweisung der Interpellation durch das Ratsbüro
In einer zweiten, verbesserten Version ihrer Interpellation hielt die SVP-Gemeinderätin ausdrücklich fest, sie habe „zur Bezeichnung von Individuen das generische Maskulinum ver­wendet“. Dieses umfasse sowohl weibliche als auch männliche Personen und insbesondere auch solche, die sich „keinem Geschlecht zuordnen wollen und/oder können.“ Doch auch diese breite Formulierung war dem Büro des Gemeinderates noch nicht gut genug. Es bestand darauf, dass Susanne Brunner ausdrücklich und durchgehend die weibliche und die männliche Sprachform braucht. Es hielt fest, die Verwendung des generischen Maskulinums genüge den Anforderungen an eine „gendergerechte Sprache“ nicht. Das Büro wies die Interpellation deshalb zum zweiten Mal zurück.

 

Rot-grüne Mehrheit im Gemeinderat bestätigt die Gender-Vorschriften
Nach der zweiten Rückweisung verlangte Susanne Brunner einen Entscheid des gesamten Gemeinderates über die Zulassung ihrer Interpellation, wie dies die Geschäftsordnung vorsieht. Doch auch der rot-grün dominierte Gemeinderat blieb stur. Nach rund 90-minütiger Ratsdebatte beschloss das Parlament mit 77 zu 35 Stimmen, die Interpellation definitiv zurückzuweisen. Begründet wurde dies wiederum damit, dass sie nicht den Richtlinien zur sprachlichen Gleichberechtigung von Frauen und Männern entspreche. Dieser Beschluss des Gemeinderates stiess in der Bevölkerung und in der Medienberichterstattung auf wenig Verständnis.

Doch Susanne Brunner gab sich nicht geschlagen. Sie legte Rekurs beim Bezirksrat gegen den Beschluss des Gemeinderates ein. Brunner argumentierte, der Gemeinderatsbeschluss habe keine genügende rechtliche Grundlage, verletze den Grundsatz der Gewaltenteilung und sei willkürlich. Er verstosse gegen das Verbot des überspitzten Formalismus als besondere Form der Rechtsverweigerung. Weiter verletze der Beschluss ihre politischen Rechte als Gemeinderätin, insbesondere ihr Interpellationsrecht. Auch werde der Grundsatz der Ver­hältnismässigkeit und ihr Anspruch auf Meinungsfreiheit verletzt.

 

Keine genügende gesetzliche Grundlage für die „gendergerechte Sprache“
Der Bezirksrat Zürich hiess den Rekurs von Susanne Brunner mit Beschluss vom 23. Januar 2020 gut. Er stellte fest, dass es zum Erlass von solch umfangreichen sprachformalen Vorgaben, wie es die „gendergerechte Sprache“ ist, keine genügende gesetzliche Grundlage gibt. Die Vorschrift in den Ausführungsbestimmungen zur Geschäftsordnung des Ge­meinderates reichten dafür nicht aus. Der Bezirksrat verpflichtete den Gemeinderat, die Interpellation von Susanne Brunner mit unverändertem Wortlaut vom Gemeinderat an den Stadtrat zur Beantwortung zu überweisen. Gleichzeitig liess der Bezirksrat durchblicken, dass auch eine Gender-Regelung in einem (dem fakultativen Referendum unterstehenden) Ge­meindeerlass nicht unproblematisch wäre. So hielt der Bezirksrat fest, es sei „fraglich, ob es zulässig wäre, das Eintreten auf politische Vorstösse vom Einhalten von sprachformalen Vorgaben abhängig zu machen.“

Aus rechtsstaatlichen Überlegungen ist der Entscheid des Bezirksrats sehr zu begrüssen. Das Büro des Gemeinderates wurde daran erinnert, dass es nicht nach freiem Ermessen sprachformale Hürden für die Ausarbeitung von politischen Vorstössen aufstellen darf. Auch aus demokratiepolitischen Gründen ist der Entscheid erfreulich. Parlamentsmitglieder werden in freien Wahlen gewählt, sind an keine Instruktionen gebunden und vertreten ein bestimmtes Wählersegment. Es kann nicht sein, dass sie ihren Sprachgebrauch an Vorgaben der politischen Mehrheit anpassen müssen, damit ihre parlamentarischen Vorstösse überhaupt behandelt werden. In einem Parlament müssen alle politischen Kräfte ihre Ideen einbringen können und bei der sprachlichen Formulierung grösstmögliche Freiheit haben.

 

Lukas Rich, Rechtsanwalt, LL.M. BEELEGAL Bösiger. Engel. Egloff

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