SVP des Kantons Zürich wendet sich entschieden gegen Erhöhung des Eigenmietwerts
Hintergrund für diese Steuererhöhung kann einzig die Absicht sein, neue Steuereinnahmen zu generieren. Im Abstim-
mungskampf gegen die Volksinitiative “Wohneigentum für alle” bezifferte der Regierungsrat die Steuerausfälle bei ei-
ner Senkung des Eigenmietwertes von 62 auf 60 Prozent auf rund 100 Mio. Franken. Erstaunlicherweise konnte oder
wollte der Finanzdirektor anlässlich der Pressekonferenz keine Angaben zu den Mehreinnahmen aus der nunmehr
festgesetzten Erhöhung der Eigenmietwerte auf durchschnittlich 70 Prozent machen.
Zur Begründung schiebt der Regierungsrat vor, sich an die Vorgaben des Bundesgerichts zu halten. Offensichtlich tut
er dies aber nur mit Bezug auf die untere Limite. Die jüngsten Entscheide aus Lausanne haben gezeigt, dass der
Handlungsspielraum bei der Begrenzung auch nach oben sehr viel grösser wäre. Der Kanton Thurgau und Schaffhau-
sen sind die besten Beispiele dafür.
Jedenfalls aber kommt diese Weisung einer deutlichen Missachtung des Volkswillen gleich. In der Abstimmung über
das neue Steuergesetz hatte der Souverän deutlich zu verstehen gegeben, dass der Eigenmietwert in der Regel 60
Prozent betragen sollte. Schliesslich ist mit aller Deutlichkeit darauf hinzuweisen, dass dieser neuerliche Raubzug
auf das Portemonnaie der Hauseigentümer in krassem Gegensatz zum verfassungsmässigen Auftrag zur Wohneigen-
tumsförderung steht.Die von Regierungsrat Honegger am vergangenen Dienstag vorgestellte Weisung 1999 zur Neufestsetzung
der Vermögenssteuer und Eigenmietwerte führt zu einer generellen und markanten Erhöhung der Eigen-
mietwerte: für Einfamilienhäuser um durchschnittlich 10 Prozent, für Stockwerkeigentum um rund 35 Pro-
zent.