SVP des Kantons Zürich fordert Absetzung von Prof. Dr. Wolfgang Wohlers
Prof. Dr. Wolfgang Wohlers, deutscher Strafrechtsprofessor an der Universität Zürich, hat gestern in der Sendung „10 vor 10“ des Schweizer Fernsehens das Vorgehen des deutschen Staates gutgeheissen, welcher Hehlerware kaufen will.
Als Strafrechtsprofessor, der an einer Schweizer Universität lehrt, sollte Professor Wohlers eigentlich wissen, dass Steuerhinterziehung gemäss Schweizer Recht eine verwaltungsrechtliche Übertretung darstellt und mit Busse geahndet wird. Steuerhinterziehung gilt nicht als Vergehen im Sinne des Strafgesetzbuches.
Auch ist es unhaltbar, wenn ein deutscher Strafrechtsprofessor Landsleute ohne Vorliegen des geringsten Beweises als Wirtschafskriminelle vorverurteilt. Offensichtlich gilt die Unschuldsvermutung für deutsche Personen, welche über ein Schweizer Konto verfügen, nicht mehr. Professor Wohlers verletzt damit das Gebot der Unschuldsvermutung.
Es ist nicht das erste Mal, dass ein in der Schweiz lehrender Universitätsdozent das Schweizer Bankkundengeheimnis und das hier herrschende Rechtssystem öffentlich denunziert. Herr Professor Wohlers versteht sich offensichtlich als Vertreter des deutschen Strafrechtes und des deutschen Staatsverständnisses. Ein solcher Professor hat an einer Schweizer Universität nichts verloren und gehört abgesetzt. Wir brauchen keine Fünfte Kolonne an der Universität Zürich.